Vorbeugender Brandschutz
Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes werden brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Dies beginnt bei der Auswahl der Baustoffe (DIN 4102), geht über die Planung von Flucht- und Rettungswegen, Rauch- und Feuerschutztüren, bis hin zu Anlagen, die einen entstehenden Brand melden (z.B.: Brandmeldeanlagen), oder auch eine Brandbekämpfung (z.B.: Sprinkleranlagen) einleiten.
Generell dienen diese Maßnahmen dazu, Brände zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten zu ermöglichen. In Alsdorf prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung, ob die Anforderungen des baulichen Brandschutzes durch die Planverfasser oder den beauftragten Sachverständigen für Brandschutz berücksichtigt worden sind und erstellt ggf. zusätzliche Auflagen. Dabei wird sie von der eigenen Brandschutzdienststelle der Stadt Alsdorf unterstützt.
Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag der Brandschutzdienststelle zur Bewertung vorlegt. Diese prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Für besondere Gebäude und Anlagen werden zusätzlich noch Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Objektdaten gefordert.
Diese Vorschriften und Auflagen dienen vor allem dem Schutz von Menschenleben und die Erhaltung von Sachwerten. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr.
DIE BRANDSCHAU VOR ORT.
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Brandschauen durchzuführen. Die Abwicklung, Organisation und Durchführung erfolgt in Alsdorf durch den Brandschutztechniker, welcher der Bauordnungsbehörde angehört.
Bei bestimmten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Altenheimen, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Hotels, Tiefgaragen, Gewerbebetriebe etc. müssen in regelmäßigen Abständen (längstens 5 Jahre) Brandschauen durchgeführt werden. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren gegeben sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die Bauaufsicht weitergeleitet. Von dort wird die Mängelbeseitigung verfolgt.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Alsdorfer Feuerwehr:
www.feuerwehr-alsdorf.de