Wohnsitz ummelden (Ummeldung)
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien kann die Ummeldung durch ein volljähriges Mitglied des Haushalts erfolgen.
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der umzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- sofern vorhanden: Nachweise zum Familienstand
(z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ledigkeitsbescheinigung, etc.) - Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
- bei Eigentum Nachweis über den Kauf (z.B. Grundbuchauszug, Notarvertrag)
- ausländischer Reisepass + Aufenthaltstitel
- bei verheirateten Personen den Nachweis der Eheschließung
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
Für ausländische Staatsangehörige:
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet.
- ausländischer Reisepass (bei nicht EU-Länder auch der Aufenthaltstitel)
Hinweis: ab dem 01.05.2015 muss wieder die Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers vorgelegt werden.
Meldefrist: innerhalb zwei Wochen nach Umzug
Gebühren / Kosten: gebührenfrei