Aktuelles zum Coronavirus

Aktuelle Informationen des zuständigen Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen finden Sie hier: Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 16. April 2021, 11:15 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 102 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.963. 19.544 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 518. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 88 Jahren und ein Mann im Alter von 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1901 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 144. * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 15. April 2021, 09:30 UhrDie gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 173 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.861. 19.457 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 516. In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 76 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1888 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 142. * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 14. April 2021, 11:15 UhrDie gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 206 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.688. 19.390 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 515. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 59, 73 und 96 Jahren und zwei Männer im Alter von 64 und 71 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 153. * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab Freitag können sich auch die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden.
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 13. April 2021, 09:30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 9 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.482. 19.309 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 510. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 80 Jahren und vier Männer im Alter von 57, 63, 75 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1663 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 119.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 können Termine buchen Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen: • Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin • Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie • Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Die Patienten werden voraussichtlich von Ihren Ärzten informiert. Die Ärzte erhalten zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche, sollen aber zeitnah deutlich mehr Impfdosen erhalten.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Infos zu aktuellen Entwicklungen Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 12. April 2021, 11:30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 9. April, 310 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.473. 19.285 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 505.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1683 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 131.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Neue Coronatest- und Quarantäneverordnung Die aktualisierte Coronatest- und Quarantäneverordnung schafft in einer neuen Struktur eine Übersicht über die verschiedenen Testarten und regelt vor allem mit drei Anlagen das Verfahren zum Nachweis der Testungen. Ab sofort können alle Teststellen einschließlich der testenden Einrichtungen (Alten- und Pflegheime etc.) sowie Arbeitgeber Testbescheinigungen ausstellen und zwar sowohl für Coronaschnelltests als auch für begleitete Selbsttests.
Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihren Beschäftigten das Angebot von kostenlosen Coronaschnelltests machen, können die Testungen selbst mit eigenem fachkundigem oder geschultem Personal durchführen oder bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestungen vornehmen, auf ihre Kosten beauftragen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dies gilt auch für das Angebot von Selbsttests unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person. Hierzu sind Musterdokumente zu verwenden.
Im Übrigen finden sich in der Verordnung einige Anpassungen an die veränderten Empfehlungen des RKI zur Quarantäne. Die Verordnung gilt tritt mit Ablauf des 21. April 2021 außer Kraft.
Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden. Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die als Anlage zu der Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wurden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.
Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Die Jahrgänge 1941, 1942 und 1943 können Termine buchen Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen: • Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Corona-Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin • Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie • Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden. Die Patienten werden voraussichtlich von Ihren Ärzten informiert. Die Ärzte erhalten zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche, sollen aber zeitnah deutlich mehr Impfdosen erhalten.
Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“ wird verschoben Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben. Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.
Schulstart nach den Osterferien: Teilnahme an schulischen Angeboten ist an Testpflicht gebunden
Die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 wird sichergestellt. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Testpflicht wird in der aktualisierte Coronabetreuungsverordnung geregelt: An schulischen Nutzungen einschließlich der Betreuungsangebote dürfen nur Personen teilnehmen, die an dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. Nicht getestete und positiv getestete Personen sind durch die Schulleitung von der schulischen Nutzung auszuschließen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Selbsttests Zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.
Neues Covid-19-Dashboard für die Grenzregion Die niederländischen Provinzen Gelderland, Limburg und Overijssel haben gemeinsam ein Covid-19-Dashboard für die deutsch-niederländische Grenzregion veröffentlicht. Dieses Dashboard bietet einen Überblick über die Infektionszahlen in den niederländischen Grenzgemeinden und den Landkreisen auf der deutschen Seite der Grenze. Besonders jetzt, da Deutschland die Niederlande als Hochinzidenzgebiet eingestuft hat, sind diese Informationen sehr bedeutsam.
Seit dem 6. April gelten die Niederlande als Hochinzidenzgebiet. Infolgedessen gelten strenge Einreisebeschränkungen für Menschen, die aus den Niederlanden nach Deutschland einreisen möchten. Das neue Dashboard zeigt, wie sich die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus auf beiden Seiten der Grenze entwickelt. Zusätzlich enthält es eine Übersicht über die Gesamtzahl der Infektionen in Deutschland und den Niederlanden. Das Dashboard kann über den Link www.grenspostdusseldorf.nl/coronadashboard aufgerufen werden. Das grenzüberschreitende Covid-19-Dashboard nutzt öffentliche Daten des Robert-Koch-Instituts, des Nationale Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt der Niederlande (RIVM) sowie der Johns-Hopkins-Universität. Im Dashboard werden die deutschen und niederländischen Daten gegenübergestellt, um so die Verbreitung des Coronavirus in den Grenzregionen darzustellen. Die Corona-Zahlen in den deutschen Kreisen und den niederländischen Gemeinden können miteinander verglichen werden, da die Anzahl der Infektionen auf die gleiche Weise abgebildet wird: Das Dashboard zeigt, wie viele Infektionen es pro sieben Tage und 100.000 Einwohner gibt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Infos zu aktuellen Entwicklungen Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 09. April 2021, 12 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 93 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.163. 19.079 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 505. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1579 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz* * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Impfungen bei den Über-70-Jährigen gehen weiter: Ab heute können auch Menschen aus den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 ihre Termine buchen. Nach den 79-Jährigen startet nun landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab heute, Freitag, 9. April 2021, können sich Menschen in Nordrhein-Westfalen mit den Geburtsjahrgängen 1942 und 1943 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen anmelden. Die Terminbuchung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Ein persönliches Informations- und Einladungsschreiben der Kommunen erhalten die betroffenen Personen der Jahrgänge 1942 und 1943 zeitnah, das Schreiben ist zur Impfanmeldung aber nicht notwendig. Die ersten Impfungen sollen zeitnah erfolgen. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt dabei keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Bitte beachten: Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.
Der Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen, Dr. Michael Ziemons, hat erfolgreich beim Land Nordrhein-Westfalen für die Zuteilung einer zusätzlichen Impfstoffmenge geworben. „Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes stellt 7.000 zusätzliche Dosen für unser Impfzentrum zur Verfügung“, freut sich Ziemons. Begründet hatte Ziemons den Antrag mit der hohen Zahl der impfberechtigten Grenzpendler. Die Euregio Maas-Rhein beziffert die aktiv berufstätigen Einpendler aus Belgien auf 4.490 und aus den Niederlanden auf 8370 insgesamt in NRW; davon mehr als die Hälfte in die StädteRegion Aachen. Hinzu kommen die Rentnerinnen und Rentner, die jenseits der Grenze leben und hier impfberechtigt sind. Von dem zusätzlichen Impfstoff profitieren Personen mit Vorerkrankungen sowie Personen aus berechtigten Berufsgruppen nach Paragraph 3 der Impfverordnung. Termine für das neue Kontingent werden ab Montag, den 12. April, in die Terminvergabe eingespielt. Geimpft wird ab dem 19. April 2021. „Die Zuteilung freut mich besonders, zumal die NRW-Grenzgebiete bei der Verteilung von den vier Millionen zusätzlichen Dosen für Grenzregionen aus dem Kontingent der Europäischen Union nichts bekommen haben“, erklärt Ziemons. Bund und Länder hatten beschlossen, diese Kontingente an den Grenzen in Richtung Frankreich und Tschechien einzusetzen.
Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas – ab 12. April mit Testoption! Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen soll auch nach dem 11. April 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb stattfinden. Es gelten somit weiterhin die bekannten Regelungen. Der eingeschränkte Regelbetrieb wird dann jedoch von einem umfassenden Testangebot begleitet. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflegepersonen werden landesseitig Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Kinder sollen zu Hause von den Eltern getestet werden. Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wann sie ihre Kinder testen. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt auf freiwilliger Basis und ist weder Voraussetzung für die Aufnahme der Beschäftigung noch für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes. Es werden sogenannte Antigen-Schnelltests geliefert, die nach 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Die bereitgestellten Selbsttests sind für Laien zugelassen und werden mithilfe eines Abstrichs des vorderen Nasenbereichs durchgeführt. In der Woche ab dem 12. April werden die ersten Selbsttests über die Träger und Jugendämter an die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen verteilt. Bei einem positiven Testergebnis dürfen die Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen keine Kinder betreuen. Kinder, die positiv getestet wurden, dürfen das Betreuungsangebot nicht besuchen. Das positive Selbsttestergebnis löst keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt aus. Im Übrigen gelten auch hier die untenstehenden Ausführungen zum Verhalten bei positiven Selbsttests.
Schulstart im Distanzunterricht für eine Woche nach den Osterferien - Ausnahmeregeln für Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1 Die Landesregierung hat für alle Schulformen und alle Schülerinnen und Schüler entschieden, begrenzt für die eine Woche nach den Osterferien, Distanzunterricht vorzusehen. Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II inklusive der Qualifikationsphase 1. Eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 wird sichergestellt. Ab dem 19. April 2021 soll der Unterricht an den Schulen dann – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden. Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Die Testpflicht wird in der Coronabetreuungsverordnung geregelt: Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt: Die Schulleitung kann zulassen, dass Selbsttests Zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern. Das Land hat mit dem Versand der Tests an die Schulen begonnen. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Informationen zur Corona-Schutzimpfung Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 08. April 2021, 09:15 Uhr Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 235 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.070. 19.035 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 504. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 76 Jahren sowie vier Männer im Alter von 66, 74, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1531 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 121. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Alle Impftermine für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca (Sonderkontingent) sind vergeben. Bitte Papiere in doppelter Ausfertigung mitbringen. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, konnten ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung vereinbaren. In der StädteRegion Aachen sind mittlerweile alle Termine des Sonderkontingents vergeben. Die benötigten Unterlagen wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung wurden in der Terminbestätigung der KV Nordrhein nicht mitversandt. Diesen Bogen, sowie alle anderen benötigten Papiere, die bitte in doppelter Ausfertigung zur Impfung mitgebracht werden sollen, können unter https://www.rki.de/DE/Content/Infek/Impfen/Materialien/COVID-19-Vektorimpfstoff-Tab.html heruntergeladen werden. Kein Sonderkontingent mehr für Risikopatienten im Impfzentrum – StädteRegion empfiehlt den Risikogruppen ein Gespräch mit dem Hausarzt. Impfungen von Personen, die 1941 geboren wurden. Informationen zur Corona-Schutzimpfung Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 07. April 2021, 11:30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestern 17 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.835. 18.974 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1362 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Die Coronaschutzverordnung wurde marginal angepasst. Soweit in der Coronaschutzverordnung als Voraussetzung für die Nutzung oder die Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist, muss das negative Ergebnis von einer vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes ab sofort zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Die zweite Änderung betrifft die „Notbremse“. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt für die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte das Vorliegen der Voraussetzungen sowie den Tag fest, an dem die Einschränkungen in Kraft treten, und macht diese Feststellung bekannt. Die Feststellung wird aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an mindestens sieben (statt wie bisher an drei) Tagen hintereinander mit stabiler Tendenz wieder unter dem Wert von 100 liegt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 18. April 2021 außer Kraft. Alle Impftermine für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca (Sonderkontingent) sind vergeben. Bitte Papiere in doppelter Ausfertigung mitbringen. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, konnten ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung vereinbaren. In der StädteRegion Aachen sind mittlerweile alle Termine des Sonderkontingents vergeben. Die benötigten Unterlagen wie zum Beispiel der Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung wurden in der Terminbestätigung der KV Nordrhein nicht mitversandt. Diesen Bogen, sowie alle anderen benötigten Papiere, die bitte in doppelter Ausfertigung zur Impfung mitgebracht werden sollen, können unter https://www.zusammengegencorona.de/downloads/#mediafilter=corona-schutzimpfung heruntergeladen werden. Kein Sonderkontingent mehr für Risikopatienten – StädteRegion empfiehlt den Risikogruppen ein Gespräch mit dem Hausarzt. Das Land NRW hatte der StädteRegion Aachen vor Ostern einmalig zusätzliche Dosen Impfstoff für Risikopatienten zur Verfügung gestellt. Ein Attest über die Zugehörigkeit zu einer Patientengruppe nach § 3 Abs 1, Ziffer 2, der Impfverordnung reichte aus, um einen Termin zu vereinbaren. Dieses Kontingent ist verimpft. Deshalb empfiehlt die StädteRegion diesen Menschen, sich an ihre Hausärztinnen und –ärzte zu wenden. Seit Dienstag nach Ostern (6. April) sind Impfungen gegen das Corona-Virus nun auch bei Hausärzten möglich. Die Ärzte erhalten aber zunächst nur wenige Impfdosen pro Woche. Impfungen von Personen, die 1941 geboren wurden. Seit dem 6. April 2021 ist landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe sind dazu angeschrieben worden. Dabei ist auch die gemeinsame Terminbuchung für Lebenspartner möglich, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Eine direkte Anmeldung beim Impfzentrum ist nicht möglich! Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar. Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertest durchgeführt. Auch hierfür ist eine Termin erforderlich. Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen rufen alle Menschen auf, unabhängig von der aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen wird, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen Infos zu aktuellen Entwicklungen Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 06. April 2021, 12:15 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom 02.04.2021 (Karfreitag) 247 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.818. 18.950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. In den vergangenen Tagen sind ein Frau im Alter von 86 Jahren und ein Mann im Alter von 36 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1369 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 118.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um. Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum heutigen 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab sofort bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landespolizei überprüft. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie von fachkundigem Personal bestätigte Selbsttests akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen. Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind. Wer entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung vernehmen lässt, muss sich umgehend nach der Einreise in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen. Lange Warteschlangen vor dem Impfzentrum - Keine Impfung ohne Termin! Fehler im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und unpräzise Auskünfte an der Hotline führen seit gestern (5. April 2021) zu langen Warteschlangen vor dem Impfzentrum. "Eine Zumutung für alle. Das darf so nicht wieder vorkommen", sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons, dem es mit Hilfe des THWs gelungen ist, kurzfristig Zelte als Schutz vor Regen und Schnee zur Verfügung zu stellen. "Wir haben uns bei der KV in Düsseldorf massiv beschwert und eingefordert, dass diesbezüglich nachgebessert wird! Unser Personal vor Ort haben wir kurzfristig aufgestockt, um die Ausfälle zu kompensieren, die wir nicht zu verantworten haben. Zudem wurde die Warteschlange kurzfristig unter Beachtung der Hygiene- und Abstandregeln größtenteils ins Impfzentrum verlagert.“ Für die Verärgerung bei den Betroffenen hat Ziemons vollstes Verständnis: „Es tut mir sehr leid, dass Sie eine solche Erfahrung bei uns machen müssen.“ An dieser Stelle weisen wir noch einmal dringend darauf hin, dass man nicht ohne Termin und auch nicht zu früh zum Impfzentrum kommen soll. Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Informationen zur Corona-Schutzimpfung Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar. Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den §§ 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen. Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 02. April 2021, 12:15 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Donnerstag 119 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.571. 18.804 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 497. In den vergangenen Tagen sind zwei Männer im Alter von 65 und 67 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1270 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz* Aachen 579 8760 110 Alsdorf 115 1838 127 Baesweiler 83 1208 170 Eschweiler 132 2120 113 Herzogenrath 78 1758 91 Monschau 16 325 43 Roetgen 13 264 116 Simmerath 27 469 117 Stolberg 159 2263 138 Würselen 68 1566 93 noch nicht lokal zugeordnet Gesamtergebnis 1270 20.571 113
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Aktuelle Zahlen an den Ostertagen Über die Feiertage (Karsamstag, 03. April bis Ostermontag 05. April) wird die Meldung aus den Krisenstäben nicht versandt. Die aktuellen Zahlen werden jedoch täglich vom Gesundheitsamt übermittelt und sind unter https://www.staedteregion-aachen.de/corona einzusehen.
Impfmöglichkeit für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca. Anmeldung ab Samstag bei der KV möglich Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die für das kommende Wochenende angekündigten 450.000 Impfdosen für das Land NRW der Firma AstraZeneca schnell und unbürokratisch anbieten. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Menschen ab 60 Jahren, die sich mit dem AstraZeneca-Impfstoff schützen lassen wollen, können ab Ostersamstag (03. April 2021) einen Termin für eine Impfung mit AstraZeneca vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Personengruppe von rund 3,8 Millionen Menschen in NRW im Alter zwischen 60 und 79 Jahren. Personen ab 80 Jahren haben bereits ein Impfangebot bekommen. Es stehen landesweit insgesamt 450.000 Termine für diese Personengruppe zur Verfügung. Das Impfzentrum der StädteRegion erhält 11.500 der Impfdosen vom Land. Diese können ab Montag, 5. April verimpft werden. Um die zusätzlichen Impfungen durchzuführen, werden die Öffnungszeiten des Impfzentrums ab Ostermontag ausgeweitet. Geöffnet ist dann täglich von 7.30 bis 22.30 Uhr. Die Terminbuchung erfolgt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800-116 117 01 für das Rheinland. Eine direkte Anmeldung bei dem Impfzentrum ist nicht möglich!
