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Illustration
Carport Garage

Garage / Carport

Garagen im Sinne des Bauordnungsrechts sind ganz oder teilweise umschlossene Räume (Carport) zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Garagen und Carports dürfen verfahrensfrei auf einem Baugrundstück errichtet werden, wenn die Grundfläche dieser Bauvorhaben 30 m² nicht überschreitet. Außer im Außenbereich. Ansonsten ist ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu stellen.

Gemäß § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 darf eine Garage, die die nachfolgend genannten Vorgaben einhält, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn errichtet werden:

  • Mittlere Wandhöhe bis zu 3,00 m über dem genehmigten/natürlichen Gelände an der Grenze:

Carport Bild 1 

  • Die Höhe von Giebelflächen ist bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe zu berücksichtigen:

Carport Bild 2 

  • Die Höhe des Daches von traufständig zur Grenze stehenden Nebengebäuden ist nicht hinzuzurechnen, wenn die Dachneigung nicht mehr als 45° beträgt.
    Bei einer Dachneigung über 45° bis 70° wird die Höhe des Daches zu einem Drittel, über 70° schließlich voll angerechnet:

  • Die Gesamtlänge der Garage (einschl. Dachüberstand) darf je Nachbargrenze 9,00 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 15,00 m nicht überschreiten:


Carport Bild 4 

Die Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht dazu gerechnet.

Vor der Garage muss ein ausreichender Vorstellplatz (mind. 5,00 m) auf dem eigenen Grundstück gem. § 4 Absatz 7 Stellplatzsatzung der Stadt Alsdorf zur Verfügung stehen.

Sofern nicht vorhanden, muss der Bauherr im Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf eine Bordsteinabsenkung beantragen und auf seine Kosten anlegen.

Für Garagen/Carports kann der/die Bauherr/-in den Bauantrag selbst erstellen und einreichen. Ein Architekt/-in ist nicht erforderlich.

Bauantragsunterlagen für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018) gemäß § 10 Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO):

 

  • Flurkarte nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10)

  • Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:250), evtl. vergrößerte Ausschnittskopie aus der Flurkarte

  • Bauzeichnungen M 1:100 – Ansicht, Grundriss, Schnitt mit Bemaßung

  • Berechnung des umbauten Raumes und der Nutzfläche

  • Angabe der veranschlagten Herstellungskosten

Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Sollte das Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen, kann auch das Freistellungsverfahren gemäß § 63 BauO NRW 2018 durchgeführt werden.



Genehmigungsgebühr:
Mindestgebühr 50,00 Euro
Bei den meisten Garagen ist diese Gebühr ausreichend.

 

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Bernd vom Dorp

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50-383
Fax: 0 24 04 / 57 999-383

E-Mail: bernd.vomdorp@alsdorf.de

Kontakt

Fragen zu Bebauungsplänen

Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

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