Formulare Sachgebiet Verkehr
Hinweis zur Zahlung von Gebühren: Kartenzahlung ist nicht möglich!
Gewerbliche Antragsteller
Plakate
Tische und Stühle
Auslagen
Waren und Leistungen
Werbeaktionen
Parksondergenehmigungen
Handwerkerparkausweis und Parkausweis für Soziale Dienste
Sofern für den Gewerbebetrieb bereits ein Handwerkerparkausweis vorhanden ist, reicht für die Erteilung weiterer Handwerkerparkausweise ein Antrag per E-Mail!
Anordnungen
Anordnung, auch Gerüste (mindestens 10 Tage vor Beginn der Baumaßnahme, Notmaßnahmen umgehend)
Container (umgehend)
Antrag per E-Mail
Gemäß den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum hat der Unternehmer den Antrag zu stellen.
Anträge von Vereinen o.ä.
Persönliches Erscheinen erforderlich
Erlaubnis Festzug (45,00 €)
Info- oder Verkaufsstände / Info- oder Verkaufsfahrzeuge
Anträge von Privatpersonen
Antrag bitte per E-Mail einreichen
Bewohnerparken (132,00 € für ein Jahr, Barzahlung erforderlich)
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen gemeldet sind:
Broicher Straße 33-81 und 14-56
Grenzweg 1-29 und 2-46
Jülicher Straße 128-184 und 113-163
Befreiung von der Gurtpflicht (gebührenfrei)
Befahren von gesperrten Wegen oder Straßen
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
- Parkausweis blau für Schwerbehinderte (gebührenfrei), nur wenn Sie über das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ verfügen.
Bitte bringen Sie ein Passfoto, den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid mit.
- Parkausweis orange für Schwerbehinderte (gebührenfrei), wird auf Antrag durch das Versorgungsamt beschieden.
Bitte bringen Sie den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid mit.
Sollte es dennoch einmal zwingend notwendig sein, dass Sie als Privatperson einen Antrag auf Anordnung, auch für ein Gerüst, oder einen Antrag zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum stellen müssen, rufen Sie bitte die Verkehrssachbearbeiter zuerst an, bevor Sie ein Formular ausfüllen. Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen dann am Telefon erklärt.