Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Die Beantragung eines Führungszeugnisses erfolgt auf Grund der Corona-Pandemie derzeit "Kontaktlos"!
Bitte leiten Sie uns folgende Unterlagen und Informationen postalisch oder durch Einwurf im Rathaus zu:
- Ausgefüllten Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses (siehe Box Onlinedienstleistung)
- Kopie Ihres Ausweises bzw. Passes
- Kopie des Anforderungsschreibens, der Stelle, die das Führungszeugnis fordert. (Falls es ein erweitertes Zeugnis sein soll)
- Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
- 13 € in bar
Sie erhalten dann von uns die Quittung und die Bestätigung, dass das Führungszeugnis beantragt wurde und vom Bundesamt für Justiz innerhalb von ca. 2 - 3 Wochen das Führungszeugnis zugeschickt.
HINWEIS:
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Download
Ab dem 31. August 2018 werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.
Die bisherige Wahl zwischen einem Führungszeugnis, welches nur im Bundeszentralregister erfasste Vorstrafen enthält, und einem Europäischen Führungszeugnis, welches alle dem EU-Heimatstaat der betroffenen Person aus allen EU-Mitgliedstaaten mitgeteilte Vorstrafen enthält, fällt weg.
Das Europäische Führungszeugnis soll künftig auf diese Weise umfassend über die strafrechtlich relevante Vergangenheit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern Auskunft geben.
Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das zur Vorlage bei einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird deren genaue Postanschrift benötigt.
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliche Vorsprache
- Verwendungszweck
- Belegart ( N, NE, O, OE)
HINWEIS: Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung eines Führungszeugnisses ist nicht möglich.
HINWEIS erweitertes Führungszeugnis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
HINWEIS Auskunft Gewerbezentralregister: Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Bearbeitungsdauer:
ca. 2 - 3 Wochen, abhängig vom Bundesamt für Justiz Bonn
bei EU-Staatsbürgern ist es abhängig vom Herkunftsland
13,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: