Schädlingsbekämpfung
Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich (§§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz).
Bei einem Befall von Ratten und Küchenschaben (Kakerlaken) ist immer von der Erforderlichkeit einer Bekämpfung auszugehen, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern.
Die Bekämpfung der Schädlinge ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Dieser kann entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen.
Bekämpfungsmittel sind im Garten-Center, im Baumarkt und eventuell in Drogerien erhältlich. Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V..
Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme veranlassen.
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann das Ordnungsamt nur bei Schädlingsbefall auf Grundstücken und in Gebäuden im Stadtgebiet Alsdorf tätig werden.