Standesamt
Zum 1. Oktober 2017 tritt das neue Gesetz auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Ab diesem Zeitraum können und werden keine Lebenspartnerschaften mehr begründet, sondern bei gleichgeschlechtlichen Paaren nur noch Ehen geschlossen.
Bereits bisher bestehende, begründete Lebenspartnerschaften können ab diesem Zeitpunkt beim hiesigen Standesamt in eine (gleichgeschlechtliche) Ehe umgewandelt werden.
Gerne erteilen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes (siehe Kontaktboxen rechts) weitere Auskünfte hierzu.
Dienstleistungen
- Neugeborene Beurkundung / Anmeldung
- Anerkennung Vaterschaft / Mutterschaft
- Namenserklärungen/-änderungen bei Kindern
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunden
- Anmeldung zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft
- Namenserklärungen/-änderungen von Ehegatten
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- Nachregistrierung von Eheschließungen im Ausland
- Anerkennung von Scheidungen im Ausland
- beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister
- Eheurkunden
- Namenserklärungen/-änderungen zum Lebenspartnerschaftsnamen
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Beurkundung von Sterbefällen
- beglaubigte Ablichtungen aus dem Sterberegister
- Sterbeurkunden
- Urkundenanforderungen