Pflicht zur Biotonne durch Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Dass die Biotonne für alle Haushalte kommt, steht außer Frage. Ab 2025 wird die RegioEntsorgung AöR auch in Alsdorf an jedem Haushalt die „Grünen Tonnen“ leeren und damit umsetzen, was das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes bereits seit 2015 vorgibt: Abfälle getrennt voneinander zu entsorgen und Bioabfälle getrennt von anderen Abfällen in der Biotonne zu sammeln.
Nach einer Übergangsfrist muss diese Forderung ab dem 1. Januar 2025 lückenlos in allen Kommunen umgesetzt sein, weshalb in Alsdorf dann – als letzter Kommune in der gesamten Städteregion – jedem Haushalt von der Regioentsorgung eine Tonne bereitgestellt wird. Sehr viele haben diese Tonne auch in Alsdorf bereits seit Jahren, rund 3.000 Tonnen werden nun hinzukommen, die bis November von der Regioentsorgung angeliefert werden. Gebühren für die Leerungen fallen erst ab dem 1. Januar 2025 an. „Viele Menschen glauben, dass wir als Stadt sie jetzt plötzlich zur Nutzung der Biotonne verpflichten wollen, aber das ist nicht so“, unterstreicht Bürgermeister Alfred Sonders. „Wir haben im Gegenteil als einzige Kommune in der Region die Übergangsfrist so lange genutzt, wie es ging – aber nun dürfen wir es einfach nicht mehr!“ Einzig solche Haushalte, die gegenüber der Regioentsorgung nachweisen können, dass sie ihre Bioabfälle in geeigneten Kompostierungsanlagen auf ihren Grundstücken verwerten können, dürfen auf eine Biotonne verzichten.
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