Beantragung eines Reisepasses
Durch die Änderung der Passverordnung (§ 15 PassV) erhöht sich die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.01.2024 von 60,- Euro auf 70,- Euro.
Weitere Gebührenänderung für den Reisepass:
- Reisepass von 60 € auf 70 €
- Reisepass 48 Seiten von 82 € auf 92 €
- Reisepass 48 Seiten Extern von 142 € auf 162 €
- Reisepass 48 Seiten Express von 114 € auf 124 €
- Reisepass 48 Seiten Express Extern von 174 € auf 194 €
- Reisepass Express von 92 € auf 102 €
- Reisepass Express Extern von 152 € auf 172 €
- Reisepass Extern 120 € auf 140 €
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
Benötigt werden:
- der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eins der folgenden Dokumente vorzulegen!)
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
HINWEIS: ab dem 6 Lebensjahr ist die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig und ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 8 - 10 Wochen durch die Bundesdruckerei
Gebühren / Kosten: 70,- € (37,50 € bis einschließlich 23 Jahre) Reisepass mit 48 Seiten 92,-€ (59,50,- € bis einschließlich 23 Jahre) (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Formulare
Bildquelle: BMI