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Formulare Sachgebiet Verkehr

Hinweis zur Zahlung von Gebühren: Kartenzahlung ist nicht möglich!

Gewerbliche Antragsteller

 

Plakate

Tische und Stühle

Auslagen

Waren und Leistungen

Werbeaktionen

Parksondergenehmigungen

Bewohnerparken für Gewerbebetriebe (nur für den Geschäftsinhaber), 
(30,00 € für ein Jahr, Barzahlung erforderlich)

Handwerkerparkausweis und Parkausweis für Soziale Dienste

Sofern für den Gewerbebetrieb bereits ein Handwerkerparkausweis vorhanden ist, reicht für die Erteilung weiterer Handwerkerparkausweise ein Antrag per E-Mail!

Anordnungen

Anordnung, auch Gerüste (mindestens 10 Tage vor Beginn der Baumaßnahme, Notmaßnahmen umgehend)

Container (umgehend)

Antrag per E-Mail

Gemäß den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum hat  der Unternehmer den Antrag zu stellen.

 

Anträge von Vereinen o.ä.

Persönliches Erscheinen erforderlich

Erlaubnis Festzug (45,00 €)

Info- oder Verkaufsstände / Info- oder Verkaufsfahrzeuge

 

Anträge von Privatpersonen

Persönliches Erscheinen erforderlich

Bewohnerparken (30,00 € für ein Jahr, Barzahlung erforderlich)
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in folgenden Bereichen gemeldet sind:

Broicher Straße 33-81 und 14-56
Grenzweg 1-29 und 2-46
Jülicher Straße 128-184 und 113-163

Befreiung von der Gurtpflicht (gebührenfrei)

Befahren von gesperrten Wegen oder Straßen

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

  • Parkausweis blau für Schwerbehinderte (gebührenfrei), nur wenn Sie über das Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ verfügen.
    Bitte bringen Sie ein Passfoto, den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid mit.
  • Parkausweis orange für Schwerbehinderte (gebührenfrei), wird auf Antrag durch das Versorgungsamt beschieden.
    Bitte bringen Sie den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid mit.

 

Sollte es dennoch einmal zwingend notwendig sein, dass Sie als Privatperson einen Antrag auf Anordnung, auch für ein Gerüst, oder einen Antrag zur Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum stellen müssen, rufen Sie bitte die Verkehrssachbearbeiter zuerst an, bevor Sie ein Formular ausfüllen. Die weitere Vorgehensweise wird Ihnen dann am Telefon erklärt.

 Kontakt

Guido Bauer
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 405
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 405
E-Mail: guido.bauer@alsdorf.de

 Kontakt

Elmar Joerißen
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 227
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 227
E-Mail: elmar.joerissen@alsdorf.de

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