Risikopatienten werden geimpft: Bestehende Wartelisten werden nach Ostern zügig abgearbeitet Das Land NRW hatte der StädteRegion letzte Woche Freitag (26. März) einmalig 4.000 zusätzliche Dosen Impfstoff von Biontech/Pfizer zur Verfügung gestellt. Diese wurden in der StädteRegion Aachen seit Montag vorrangig Risikopatientinnen und -patienten zur Verfügung gestellt. Betroffene, die keinen Online-Termin mehr buchen konnten, können sich jetzt mit einer Mail an kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de mit Angabe ihres Attestes nach § 3 Abs 1, Ziffer 2 der Impfverordnung (bitte kein Attest mit speziellen Diagnosen!) auf eine Warteliste setzen lassen. Nach Ostern wird diese tatsächlich immer noch lange Warteliste abgearbeitet. Um die Kontaktaufnahme und die Terminvereinbarung zu beschleunigen, werden die Betroffenen gebeten, neben dem Attest auch ihre Telefonnummer anzugeben.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Öffnungszeiten des Impfzentrums und des GAZ am Osterwochenende Im Impfzentrum wird von Karfreitag bis Ostersonntag wie geplant zu den bisherigen Zeiten von 8 bis 20 Uhr geimpft. Ab Ostermontag gelten die neuen Öffnungszeiten von 7.30 bis 22.30 Uhr. Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) am Tivoli ist an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag geschlossen. Am Samstag, 3. April, ist das GAZ geöffnet. Sowohl zur Impfung als auch zum Test im GAZ ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen alle Menschen auf, auch unabhängig zur aktuellen „Test-Option“ die kostenlosen Bürgertests zu nutzen. Insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf und vorhandenen Testkapazitäten auch öfter, Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind oder hier arbeiten. Die Möglichkeiten für einen kostenlosen Schnelltest haben alleine am gestrigen Donnerstag, 01.04.2021 genau 15.788 Menschen in der StädteRegion wahrgenommen – das ist der bisherige Höchststand. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen. Auch wenn die Grenzen grundsätzlich geöffnet bleiben und der „kleine Grenzverkehr“ weiterhin möglich ist, weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder hin. Die Euregio Maas-Rhein bietet eine Übersicht unter https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen . Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation (Ausgangspunkt, Ziel und Grund der Reise) eingeben, und die jeweils gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen werden angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen, Shopping oder Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus und Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen. Über das Osterwochenende vom 2. bis 5. April ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 01. April 2021, 12:00 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Mittwoch 151 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.398. 18.766 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1137 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 102. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz* * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Hinweis: Gestern Abend gab es ein technisches Problem bei der Übermittlung der neuen tagesaktuellen aktiven Fälle vom Gesundheitsamt an das LZG. Weil die neuen 151 aktiven Fälle vom 31. März noch nicht in den Zahlen des LZG enthalten sind, weichen diese deutlich von den vor Ort erhobenen ab. Die Nachmeldung aller Fälle an das Land erfolgt im Laufe des heutigen Tages. Aktuelle Zahlen an den Ostertagen: Am morgigen Karfreitag erfolgt eine kurze Presseinformation mit den aktuellsten Zahlen und Infos. Über die Feiertage (Karsamstag, 03. April bis Ostermontag 05. April) wird die tägliche Meldung aus den Krisenstäben nicht versandt. Die aktuellen Zahlen werden jedoch täglich vom Gesundheitsamt übermittelt und sind unter www.staedteregion-aachen.de/corona einzusehen. Impfmöglichkeit für Menschen über 60 Jahren mit AstraZeneca. Anmeldung ab Samstag bei der KV möglich Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt Allen Menschen, die AstraZeneca erhalten sollten wird alternativ der Impfstoff von Biontec/Pfizer angeboten. Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) Öffnungszeiten des Impfzentrums und des GAZ am Osterwochenende In der StädteRegion gilt die „Test-Option“ Die StädteRegion Aachen konnte nun in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden: Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 220 Möglichkeiten (70 Teststellen und mehr als 150 Arztpraxen, die ihre Patienten testen) für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die Zahl der durchgeführten Schnelltests liegt mit gestern (31. März) über 12.500 auf einem sehr hohen Niveau. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen und eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist. Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro. Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen Sie eine medizinische Maske! Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können. Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen Informationen zur Corona-Schutzimpfung Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 31. März 2021, 10.30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Dienstag 85 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.247. 18.675 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 495. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 105. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz* * Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html). Impfungen mit AstraZeneca in der StädteRegion Aachen ab sofort vorläufig ausgesetzt: Das Land NRW hat am Dienstagnachmittag (30. März 2021) mitgeteilt, dass die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab sofort ausgesetzt werden sollen. Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Die STIKO empfiehlt den Einsatz des Vakzins nur noch uneingeschränkt bei Personen über 60 Jahren. Ein Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt nach dem Entwurf möglich, allerdings nur nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoabklärung nach einer sorgfältigen Aufklärung. Vor dem Hintergrund dieses Beschlussentwurfes hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW per sofort einen Stopp der Impfungen von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt. Die Impfung dieser Personengruppe mit AstraZeneca darf erst wieder aufgenommen werden, wenn das MAGS sie freigibt. Das gilt mit sofortiger Wirkung auch für die Impfungen in der StädteRegion Aachen im Impfzentrum (Eissporthalle). Im Impfzentrum bedeutet das konkret für alle Menschen, die in dieser Woche (bis einschließlich Ostersonntag, 04. April 2021) noch einen Impftermin haben, dass dieser bestehen bleibt. Der weitere Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca war am Abend des 30.03.2021 Inhalt einer außerplanmäßigen Gesundheitsministerkonferenz. Details über das weitere Vorgehen will das Land NRW am heutigen Mittwoch mitteilen. In der StädteRegion gilt die „Test-Option“: Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 bedeutet das grundsätzlich, dass alle zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW auch für die StädteRegion Aachen die so genannte „Corona-Notbremse“ nach § 16 der neuen Coronaschutzverordnung gezogen. Die StädteRegion Aachen, konnten in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zwischen zwei Varianten entscheiden: Bei der „Test-Option“ können diese Öffnungen (wie Click and Meet, Museen etc.) beibehalten werden – jedoch nur für Menschen mit tagesaktuellem, bestätigten, negativen Schnell- oder Selbsttest. Voraussetzung für die Nutzung der „Test-Option“ ist, dass ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot zur Vornahme kostenloser Bürgertestungen vorhanden ist. Das ist in der StädteRegion Aachen mit aktuell rund 200 Teststellen für die Bürgertestungen gegeben und wird laufend weiter ausgebaut. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben sich aus diesem Grund einstimmig dafür entschieden, von der „Test-Option“ Gebrauch zu machen. Die entsprechende Allgemeinverfügung dazu ist mit dem Land NRW abgestimmt worden und zwischenzeitlich in Kraft getreten. Darin wird angeordnet, dass anstatt der Einschränkungen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Coronaschutzverordnung die Nutzung der entsprechenden Angebote von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung abhängig ist. Konkret bedeutet das, dass mit einem von einer zugelassenen Stelle bestätigten Schnell- oder Selbsttest, der tagesaktuell ist (nicht älter als 24 Stunden), die bislang schon ermöglichten Lockerungen (Click and Meet in Geschäften, Museen etc.) aufrechterhalten werden können. Es gelten darüber hinaus nach wie vor die bestehenden Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Besuchergrenze je Quadratmeter, Regelungen zur Nachverfolgbarkeit etc. Ein Test wird ebenfalls für Kinder ab dem Grundschulalter benötigt. Wichtig: Ein zuhause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss sich um einen bestätigten Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle handeln. Wer eine fremde oder gefälschte Testbescheinigung verwendet, um Zugang zu einem Angebot zu erhalten, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße für jeden Einzelfall beträgt 1000 Euro. Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests! Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positiv getestete Person sowie deren Haushaltsangehörige. Die Krisenstäbe appellieren zusätzlich, auch vor Testzentren und bei den Schnelltests-Bussen in der Warteschlange, die Hygiene-Regeln einzuhalten. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Wartenden und tragen sie eine medizinische Maske! Ebenfalls wird um Verständnis gebeten, dass die Busse nur einen gewissen Zeitraum an der jeweiligen Stelle halten. Bei vielen Testwilligen kann es passieren, dass nicht alle wartenden Bürgerinnen und Bürger getestet werden können. Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt. Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind: Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu noch in dieser Woche angeschrieben. Dabei wird immer auch die gemeinsame Buchung für Lebenspartner möglich sein, auch wenn diese jünger als 79 Jahre sind. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Informationen zur Corona-Schutzimpfung Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests: Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen. Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen. Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 30.03.2021, 08:45 Uhr.
|
Kommune |
Aktiv |
Gesamt |
7-Tage-Inzidenz* |
Aachen |
558 |
8486 |
119 |
Alsdorf |
85 |
1778 |
104 |
Baesweiler |
48 |
1162 |
96 |
Eschweiler |
111 |
2056 |
96 |
Herzogenrath |
67 |
1716 |
63 |
Monschau |
24 |
321 |
77 |
Roetgen |
8 |
254 |
46 |
Simmerath |
23 |
451 |
52 |
Stolberg |
134 |
2185 |
147 |
Würselen |
65 |
1530 |
88 |
noch nicht lokal zugeordnet |
|||
Gesamtergebnis |
1123 |
19939 |
106 |
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen! Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die aktualisierten Reise-Hinweise aller drei Länder (Stand 25.03.2021) hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen. Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt.
Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht notwendige (freizeittouristische) Reisen. Das Königreich Belgien hat zu diesem Zweck rund um Ostern auch verstärkte Grenzkontrollen angekündigt.
Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.
Die gestern (25.03.2021) freigeschalteten Termine sind bereits ausgebucht. Es kommen aber regelmäßig neue Termine dazu; die findet man unter www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind.
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Alle Berechtigten in dieser Altersgruppe werden dazu angeschrieben. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Am morgigen Samstag (27.03.2021) ist das GAZ von 10 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 25.03.2021, 09:15 Uhr
- Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil.
- Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen.
- Aktueller Impferlass schafft neue Impfangebote
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 169 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.832. 18.252 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 491. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 90 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1089 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 108. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 545 8440 128
Alsdorf 77 1767 98
Baesweiler 46 1157 85
Eschweiler 110 2047 97
Herzogenrath 62 1708 56
Monschau 23 318 60
Roetgen 8 253 46
Simmerath 25 451 84
Stolberg 125 2167 128
Würselen 68 1524 95
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1089 19832 108
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106-108). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest. Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Grenzregion NL/B/D: Keine unnötigen Reisen an den Ostertagen
Nordrhein-Westfalen, die Niederlande und Belgien raten weiterhin nachdrücklich davon ab, ins Ausland zu reisen, wenn es nicht notwendig ist. Die Grenzen bleiben aber grundsätzlich geöffnet, der kleine Grenzverkehr ist weiterhin jederzeit möglich. Mit Blick auf die anstehenden Ferien und Osterfeiertage weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion noch einmal auf die Reise-Hinweise aller drei Länder hin, die die Euregio Maas-Rhein in einer Übersicht zusammengestellt hat: https://euregio-mr.info/de/ueber-uns/formular-zu-ein-und-ausreise-fragen
Mithilfe eines einfach anzuwenden Formulars kann man dort die eigene Reise-Konstellation eingeben und erhält sofort die gültigen Regeln, Verbote und Empfehlungen angezeigt. Als nicht notwendige Reisegründe gelten grundsätzlich Einkaufen/Shopping/Tanken, der Besuch von Freunden oder Verwandten nicht ersten Grades, Tourismus/Erholung sowie Wandern und Radfahren. In Belgien gilt überdies seit dem 27. Januar weiterhin bis zum 18. April ein ausdrückliches Verbot für nicht-notwendige (freizeittouristische) Reisen.
Neuer Impferlass
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Erlass zur Impfung der Bevölkerung fortgeschrieben und das Impfangebot auf weitere Personen der Priorität 2 (gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes) erweitert. Vordringlich sind jetzt auch Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) zu schaffen. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichen Attests zu erfolgen. Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen bei niedergelassenen Ärzten beginnen soll.
Impfungen von Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 70 bis 79 Jahre alt sind, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117) freigeschaltet. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet, beginnend mit den 79-Jährigen. Wie bisher werden gemeinsame Buchungen für Lebenspartner möglich sein. Die ersten Impfungen werden ab dem 8. April 2021 ermöglicht.
Attestierung von Impfstoffunverträglichkeiten
Sofern Personen durch ein ärztliches Zeugnis eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt wird, können die impfenden Ärztinnen und Ärzte, abhängig von der Verfügbarkeit alternativer Impfstoffe, eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff durchführen. Die betreffenden Personen sind darauf hinzuweisen, dass eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem späteren Impfzeitpunkt erfolgen muss. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch das Impfzentrum.
Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt wurden seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern. Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 24.03.2021, 11:30 Uhr.
- Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen ist stabil.
- Appell: Bürgertests in Anspruch nehmen.
- Hinweis: Abi-Partys sind verboten!
- Impfzentrum läuft auf Hochtouren. Keine „Impfstoff-Restebörse“ in der StädteRegion Aachen.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 100 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.663. 18.151 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 490. In den letzten Tagen ist ein Mann im Alter von 60 Jahren gestorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1022 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 476 8339 120
Alsdorf 75 1756 95
Baesweiler 53 1151 78
Eschweiler 113 2037 112
Herzogenrath 58 1695 45
Monschau 25 316 111
Roetgen 8 252 58
Simmerath 25 449 110
Stolberg 115 2147 119
Würselen 73 1520 95
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1022 19663 106
* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen weiterhin stabil.
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme von Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal sich die Inzidenz in den vergangenen Tagen stabil zeigt (108-108-106-106). Am kommenden Montag (29.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der angekündigten aktualisierten Coronaschutzverordnung neu bewertet.
Die Krisenstäbe appellieren: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion rufen allen Menschen auf, die kostenlosen Bürgertests zu nutzen - insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen, mit anderen gemeinsam in einem Auto unterwegs sind oder eine körpernahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, in Anspruch nehmen wollen!
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Hinweis der Ordnungsbehörden: Auch Abi-Partys sind verboten!
In der letzten Schulwoche vor den Osterferien haben angehende Abiturientinnen und Abiturienten in der Vergangenheit traditionell Abi-Partys und sogenannte „Motto-Wochen“ veranstaltet. Jedoch sind Partys, vergleichbare Feiern und gesellige Zusammenkünfte jeglicher Art vor dem Hintergrund der geltenden NRW-Coronaschutzverordnung verboten! Darauf weisen die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion ausdrücklich hin. Ordnungsbehörden gehen jeglichen Hinweisen in dieser Sache nach und kontrollieren auch in den kommenden Tagen bekannte Orte für etwaige Abi-Aktionen. So ist am gestrigen Dienstag (23.03.2021) vom Ordnungsamt der Stadt Aachen eine unzulässige Abi-Party mit rund 20 kostümierten Schülerinnen und Schülern im öffentlichen Raum aufgelöst worden.
Nachhol-Impftermine mit „AstraZeneca“: Impfzentrum läuft auf Hochtouren.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit vergangenem Freitag (19.03.2021) wieder statt. In dieser Woche werden die Menschen, deren Termine aufgrund der „AstraZeneca-Aussetzung“ vor einer Woche ausgefallen sind, „nachgeimpft“. Es gab bislang nur eine minimale Ausfallquote. Fast alle Personen, die einen Termin hatten, haben diesen auch wahrgenommen. So sind im Impfzentrum der StädteRegion Aachen gestern inklusive der Nachholtermine über 2200 Impfungen vorgenommen worden. Insgesamt sind seit Start der Impfkampagne über 51.000 Erstimpfungen erfolgt. Etwa 20.500 Bürgerinnen und Bürger haben bereits die zweite Impfung erhalten. Aufgrund der hohen Zahl an täglichen Impfterminen haben sich gestern zeitweise vor dem Zentrum längere Warteschlangen gebildet. Hier wird organisatorisch noch einmal nachgesteuert, um die Situation vor Ort weiter zu verbessern.
Wer am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann ebenfalls einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Keine „Impfstoff-Restebörse“ in der StädteRegion Aachen – hohe Termintreue bei Impfberechtigten!
Immer wieder wird im Impfzentrum die Frage gestellt, was abends mit den Impfdosen gemacht wird, die übrig bleiben. Die Antwort ist eindeutig: Impfstoffe, die am Ende eines Tages im Impfzentrum übrig sind, werden nicht an Unberechtigte verimpft! In Einzelfällen werden Menschen angerufen und kurzfristig ins Impfzentrum eingeladen, die beispielsweise chronisch krank und deshalb impfberechtigt sind. Ausschlaggebend ist dabei die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Eine „Restebörse“ gibt es in der StädteRegion Aachen nicht. Im übrigen betrifft das nur wenige Menschen, da die Termine in der Regel konsequent wahrgenommen werden.
Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.
Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de
) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Dienstag, 23.03.2021, 08:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber gestern 4 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.563. 18.017 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 489. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 74 und 79 und 92 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1057 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 480 8295 123
Alsdorf 67 1745 85
Baesweiler 54 1144 78
Eschweiler 126 2031 113
Herzogenrath 67 1690 58
Monschau 30 315 137
Roetgen 7 251 58
Simmerath 27 447 104
Stolberg 112 2127 99
Würselen 86 1517 106
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1057 19563 106
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Aufgrund der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen am gestrigen Montag (22.03.2021) zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Differenzierungen für den Einzelhandel hat die NRW-Regierung umgehend eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen. Die vom OVG insgesamt als verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche öffnen dürfen. Da das OVG eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40-Quadratmeter-Begrenzung mit der von der NRW-Landesregierung geänderten Verordnung ab sofort auch für diese Geschäfte. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. März gültigen Fassung tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft.
Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit dem 19.03.2021 wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt.
Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden.
Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de
) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Montag, 22.03.2021, 10:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (19.03.2021) 211 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.559. 18.009 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 486. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 82 und 83 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1064 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 106. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 481 8293 123
Alsdorf 69 1745 85
Baesweiler 55 1144 74
Eschweiler 126 2031 113
Herzogenrath 70 1691 60
Monschau 30 315 137
Roetgen 7 251 58
Simmerath 27 447 110
Stolberg 112 2124 96
Würselen 86 1517 108
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1064 19559 106
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten, zumal die Inzidenz zuletzt wieder leicht gesunken ist. Am kommenden Mittwoch (24.03.2021) wird die Situation unter Einbeziehung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom heutigen Montag (22.03.2021) neu bewertet. Darüber hinaus rufen die Krisenstäbe alle Menschen in der StädteRegion Aachen auf: Nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests, insbesondere auch dann, wenn Sie ein Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts planen oder eine Dienstleistung, wie zum Beispiel einen Friseurbesuch, inn Anspruch nehmen.
Seit dem 19.03.2021 wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen auch wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca finden seit dem 19.03.2021 wieder statt. Wer in der vergangenen Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in dieser Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Neuer Impferlass regelt weitere Impforganisation
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Regelungen zur Ausgestaltung der Impforganisation festgelegt. Neben den Personen in Pflegegrad 5 sollen fortan auch bettlägerige Personen über 80 Jahre sowie Personen mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause geimpft werden. Betroffene Pflegebedürftige können ihrem Arzt außerdem bis zu zwei Kontaktpersonen benennen, die im Rahmen der aufsuchenden Impfung mitgeimpft werden. Diese Personengruppen sollen sich für ein Impfangebot an Ihren Hausarzt wenden. Geplant ist zudem, dass sich Personen mit Vorerkrankungen in Arztpraxen impfen lassen können. Hierzu befinden sich die Länder derzeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch. Darüber hinaus soll ab Anfang April den Personen über 70 Jahren ein Impfangebot unterbreitet werden. Aufgrund der sehr großen Gruppe der über 70-Jährigen (rund 1,6 Millionen Personen in NRW) wird ein stufenweises Vorgehen aktuell abgestimmt.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie eine aktuelle Mitteilung der Städteregion Aachen zum Corona-Virus
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 19.03.2021, 10:15 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 116 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.348. 17.864 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 484. In den letzten Tagen sind zwei Frauen im Alter von 81 und 95 Jahren gestorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1000 Menschen nachgewiesen infiziert. Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 108. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 428 8190 117
Alsdorf 70 1729 81
Baesweiler 51 1136 103
Eschweiler 125 2002 106
Herzogenrath 77 1687 95
Monschau 30 312 162
Roetgen 7 250 58
Simmerath 24 443 130
Stolberg 113 2102 103
Würselen 74 1496 98
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1000 19348 108
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).
NRW teilt mit: Keine weiteren Öffnungen zum 22. März 2021
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat gestern (18.03.2021) mitgeteilt, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung geben wird. Damit sind weitere Öffnungen zum 22. März hinfällig.
Die geltende Coronaschutzverordnung hat in Aussicht gestellt, dass weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von gestern 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben.
Im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.
7-Tage-Inzidenz in der Städteregion Aachen
Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Nach Lesart der Krisenstäbe, die das aktuelle Infektionsgeschehen stets im Blick haben, ist die Überschreitung der 100er-Marke derzeit noch nicht als nachhaltig und signifikant zu bewerten. Am kommenden Montag (22.03.2021) wird die Situation erneut bewertet.
Kostenlose Bürgertests – ab heute fahren auch Testbusse
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten.
Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man die nächstgelegene Testmöglichkeit finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden!
Ab sofort (19.03.2021) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wieder „AstraZeneca“ verimpft. Ausgefallene Termine werden exakt mit einer Sieben-Tage-Verzögerung durchgeführt.
Die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca können ab sofort wieder stattfinden. Alle, die für heute einen Termin haben, sind herzlich eingeladen, diesen auch wahrzunehmen. Das gilt auch am Wochenende und für die folgenden Tage!
Wer in dieser Woche am Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einen Termin gehabt hätte, kann einfach in der kommenden Woche am gleichen Wochentag zum vereinbarten Zeitpunkt zum Impfen kommen. Wer seinen Termin in der kommenden Woche nicht wahrnehmen kann oder möchte, wird um Absage oder Umbuchung gebeten!
AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten, Polizei etc.) zur Verfügung.
Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 16.03.2021, 08:45 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Donnerstag 72 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18266. 17295 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 470.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 501 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 66.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 193 7718 57
Alsdorf 45 1651 68
Baesweiler 23 1084 70
Eschweiler 78 1871 101
Herzogenrath 29 1609 43
Monschau 13 279 60
Roetgen 0 241 0
Simmerath 4 412 19
Stolberg 92 1984 136
Würselen 24 1417 39
noch nicht lokal zugeordnet - -
Gesamtergebnis 501 18266 66
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Termine für priorisierte Berufsgruppen werden abgesagt. Impfungen für über 80-Jährige sind nicht betroffen.
Die Bundesregierung hat aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt. Impftermine mit AstraZeneca werden zunächst bis einschließlich kommenden Sonntag, 21. März 2021 ausgesetzt bzw. storniert. Das betrifft nur die priorisierten Berufsgruppen („Sonderkontingente“). Für sie gilt: Bitte kommen Sie derzeit nicht zum Impfzentrum, auch wenn Sie noch keine Absage erhalten haben!
Impfungen für Personen ab 80 Jahren
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.
Fahnen wehen auf Halbmast: Die StädteRegion gedenkt der Corona-Toten. Die ersten verstarben vor einem Jahr.
Vor genau einem Jahr, am 16. März 2020, sind in der StädteRegion Aachen die ersten beiden Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) gestorben. Es handelte sich damals um zwei Männer aus Aachen und Würselen. Inzwischen sind (Stand 16. März 2021) insgesamt 481 Menschen gestorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Deutschlandweit sind es über 73.000.
Gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen, den Bürgermeistern und der Aachener Oberbürgermeisterin hat Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier gestern im Rahmen einer Konferenz dieser Toten und ihrer Angehörigen gedacht. „Beinahe 500 Tote sind eine erschütternde Zahl, hinter der sich rund 500 Einzelschicksale verbergen. 500 Menschen, die mit dem Leben gerungen und diesen Kampf am Ende verloren haben. Unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt allen Angehörigen, die gehofft und gebangt haben, und die jetzt von Schmerz, Trauer und Fassungslosigkeit umgeben sind, zumal viele Menschen völlig unerwartet aus dem Leben gerissen wurden“, so die Teilnehmenden der Konferenz unisono.
Zu Ehren der Toten und ihrer Angehörigen wehen heute vor den Rathäusern und auch vor dem Haus der StädteRegion Aachen die Fahnen auf Halbmast. Die Fahnen sind Ausdruck der Trauer. Sie sollen daran erinnern, wie wichtig es gerade jetzt ist, dass die Starken auf die Schwachen Rücksicht nehmen und sich solidarisch verhalten.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Donnerstag, 18.03.2021, 12 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 157 nachgewiesene Fälle mehr.
Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 19.232. 17.800 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 482. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 950 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die hier vor Ort errechnete Sieben-Tage-Inzidenz* steigt somit erstmals seit dem 14. Januar auf über 100, exakt auf 104. Laut aktueller Coronaschutzverordnung haben Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Inzidenz nachhaltig und signifikant über einem Wert von 100 liegt, die Erforderlichkeit, über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen. Ein Automatismus für die Rücknahme weiterer Lockerungen existiert nicht. Laut aktuellem Erlass der Landesregierung sollen vor Ort Gesamtkonzepte vorbereitet werden, wie im Falle einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung des Inzidenzwerts 100 weiter verfahren werden soll. Die Krisenstäbe müssen diese Maßnahmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) abstimmen. Die Krisenstäbe haben das aktuelle Infektionsgeschehen stets im Blick und beschäftigen sich fortlaufend mit der Frage, ob und wie Maßnahmen gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 385 8122 104
Alsdorf 68 1721 85
Baesweiler 51 1134 122
Eschweiler 124 1992 110
Herzogenrath 78 1682 99
Monschau 32 311 205
Roetgen 7 249 46
Simmerath 20 438 104
Stolberg 114 2095 106
Würselen 70 1487 93
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 950 19232 104
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Kostenlose Bürgertests
Asymptomatische Personen haben - im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten - mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Bürgertest. Das gilt auch für Menschen, die in den Niederlanden oder Belgien leben und hier krankenversichert sind bzw. hier arbeiten. Diese Sichtweise der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen ist jetzt von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eindeutig bestätigt worden.
Alle aktiven Testzentren findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltest.
Mit Hilfe der Kurzadresse kann man künftig die nächstgelegene Teststelle finden und Termine buchen. Ziel ist die Sicherstellung einer ortsnahen Versorgung. Von den 46 in der StädteRegion beauftragten Teststellen haben inzwischen 33 ihren Betrieb aufgenommen. Die Liste der Testzentren wird laufend ergänzt. Mit Testbussen werden zusätzlich letzte „weiße Flecken“ versorgt.
Bei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden.
Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem in den Paragrafen 13 und 14, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Testergebnis ergibt. In dem Fall sind diese Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.
Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum vom Erhalt des positiven Selbsttests bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.
Impfungen mit Impfstoff von AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Impfungen für über 80-Jährige mit BioNTech sind nicht betroffen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat das NRW-Gesundheitsministerium am 15. März 2021 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aufgrund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt hat. Vor dem Hintergrund neuer Meldungen von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa hält das PEI weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird voraussichtlich noch heute (18.03.2021) darüber entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. AstraZeneca steht bislang für die Impfungen in der Eingliederungshilfe sowie der berufsbezogenen Gruppen (z.B. Schul- und Kita-Beschäftigte oder Beschäftigte bei Pflegediensten etc.) zur Verfügung. Auch im Impfzentrum der StädteRegion Aachen wurden die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca umgehend gestoppt.
Impfungen für Personen ab 80 Jahren mit BioNTech gehen weiter.
Personen ab 80 Jahren werden weiterhin mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft Sie können wie bisher online (www.116117.de) und auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090).
Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich! Die Altersgruppe der über 70-jährigen Menschen kann aktuell noch keine Termine buchen. Sobald dies möglich ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 04.03.2021, 09:30 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Mittwoch 132 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18194. 17244 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 470. In den letzten Tagen sind ein Mann im Alter von 72 Jahren und eine Frau im Alter von 73 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 480 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 60.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 190 7692 53
Alsdorf 42 1642 62
Baesweiler 20 1081 63
Eschweiler 72 1858 85
Herzogenrath 34 1608 47
Monschau 12 278 51
Roetgen 1 241 0
Simmerath 3 410 6
Stolberg 81 1969 115
Würselen 24 1414 44
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 480 18194 60
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung für Berufsgruppen in der Impf-Priorisierungsgruppe 2, zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten oder Podologen. Die Impfberechtigten vereinbaren online einen konkreten Impftermin. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: www.staedteregion-aachen.de/impftermin.
Ab dem 08. März können unter anderem folgende Gruppen ein Impfangebot wahrnehmen:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen (aufsuchende Impfung vorgesehen)
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden.
Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 03.03.2021, 09:45 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Dienstag 78 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 18062. 17228 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 468. In den letzten Tagen sind zwei Männer im Alter von 71 und 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 50.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Inzidenz): Aachen: 136/7634/37, Alsdorf: 43/1636/66, Baesweiler: 12/1073/41, Eschweiler: 58/1842/87, Herzogenrath: 30/1601/43, Monschau: 12/277/86, Roetgen: 1/241/0, Simmerath: 3/410/19, Stolberg: 52/1940/83, Würselen: 19/1408/44, Gesamt: 366/18062/50
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2: Das Land NRW hat die Priorisierungen der Impfungen in einer Impfverordnung geregelt. Details dazu gibt es beim Land NRW unter der folgenden Adresse: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung der Impf-Priorisierungsgruppe 2. Demnach können jetzt unter anderem folgende Gruppen ab dem 08. März ein Impfangebot wahrnehmen:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Darüber hinaus können jetzt auch sämtliche (nicht nur die in Seniorenwohnheimen tätigen) Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen ein Impfangebot buchen.
Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465901/show
Die Impfberechtigten müssen selbst dort online einen konkreten Impftermin vereinbaren. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465904/show .
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich: Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt.
Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet! Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfzentrum: Pünktlich erscheinen, Warteschlangen vermeiden! Aus aktuellem Anlass bitten die Krisenstäbe darum, pünktlich zum vereinbarten Impftermin zu erscheinen und nicht schon deutlich zu früh. So können Warteschlangen vor dem Eingangsbereich des Impfzentrums verhindert werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand! Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ): Die Termine für das GAZ werden nur online unter der Adresse: https://www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 02.03.2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom gestrigen Montag 13 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17984. 17178 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 466.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 340 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 47.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktiv |
Gesamt |
7-Tage-Inzidenz* |
Aachen |
119 |
7598 |
34 |
Alsdorf |
37 |
1627 |
64 |
Baesweiler |
10 |
1071 |
33 |
Eschweiler |
67 |
1835 |
97 |
Herzogenrath |
28 |
1597 |
45 |
Monschau |
11 |
275 |
68 |
Roetgen |
1 |
241 |
12 |
Simmerath |
2 |
409 |
13 |
Stolberg |
42 |
1924 |
64 |
Würselen |
23 |
1407 |
41 |
noch nicht lokal zugeordnet |
- |
- |
|
Gesamtergebnis |
340 |
17984 |
47 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Impfverordnung NRW – Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufen 1 und 2
Das Land NRW hat gestern die neueste Änderung der Impfverordnung herausgegeben. Details dazu gibt es beim Land NRW: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor
Ein Kernbestandteil ist die deutliche Ausweitung der Impf-Priorisierungsgruppe 2. Demnach können jetzt unter anderem folgende Gruppen ab dem 08. März ein Impfangebot wahrnehmen:
- Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
- Beschäftigte an Grund-, Förder- und Sonderschulen
- Polizistinnen und Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
- Personal, Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen
Darüber hinaus können jetzt auch sämtliche (nicht nur die in Seniorenwohnheimen tätigen) Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen ein Impfangebot buchen. Die Buchung für einen Termin im Impfzentrum Aachen erfolgt bei der StädteRegion Aachen unter:
Die Impfberechtigten müssen selbst dort online einen konkreten Impftermin vereinbaren. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/465904/show
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Impfterminvergabe für Personen ab 80 Jahren – nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung für diese Gruppe ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur online vergeben. Den Link zur Terminvergabe finden sie unter www.bportal.staedteregion-aachen.de. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf www.aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 01.03.2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom Freitag 75 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17971. 17110 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 466. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 395 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 45. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 144 7596 33
Alsdorf 42 1626 62
Baesweiler 8 1067 18
Eschweiler 76 1830 89
Herzogenrath 29 1597 45
Monschau 14 275 68
Roetgen 1 241 12
Simmerath 2 409 19
Stolberg 44 1922 60
Würselen 32 1405 39
noch nicht lokal zugeordnet 3 3
Gesamtergebnis 395 17971 45
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten eingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 26.02.2021, 11:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 38 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17896. 17033 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nach wie vor bei 465.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 398 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 149 7576 41
Alsdorf 42 1619 66
Baesweiler 9 1065 15
Eschweiler 74 1814 97
Herzogenrath 27 1589 32
Monschau 16 272 120
Roetgen 3 241 12
Simmerath 3 409 19
Stolberg 37 1907 53
Würselen 36 1402 72
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 398 17896 51
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Einzelfallentscheidungen bei Impfungen nun möglich
Durch eine Anpassung der Corona-Impfverordnung NRW hat das Land jetzt die Möglichkeit eröffnet, Menschen in besonderen Einzelfällen eine höhere Impfpriorisierung und damit einhergehend eine schnellere Schutzimpfung zu ermöglichen. Dazu wird ein aktuelles ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines sehr hohen, hohen oder erhöhten Risikos für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus benötigt. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe haben zur Prüfung und Entscheidung eine unabhängige Kommission aus medizinischen Expertinnen und Experten reingesetzt. Alle Anträge auf eine Einzelfallentscheidung sind per Mail an die zentrale Adresse kgs-impfbitten@staedteregion-aachen.de zu senden.
Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 25.02.2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 75 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17858. 16987 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 465. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 80, 83 und 89 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 78 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 406 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 50. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 154 7560 38
Alsdorf 37 1613 55
Baesweiler 10 1064 15
Eschweiler 80 1810 104
Herzogenrath 29 1586 35
Monschau 17 272 120
Roetgen 4 241 23
Simmerath 4 409 19
Stolberg 38 1904 55
Würselen 31 1397 62
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 406 17858 50
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 24.02.2021, 10:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 61 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17783. 16950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 460. In den letzten Tagen sind drei Männer im Alter von 67, 77 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 373 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 45. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 150 7542 39
Alsdorf 34 1605 55
Baesweiler 10 1062 18
Eschweiler 76 1793 85
Herzogenrath 25 1581 32
Monschau 13 267 94
Roetgen 5 241 46
Simmerath 2 407 13
Stolberg 29 1893 43
Würselen 28 1391 54
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamt 373 17783 45
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Schule und Kindertagesbetreuung wieder gestartet
Seit Montag (22. Februar) haben die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen begonnen.
Auch in der Kindertagesbetreuung sind seit Montag (22. Februar) wieder alle Kinder eingeladen. Es gibt einen landesweiten eingeschränkten Regelbetrieb. Dabei gilt die Vorgabe, dass es nur feste Gruppen geben darf. Deshalb bleibt es zunächst bei der landesweiten Kürzung des Betreuungsumfangs um 10 Stunden pro Woche.
Tests und Impfungen für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen können sich aktuell zwei Mal in der Woche beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen lassen. In der Impfreihenfolge sollen sie zukünftig aus der Priorität 3 in die Priorität 2 wechseln. Wann genau Impftermine vereinbart werden können, ist derzeit noch nicht geregelt. Sobald die Impfverordnung auf Landesebene angepasst ist, und der Start der Terminvereinbarung feststeht, werden die Krisenstäbe darüber berichten.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben in diesen Tagen die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Dort findet man auch die aktuelle exakte Definition, wer nach den aktuellsten Erlassen zu den Impfberechtigten gehört. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 23.02.2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern zwei nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17722. 16899 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 457. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 80 Jahren sowie ein Mann im Alter von 63 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 39.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 138 7513 32
Alsdorf 30 1597 42
Baesweiler 10 1062 22
Eschweiler 63 1780 76
Herzogenrath 29 1576 26
Monschau 13 267 103
Roetgen 4 240 35
Simmerath 2 407 13
Stolberg 28 1888 35
Würselen 48 1391 54
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 366 17722 39
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Anpassung der Coronaverordnungen
Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung gelten nun zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht bleiben bestehen. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden. Einige wesentliche Änderungen sind:
Coronaschutzverordnung
- Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden.
- Freizeitsport im Freien: Sport ist nun wieder zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel zulässig. Zu anderen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen. Dabei ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
- Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Nun dürfen auch Gemüsepflanzen und Saatgut sowie unmittelbares Zubehör von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Diese müssen den Verkauf an Privatleute ausschließlich auf diese Waren begrenzen.
- Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist jetzt wieder musikalischer Einzelunterricht zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).
Coronabetreuungsverordnung
Wiedereinstieg in den Präsenz- oder Wechselunterricht: Seit dem gestrigen Montag (22. Februar) haben die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen begonnen.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben in diesen Tagen die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Dort findet man auch die aktuelle exakte Definition, wer nach den aktuellsten Erlassen zu den Impfberechtigten gehört. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 22.02.2021, 10:45 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, dem 19. Februar, 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17720. 16859 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 455. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 406 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 40.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 156 7513 33
Alsdorf 35 1597 42
Baesweiler 11 1062 22
Eschweiler 69 1780 76
Herzogenrath 31 1576 26
Monschau 13 267 103
Roetgen 5 240 35
Simmerath 2 406 6
Stolberg 33 1888 35
Würselen 50 1390 54
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 406 17720 40
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Anpassung der Coronaverordnungen
Die Landesregierung hat die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung treten am 22. Februar in Kraft und gelten zunächst bis zum 7. März. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Wo medizinische Masken Pflicht sind, dürfen nur solche ohne ein Ausatemventil getragen werden.
Coronaschutzverordnung
- Friseurdienstleistungen, Fußpflege: Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und nach vorheriger Terminreservierung in Anspruch genommen werden. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen noch geschlossen.
- Freizeitsport im Freien: Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben vorerst für den privaten Sport geschlossen.
- Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden: Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.
- Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig: Für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter).
Coronabetreuungsverordnung
- Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts: Am 22. Februar starten die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So findet der Unterricht zum Beispiel immer in kleineren, festen Gruppen statt. Überall im Schulgebäude muss grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.
- Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen: Die vom Schulministerium besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen. Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.
Sonne genießen, aber bitte mit Abstand!
Viele Menschen haben am Wochenende die Sonne genossen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen erinnern alle Bürgerinnen und Bürger daran, auch im Freien auf die Mindestabstände zu achten und dort, wo sie nicht eingehalten werden können, eine Schutzmaske zu tragen. Das gilt in der Warteschlange vor der Eisdiele ebenso wie beim Spaziergang im Park.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Für die Impfung braucht es einen Nachweis des Arbeitgebers zur Impfberechtigung. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Die Impfberechtigten können selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Beim Impftermin müssen die Terminbestätigung und der Nachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, auf der die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 19.02.2021, 11:45 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 29 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17611. 16744 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 455. In den letzten Tagen sind vier Frauen im Alter von 63, 80, 88 und 94 Jahren sowie drei Männer im Alter von 70, 78 und 82 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 412 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 35.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 175 7473 33
Alsdorf 38 1588 47
Baesweiler 14 1061 30
Eschweiler 69 1759 55
Herzogenrath 33 1574 30
Monschau 4 258 34
Roetgen 5 240 58
Simmerath 2 406 6
Stolberg 29 1877 30
Würselen 42 1374 26
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 412 17611 35
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Inzidenz von 35 in der StädteRegion Aachen hat noch keine Auswirkungen auf die Coronamaßnahmen!
In ihrer Videokonferenz am 10. Februar hatte die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere Öffnungsschritte durch die Länder erfolgen können. Die Umsetzung dieses Beschlusses soll für das Land Nordrhein-Westfalen in der Coronaschutzverordnung erfolgen, die ab Montag (22. Februar) gilt. Erst dann ist klar, ob und ggf. welche Lockerungen es in NRW und damit auch in der StädteRegion Aachen geben kann. Kanzlerin sowie Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sprachen nach der Videokonferenz von einer möglichen Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Nach der bis einschließlich Sonntag geltenden Coronaschutzverordnung des Landes können „Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und mit einer sinkenden Tendenz unter dem Wert von 50 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales abstimmen, inwieweit Reduzierungen der in dieser Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen erfolgen können.“ In der StädteRegion lag die Inzidenz am 16. Februar erstmals seit dem 09. Oktober 2020 wieder unter 50. Von einer stabilen Unterschreitung kann nach Lesart der Krisenstäbe erst nach dem 22. Februar gesprochen werden. Deshalb appellieren die Krisenstäbe an die Bevölkerung, weiterhin die geltenden Regeln zu beachten.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen.
Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 18.02.2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 52 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17582. 16651 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 448.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 483 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 41. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 220 7465 44
Alsdorf 44 1587 62
Baesweiler 16 1060 33
Eschweiler 70 1751 58
Herzogenrath 35 1570 26
Monschau 4 258 34
Roetgen 7 239 46
Simmerath 2 406 6
Stolberg 34 1873 27
Würselen 51 1373 34
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 483 17582 41
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Quarantäneregeln – Empfehlung des RKI!
