Fischereischeine
Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis).
Die Beantragung und/oder Verlängerung eines Fischereischeins erfolgt auf Grund der Corona-Pandemie derzeit "Kontaktlos"!
Bitte leiten Sie uns folgende Unterlagen und Informationen postalisch oder durch Einwurf im Rathaus zu:
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aktuellen Fischereischein
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Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
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aktuelles Lichbild (bei Erst-/Neuausstellung)
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Kopie Ihres Ausweises bzw. Passes
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Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
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48 € (5 Jahre) oder 16 (1 Jahr) in bar
Sie erhalten dann von uns die Quittung und den Fischereischein wieder zugeschickt.
Benötigt werden:
Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:
- Personalausweis oder Reisepass
- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugendfischereischein)
- ein aktuelles Lichtbild
Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Fischereischeins:
- bisheriger Fischereischein
- evtl. ein aktuelles Lichtbild
- Bearbeitungsdauer: Sofortige Ausstellung
Bei der Ausstellung eines Ersatzfischereischeins:
- Prüfungszeugnis oder
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung der Städte Region Aachen A 70 - Untere Fischereibehörde
- ein aktuelles Lichtbild
Beantragung für im Ausland lebende Bürger:
Für im Ausland lebende Bürger wird ein Fischereischein generell nur für 1 Jahr ausgestellt bzw. verlängert.
- aktuelles Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- 16,- €
- persönliches Erscheinen oder eine bevollmächtigte Person
Verlängerung: Ausweisdokument, Fischereischein, aktuelle Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde (Uittreksel)
Hinweis:
Jugendfischereischeine können nach § 32 LFischG erst ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ausgestellt werden.
Gebühren / Kosten:
16,- € Jahresfischereischein
48,- € Fünfjahresfischereischein
8,- € Jugendfischereischein
6,- € Ersatzfischereischein
(bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash