Wildschäden
Landwirtschaftliche Wildschäden sind der Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde terminiert darauf hin einen gemeinsamen Feststellungstermin mit dem Jagdpächter dem Wildschadenschätzer und dem Geschädigten.
WildschädenLandwirtschaftliche Wildschäden sind der Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Ordnungsbehörde terminiert darauf hin einen gemeinsamen Feststellungstermin mit dem Jagdpächter dem Wildschadenschätzer und dem Geschädigten. |
![]() |
KontaktFrank Dohms Stadt Alsdorf Hubertusstraße 17 Telefon: 0 24 04 / 50 - 238 KontaktAnne Koerner Stadt Alsdorf Hubertusstraße 17 Telefon: 0 24 04 / 50 - 229 |
© Stadt Alsdorf
|