Ab sofort gibt es für Kontaktpersonen der ersten Kategorie (K1-Personen) keine Freitestungsmöglichkeit mehr. Alle K1er müssen 14 Tage in Quarantäne. Eine Testung (PCR- oder Schnelltest) zum Quarantäneende wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Die Testung sollte am 13. Tag erfolgen, damit auf jeden Fall am 14. Tag ein Ergebnis vorliegt. Diese Regelung gilt für den SARS-CoV-2 Virus und alle Virusvarianten.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 17.02.2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 28 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17530. 16635 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 448. In den letzten Tagen ist eine Frau im Alter von 73 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 447 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 41.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 199 7446 49
Alsdorf 37 1579 51
Baesweiler 13 1057 44
Eschweiler 74 1745 58
Herzogenrath 32 1566 17
Monschau 2 256 17
Roetgen 5 237 35
Simmerath 1 405 0
Stolberg 36 1869 23
Würselen 48 1370 31
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 447 17530 41
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 16.02.2021, 08:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern, 3 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17502. 16612 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 443 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 55. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 195 7433 63
Alsdorf 35 1577 64
Baesweiler 13 1056 41
Eschweiler 73 1737 67
Herzogenrath 32 1564 28
Monschau 1 255 9
Roetgen 5 237 58
Simmerath 1 405 0
Stolberg 38 1868 43
Würselen 50 1370 62
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 443 17502 55
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Quarantäneverordnung gilt bis zum 12. März
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Quarantäneverordnung überarbeitet und klargestellt, dass Tests im Sinne dieser Verordnung immer die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen müssen, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind. PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Coronaschnelltests müssen von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis erteilen darf. Positive Testergebnisse von PCR-Tests und Coronaschnelltests sind dem Gesundheitsamt zu melden. Die Meldepflichten gelten auch für private Anbieter.
Soweit die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden individuelle Anordnungen zur Quarantäne treffen, gehen diese den Regelungen der Verordnung vor. Dies gilt insbesondere bei Verdacht auf oder nachgewiesener Infektion mit einer Virusvariante. Besorgniserregende SARS-CoV-2 Varianten sind solche, die vom Robert Koch-Institut auf der Internetseite
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Virusvariante.html
bekannt gemacht worden sind.
Weiterhin gilt, dass Personen, die an Covid-19 erkrankt sind oder ansteckend sein können, sich in Quarantäne (zur Vorbeugung) oder häusliche Isolierung (bei bestätigter Infektion) begeben müssen. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.
Eine Quarantäne ist automatisch Pflicht in folgenden Fällen und dann eigenverantwortlich und direkt zu beginnen:
- für Personen, deren PCR-Test oder Antigenschnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
- für Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Personen
- für Personen, die Krankheitssymptome zeigen und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – auf jeden Fall bis zum Vorliegen des Testergebnisses
Über die Quarantäne von Personen außerhalb des eigenen Haushalts, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Alle Einzelheiten sind der Verordnung zu entnehmen.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 15.02.2021, 09:44 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 12.02.2021, 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17499. 16463 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 447. In den letzten Tagen sind drei Frauen im Alter von 80, 84 und 87 Jahren sowie ein Mann im Alter von 86 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 589 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 55.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 269 7431 65
Alsdorf 46 1577 64
Baesweiler 15 1056 41
Eschweiler 93 1737 71
Herzogenrath 42 1564 28
Monschau 1 255 9
Roetgen 7 237 58
Simmerath 2 405 0
Stolberg 52 1868 43
Würselen 62 1369 59
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 589 17499 55
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Coronaverordnungen bleiben nahezu unverändert.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung, die Coronabetreuungs-verordnung und die Coronafleischwirtschaftsverordnung, die bis zum 14. Februar befristet waren, zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar verlängert.
Anlässlich der Verlängerung wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Rechnung getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen auf dieser Seite.A
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 12.02.2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 64 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17416. 16328 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 443. In den letzten Tagen sind eine Frau im Alter von 83 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 64, 67, 71, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 291 7391 75
Alsdorf 54 1566 72
Baesweiler 26 1053 37
Eschweiler 94 1728 112
Herzogenrath 50 1560 47
Monschau 2 254 0
Roetgen 8 235 69
Simmerath 2 405 6
Stolberg 55 1860 55
Würselen 63 1364 88
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 645 17416 69
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Schulen öffnen schrittweise
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Schulmail vom 11. Februar den Schulbetrieb ab dem 22. Februar geregelt. Laut Schulministerin Yvonne Gebauer soll es zunächst in den Grundschulen wieder einen sogenannten Wechselunterricht geben.
Grundsätzlich gelten diese Regelung auch in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen. Allerdings sind dort, mit Blick auf die unterschiedlichen behinderungsspezifischen Ausprägungen, individuelle Regelungen zu beachten.
Besondere Regelungen gelten für die Abschlussklassen. Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich.
An den Berufskollegs sowie an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen wird mit Ausnahme der Abschlussklassen weiterhin der Unterricht als Distanzunterricht erteilt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wird auf Antrag der Eltern weiterhin eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Das Testangebot für alle an der Schule Tätigen wird ab sofort erweitert. Zunächst sind bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche möglich. Die Schnelltests werden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie im Abstrichzentrum durchgeführt. Bescheinigungen werden von den Schulen ausgestellt. Bei Verdacht auf eine Infektion erfolgt ein nachgelagerter PCR-Test zur Abklärung.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert.
Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren.
Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 11.02.2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 51 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17352. 16314 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Dies sind zwei Fälle weniger, als gestern gemeldet. Hintergrund ist, dass zwei abgeschlossene Fälle aufgrund der Symptomatik wieder „aktiv“ wurden. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 437.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 601 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 66. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 261 7355 70
Alsdorf 46 1558 64
Baesweiler 25 1051 37
Eschweiler 94 1718 103
Herzogenrath 49 1558 50
Monschau 2 254 9
Roetgen 9 235 69
Simmerath 2 405 13
Stolberg 53 1858 62
Würselen 60 1360 75
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 601 17352 66
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1
Die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe laufen seit dem 10.02.2021. Impfen lassen kann sich
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 10.02.2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 103 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17301. 16316 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 437. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 53 Jahren sowie ein Mann im Alter von 48 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 548 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 231 7324 71
Alsdorf 42 1555 83
Baesweiler 18 1045 48
Eschweiler 88 1712 96
Herzogenrath 49 1558 60
Monschau 2 254 17
Roetgen 8 234 58
Simmerath 2 405 6
Stolberg 51 1856 66
Würselen 57 1358 83
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 548 17301 69
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Neue Impfverordnung des Bundes
Am 08.02.2021 ist die neue Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Sie folgt den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und berücksichtigt bisherige Erfahrungen aus der Impfkampagne. Außerdem regelt sie den Einsatz des kürzlich zugelassenen Impfstoffs von AstraZeneca, der nach den Empfehlungen der STIKO für Personen zwischen 18 und 64 Jahren empfohlen wird.
Das ändert jedoch grundsätzlich nichts an der bisherigen Reihenfolge der Impfungen. Ein Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht auch weiterhin prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Eine Wahlfreiheit bezüglich des Impfstoffs besteht auch weiterhin nicht.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de ) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen für Beschäftigte der Priorisierungsstufe 1 starten heute
Ab heute (10.02.2021) beginnen auch die Corona-Schutzimpfungen für Beschäftigte der ersten Priorisierungsstufe. Dazu zählt
- Personal von ambulanten Pflegediensten und Betreuungsdiensten einschließlich der leistungserbringenden Personen, welche im Rahmen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden,
- Personal von Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und von ambulanten Hospizdiensten,
- Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind,
- (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
- Ärztinnen und Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind,
- Personal in den Impfzentren,
- Rettungsdienstpersonal.
Diese müssen zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet werden. Dazu werden die Arbeitgeber kontaktiert. Erst nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können die Impfberechtigten selbst einen konkreten Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 09.02.2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 7 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17198. 16225 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 435. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 84, 89, 90 und 92 Jahren sowie ein Mann im Alter von 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 538 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 59.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 216 7275 60
Alsdorf 46 1547 72
Baesweiler 21 1045 55
Eschweiler 82 1699 81
Herzogenrath 59 1551 56
Monschau 4 254 17
Roetgen 7 232 69
Simmerath 2 405 0
Stolberg 47 1844 51
Würselen 54 1346 52
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 538 17198 59
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet!
