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Brikkebakker

Verlängerung / Beantragung Schwerbehindertenausweis

 

Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mitgeteilt, wird voraussichtlich zum 01.09.2014 der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Die neuen Schwerbehindertenausweise werden mit einem digitalem Lichtbild versehen.

Zur dauerhaften Speicherung dieses Lichtbildes ist eine entsprechende Einverständniserklärung notwendig.

Soweit diese Einverständniserklärung noch nicht dem Antrag erteilt wurde, muss sie nachgeholt werden.

Eine solche Einverständniserklärung ist weiter unten beigefügt. Bitte fügen Sie diese auch den Antragsvordrucken bei.

Mit der Digitalisierung der Lichtbilder haben wir bereits begonnen.

Die bisherigen Schwerbehindertenausweise behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist weiterhin möglich.
Ein Austauschzwang besteht somit nicht.
Bei Austauschwünschen bitte ich darauf hinzuweisen, dass der alte Ausweis zurückzugeben ist.

Sollte ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises bei Ihnen eingereicht werden, müssen die kompletten Antragsunterlagen (Antrag, Lichtbild, Einverständniserklärung) dem Versorgungsamt übersandt werden.                                                                               

Da wir von einer hohen Nachfrage ausgehen, werden vorrangig neue Ausweise, vor solchen aufgrund von Austauschwünschen ausgestellt. Die Tauschwünsche bei gültigen Ausweisen werden dann sukzessive abgearbeitet. Aufgrund des zu erwartenden Andrangs sollte von Nachfragen abgesehen werden.

 

Formulare

Kontakt

Frank Vogel

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 253
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 253 
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