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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt nimmt Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr und gewährleistet die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Ordnungsamt übernimmt Aufgaben nach dem Landeshundegesetz, die Beseitigung von Autowracks, die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, verkehrsrechtliche Anordnungen, Hilfen bei psychischen Krankheiten, Schutzmaßnahmen nach Bundesseuchenrecht und ordnungsbehördliche Bestattungen. 

Für den Bereich der Gewerbeangelegenheiten werden u. a. die Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz und der Gewerbeordnung erteilt, weiterhin werden die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsschutzes und des Ladenschlussgesetzes überwacht. Die An-, Ab- und Ummeldung eines stationären Gewerbes erfolgt hier. Die Alsdorfer Wochenmärkte werden von hier organisiert.

Der städtische Präsenzdienst ist während der festgelegten Dienstzeiten täglich bis zu 12 Stunden im Stadtgebiet Alsdorf im Einsatz und erledigt dabei die Aufgaben des Ordnungsamtes im Außendienst, insbesondere Ermittlungstätigkeiten, Feststellung von Ordnungswidrigkeiten und die Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind kompetente Ansprechpartner für Ihre Beschwerden und erteilen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit gerne Auskünfte.

Die Sachgebiete des Ordnungsamtes umfassen folgende Aufgabenbereiche:   

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