Sozialdienst Wohnungslosenhilfe
Zwangsräumungen:
Die Stadtverwaltung wird im Falle einer Wohnungsräumung durch die vollziehenden Gerichtsvollzieher über den stattfindenden Termin informiert. Die Schuldner sind in einem solchen Fall von Obdachlosigkeit bedroht und werden umgehend aufgesucht bzw. angeschrieben. Ziel ist es hierbei, gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zur Sicherung des Wohnraumes zu finden. Sofern dies nicht möglich ist, wird versucht kurzfristig eine Ersatzwohnung zu finden, um eine Einweisung in die städtische Notunterkunft zu verhindern.
Städtische Notunterkunft:
Ist Obdachlosigkeit bereits eingetreten, erfolgt durch die Verwaltung eine Bereitstellung einer städt. Notunterkunft.Die Betreuung der Bewohner hat die Wiedereingliederung auf dem normalen Wohnungsmarkt bzw. in einer passenden betreuten Wohnform zum Ziel, wobei eine möglichst kurze Verweildauer in der Notunterkunft angestrebt wird.