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Hecke Scheidfuhr Alsdorf Heckenschnitt Vogel auf Hecke

Hecken

Grüne Bänder in der Stadt

Haus gebaut, Umzug geschafft, Innen nett eingerichtet und nun steht die Gestaltung des Gartens an? Dann ist diese Umweltinfo, die dem Thema Hecken gewidmet ist, das Richtige für Sie.

 

Die Schnitthecke

In vielen Gärten fehlt der Platz für eine freiwachsende Hecke. Für eine geschnittene Hecke sollte dagegen fast überall Platz sein. Sie hat den Vorteil, dass sie durch den häufigen Schnitt sehr dicht wird und so Vögeln sichere Brutplätze bietet. Zum Blühen und Fruchten kommt sie hingegen leider selten. Damit sie gut zu schneiden ist, sollte sie in der Regel nur aus einer Pflanzenart bestehen; bei der Pflanzung sind 4-5 Pflanzen pro Meter zu setzen. 

Folgende Arten sind gut geeignet:

  1. Rotbuche (Fagus silvatica) - hält ihr Laub bis in den Winter
  2. Hainbuche (Carpinus betulus) - hält oft bis zum Frühling ihr Laub
  3. Liguster (Ligustrum vulgare) - immergrün
  4. Weißdorn (Crataegus monogyna) - Achtung: dornig!
  5. Buchsbaum (Buxus sempervirens) - immergrün, langsam wachsend



Neuanpflanzung einer Hecke

Das vorweg: Die Anpflanzung einer Hecke ist wirklich nicht schwierig und auch von “Gartenanfängern” zu bewältigen. Wenn Sie die folgenden Tipps beherzigen, werden Sie sicherlich schon bald an Ihrem lebenden Gartenzaun viel Freude haben!

  • Pflanzen Sie bei frostfreiem Wetter in der Zeit der Vegetationsruhe - also nach dem Laubfall von Oktober bis in den April hinein. Den sichersten Erfolg garantiert die Herbstpflanzung im Oktober/November.
  • Lockern Sie vor der Pflanzung verdichteten Boden.
  • Wichtig: Verhindern Sie beim Umgang mit dem Pflanzgut das Austrocknen des  Wurzelwerks. Das gilt insbesondere bei warmem oder windigem Wetter.
  • Schneiden Sie vor der Pflanzung große Wurzeln behutsam zurück.       
  • Und selbstverständlich: Nach dem Pflanzen gut wässern.


Nicht zu vergessen:  Die  Rechte  des  Nachbarn.

Bei den heutigen Grundstückspreisen sind viele Hausgrundstücke recht klein und grenzen an ebenso kleine Nachbargrundstücke. Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz - und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Nachbarn oder eine öffentliche Fläche (Straße) handelt.

Hecken bis zu 2 Meter Höhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm  einhalten. Der Abstand wird nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke aus gemessen. Die  spätere Seitendehnung der Hecke ist daher beim Setzen zu berücksichtigen.

    Diese Abstandregelung gilt natürlich nicht, wenn die Hecke als gemeinsame Einfriedung auf der Grenze gepflanzt wird.

     

    Hecke und  Zaun

    Sie möchten zusätzlich zu ihrer Hecke noch einen Zaun setzen, um so ihr Grundstück besser abzusichern?
    Verständlich - und auch in den Wohnquartieren möglich, wo der geltende Bebauungsplan als Grundstückseinfriedung eine Hecke vorgibt.

    Zusätzlich zu einer Hecke kann noch ein Grenzzaun - z.Bsp. Maschendraht- oder Jägerzaun - gesetzt werden, wenn er

    1. in die Hecke “integriert” ist.
      Bsp.: Der Zaun steht auf der Grenze und auf beiden Seiten ist eine Hecke gepflanzt.
    2. “nach Außen” durch die Hecke verdeckt ist.
      Bsp.: Der Zaun ist zum Grundstück hin, die Hecke zur Straßenseite gesetzt worden.

    Dabei sollte der jeweilige Zaun etwa 10 cm Bodenabstand haben, damit auch die vierbeinigen Gartenbewohner wie z. Bsp. Igel die Gartengrenzen passieren können. Das ist auch der Grund, dass Mauern oder die in Mode gekommenen Betonzäune grundsätzlich nicht als Garteneinfriedungen verwendet werden sollten.

    Weitere Informationen zu Pflanzen, Pflanzabständen, naturnahem Gärtnern, der  städtischen Baumschutzsatzung oder allgemein zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes erhalten Sie von den Mitarbeitern des A 61 Amt für Planung und Umwelt - Rathaus, 6. Etage, Zimmer 601, Telefon 50300.

    Kontakt

    Dr. Timo Sachsen

    Stadt Alsdorf
    A 61 Amt für Planung und Umwelt

    Hubertusstraße 17
    D-52477 Alsdorf

    Telefon: 0 24 04 / 50 - 300
    Fax: 0 24 04 / 57999- 300
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