Wohnsitz abmelden (Abmeldung)
Die Verpflichtung zur Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig abmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam ins Ausland wegziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Abmeldung ins Ausland alleine vornehmen.
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)
Bemerkung: Die Abmeldung sollte an dem Tag des Auszuges erfolgen oder frühestens eine Woche vor Auszug.
HINWEIS: Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.
Gebühren / Kosten: gebührenfrei