Verhalten bei Verlust
- eines Kinderausweises nach alten Muster
- eines Kinderreisepasses
- eines Personalausweises
- eines vorläufigen Personalausweises
- eines Reisepasses
- eines vorläufigen Reisepasses
Bei Verlust oder Diebstahl der oben genannten Dokumente ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, bei der eine Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige abgegeben werden muss. Gegebenenfalls kann dabei ein neuer Personalausweis/Reisepass beantragt werden. Die Frist für die Neuausstellung beträgt 2 Wochen nach Verlust, da die Ausweisdokumente wieder aufgefunden/abgegeben werden könnten.