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Gewerbeauskünfte

Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.

 Kontakt

Anne von Ameln
Ordnungsamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 229
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 229
E-Mail: anne.vonameln@alsdorf.de

 Kontakt

Niklas Ganser
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf

A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 238
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 238
E-Mail: niklas.ganser@alsdorf.de

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