Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird in Folge von erzieherischen Hilfen zuständig um verwaltungsrechtlich und finanziell Jugendhilfemaßnahmen umzusetzen. Nach der Feststellung des individuellen Bedarfs werden Hilfen gewährt für pädagogische und sonstige Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.
Bei den erzieherischen Hilfen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern zu den Kosten herangezogen werden können. Die Höhe der Heranziehung wird von den Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe errechnet. Außerdem wird geprüft, ob und in welcher Höhe Erstattungsansprüche auf zweckgleiche Sozialleistungen bestehen.