Wohngeld (Mietzuschuss/ Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§ 1 WoGG, §§, 26 SGB I).Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter einer Wohnung,
- Eigentümer von Wohnraum,
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes,
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts.
Wohngeld kann jetzt auch online beantragt werden
Seit dem 02. November 2016 steht das Wohngeld-online Antragsverfahren auf der Homepage des MBWSV zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten sie hier:
http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/
Archiv_2016/2016_11_02_Wohngeld-online/index.php