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen der Pflege- und Rettungskräfte starten Mittwoch
Ab morgen (10.02.2021) beginnen auch die Corona-Schutzimpfungen für die Menschen, die in der ambulanten Pflege, in der Tagespflege für Senioren oder bei Rettungsdiensten arbeiten. Diese werden zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet. Dazu haben die ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen ein Informationsschreiben vom Impfzentrum der StädteRegion Aachen erhalten. Nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die sogenannte Sammelliste mit den Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können alle Impfberechtigten selbst einen Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 08.02.2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag, 05. Februar, 162 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17191. 16150 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 430. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 76 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 66 und 79 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 611 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 58. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 242 7270 58
Alsdorf 59 1547 72
Baesweiler 26 1045 59
Eschweiler 95 1697 80
Herzogenrath 64 1551 54
Monschau 5 254 17
Roetgen 8 232 81
Simmerath 3 405 6
Stolberg 53 1844 55
Würselen 56 1346 52
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 611 17191 58
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfungen der Ü-80-Jährigen im Impfzentrum startet heute
Das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, öffnet heute seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Impfungen der Pflege- und Rettungskräfte starten Mittwoch
Ab Mittwoch, den 10.02.2021, sollen auch die Corona-Schutzimpfungen für die Menschen beginnen, die in der ambulanten Pflege, in der Tagespflege für Senioren oder bei Rettungsdiensten arbeiten. Diese werden zunächst von ihrem Arbeitgeber beim Impfzentrum angemeldet. Dazu haben die ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen ein Informationsschreiben vom Impfzentrum der StädteRegion Aachen erhalten. Nachdem der jeweilige Arbeitgeber dem Impfzentrum die sogenannte Sammelliste mit den Angaben zu den Personen geschickt hat, die in den berechtigten Bereichen arbeiten und sich impfen lassen möchten, können alle Impfberechtigten selbst einen Impftermin vereinbaren. Nachdem die Berechtigung zur Impfung geprüft wurde, erhält man eine Bestätigung des Termins per Mail. Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 05. Februar 2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 45 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 17029. 15937 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 427. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 83 und 94 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 68, 81, 88, 89 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 665 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 61.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 278 7205 60
Alsdorf 55 1532 83
Baesweiler 34 1043 89
Eschweiler 83 1665 57
Herzogenrath 76 1538 75
Monschau 9 254 34
Roetgen 6 229 58
Simmerath 7 404 0
Stolberg 63 1829 58
Würselen 54 1330 52
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 665 17029 61
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfzentrum öffnet am kommenden Montag
Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 04. Februar 2021, 09:15 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 70 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16984. 15886 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 420.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 678 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 69. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 278 7181 67
Alsdorf 56 1528 78
Baesweiler 36 1041 96
Eschweiler 81 1660 64
Herzogenrath 81 1535 86
Monschau 9 253 43
Roetgen 6 229 58
Simmerath 6 403 13
Stolberg 63 1823 62
Würselen 62 1331 72
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 678 16984 69
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfzentrum öffnet am kommenden Montag
Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 03. Februar 2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 43 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16914. 15817 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 420. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 60 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 83 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 677 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 78.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune |
Aktiv |
Gesamt |
7-Tage-Inzidenz* |
Aachen |
259 |
7148 |
73 |
Alsdorf |
46 |
1516 |
68 |
Baesweiler |
27 |
1032 |
81 |
Eschweiler |
80 |
1658 |
87 |
Herzogenrath |
88 |
1530 |
119 |
Monschau |
8 |
252 |
60 |
Roetgen |
6 |
229 |
69 |
Simmerath |
8 |
404 |
26 |
Stolberg |
67 |
1819 |
92 |
Würselen |
88 |
1326 |
72 |
noch nicht lokal zugeordnet |
|||
Gesamtergebnis |
677 |
16914 |
78 |
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impfzentrum öffnet am kommenden Montag
Am 8. Februar 2021 öffnet das Impfzentrum der StädteRegion Aachen in der Hubert-Wienen-Straße 8, 52070 Aachen, seine Pforten. Anspruch auf eine Impfung haben zunächst ausschließlich Menschen über 80 Jahre, die einen bestätigten Termin im Impfzentrum haben.
Wichtig: Impfungen ohne Termin können nicht vorgenommen werden!
Die StädteRegion Aachen hat eine Internetseite eingerichtet, in der noch einmal die wichtigsten Informationen zum Impftermin nachzulesen sind. Diese Seite findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/impfzentrum
Impfterminvergabe - nur telefonisch oder im Internet
Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für Anrufer aus dem benachbarten Ausland wurde eine eigene Telefonnummer eingerichtet (+49 203/7140 9090). Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 02. Februar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 5 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16871. 15644 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 417. In den vergangenen Tagen ist eine Frau im Alter von 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 810 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 82.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 299 7126 75
Alsdorf 57 1513 70
Baesweiler 35 1030 89
Eschweiler 98 1653 89
Herzogenrath 126 1525 127
Monschau 10 252 60
Roetgen 3 226 35
Simmerath 14 405 39
Stolberg 71 1815 97
Würselen 97 1326 85
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 810 16871 82
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impftermine können nicht bei Stadt und StädteRegion Aachen gebucht werden.
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Impfstoffe wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen und Verordnungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 01. Februar 2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (29.01.2021) 178 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16866. 15540 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 416. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 71, 76, 84 und 90 Jahren sowie sieben Männer im Alter von 63, 69, 76, 81 (2x), 84 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 910 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 345 7126 78
Alsdorf 67 1513 70
Baesweiler 40 1029 81
Eschweiler 114 1652 92
Herzogenrath 137 1526 132
Monschau 11 252 60
Roetgen 2 225 23
Simmerath 16 404 39
Stolberg 75 1813 97
Würselen 103 1326 88
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 910 16866 84
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Impftermine können nicht bei Stadt und StädteRegion Aachen gebucht werden.
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Impfstoffe wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung ist weder bei Stadt oder StädteRegion Aachen noch im Impfzentrum möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 29. Januar 2021, 11:15 Uhr.
- Die Coronaeinreiseverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden aktualisiert.
- Belgien verbietet „nicht zwingend notwendige“ Reisen.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 86 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16688. 15360 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 405. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 74 (2x) und 86 Jahren sowie drei Männer im Alter von 72, 83 und 86 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 923 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 94.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 349 7056 90
Alsdorf 67 1493 70
Baesweiler 48 1019 100
Eschweiler 113 1633 104
Herzogenrath 134 1503 138
Monschau 10 250 51
Roetgen 4 224 12
Simmerath 17 404 91
Stolberg 76 1796 89
Würselen 105 1310 121
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 923 16688 94
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Coronaeinreiseverordnung in der ab dem 30. Januar 2021 gültigen Fassung
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten wurde aktualisiert. Weiterhin gilt, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben haben. Dort haben sie sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesem Gebiet ständig aufzuhalten.
Geändert wurde, dass eine Absonderung frühestens fünf Tage nach der Einreise enden darf, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Coronainfektion auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügt und sie dieses innerhalb von zehn Tage nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Neu ist, dass die dem ärztlichen Zeugnis oder Testergebnis zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden sein darf.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2021 außer Kraft.
Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung
Die Coronabetreuungsverordnung wurde bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Geändert haben sich die Ausnahmen zur Anwesenheit in den schulischen Einrichtungen.
Stattfinden darf die Betreuung für Schülerinnen und Schüler
- der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können,
- aller Klassen und Jahrgangsstufen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, bei denen zugleich ein besonders stark ausgeprägter Bedarf an schulischer Betreuung besteht,
- aller Klassen und Jahrgangsstufen, die nach Einschätzung der Schulleitung zuhause oder im Ausbildungsbetrieb nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können.
Außerdem dürfen Auswahlgespräche von Schulen im Lehrereinstellungs-verfahren, soweit sie zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unabdingbar sind und unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung stattfinden.
Zusätzlich kann die obere Schulaufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen für Abschlussklassen oder für die Erbringung von Leistungsnachweisen.
Weiterhin wird es keinen Präsenzunterricht geben.
Belgien erlaubt nur noch „zwingend notwendige Reisen“
Wer in Belgien wohnt, muss bis zum 1. März auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen verzichten. In diesem Zeitraum sind Urlaubsreisen und Ausflüge verboten. Das Reiseverbot wird sowohl im Straßen-, Flug-,
und Schiffs- als auch im Schienenverkehr kontrolliert. Grundlage ist ein ministerieller Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 in der Fassung vom 26. Januar. Grenzpendler sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Im Einzelnen gilt:
- Bürger der Grenzkommunen und der Kommunen in zweiter Reihe (dazu zählt u.a. die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft), dürfen die Grenze für notwendige Angelegenheiten passieren und müssen dies nicht belegen. Hierbei darf man nur Tätigkeiten nachgehen, die auch in Belgien erlaubt sind.
- Bürger welche in Belgien außerhalb einer Grenzregion leben, dürfen nur für die sogenannten "triftigen/essentiellen Gründe" die Grenze passieren. Zu den Ausnahmen gehören zwingende familiäre Gründe, humanitäre Gründe, Studiengründe und berufliche Gründe.
- Bürger aus den Niederlanden und aus Deutschland dürfen ebenfalls nur in den triftigen/essentiellen Gründen einreisen.
In jedem Fall muss der Bürger eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ mit sich tragen, in der er die Reise rechtfertigt. Die Erklärung findet man unter:
https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/
20210126_BU_Verklaring_op_eer_Finaal_DE_Goedgekeurd_Blanco.pdf
Bei einem Besuch von mehr als 48 Stunden gelten weitere Regeln.
Im Internet findet man eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien unter: https://euregio-mr.info/de
Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 28. Januar 2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 124 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16602. 15315 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 399.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 888 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 94. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 322 7013 82
Alsdorf 67 1491 89
Baesweiler 44 1015 96
Eschweiler 104 1624 131
Herzogenrath 154 1495 140
Monschau 9 248 43
Roetgen 4 224 12
Simmerath 14 401 78
Stolberg 70 1788 85
Würselen 100 1303 116
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 888 16602 94
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 27. Januar 2021, 10:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 79.
- Verdacht auf britische Virusvariante in Aachener Studierendenwohnungen.
- Ab heute gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 63 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16478. 15299 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 399. In den vergangenen Tagen ist ein Mann im Alter von 75 Jahren verstorben, der zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurde.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 780 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 79.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 280 6967 67
Alsdorf 63 1484 85
Baesweiler 39 1010 111
Eschweiler 90 1609 113
Herzogenrath 139 1475 106
Monschau 7 245 9
Roetgen 3 223 23
Simmerath 14 400 78
Stolberg 50 1767 57
Würselen 95 1298 111
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 780 16478 79
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Verdacht auf britische Virusvariante in Aachener Studierendenwohnungen. Kontaktpersonen müssen 14 Tage in Quarantäne.
Schon im vergangenen Jahr wurden weltweit neue Varianten des SARS-CoV-2 Virus identifiziert. In Deutschland sind seit Dezember 2020 Infektionen mit der britischen, der südafrikanischen sowie der brasilianischen Variante bekannt. In Aachen gab es jetzt bei Ausbrüchen in Wohneinrichtungen von Studierenden konkrete Hinweise auf eine intensive Reisetätigkeit der Betroffenen. Daher wurden zwei Proben mit der Fragestellung nach der britischen Virusvariante untersucht, bei denen sich der Verdacht erhärtete. In einer speziellen PCR wird nach drei Stücken des Virusgenoms gesucht. Bei der britischen Variante kann eines der Stücke aufgrund einer Genveränderung nicht nachgewiesen werden. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf die britische Variante. Die PCR ist die wichtigste Labormethode zur Untersuchung der molekularen Feinstruktur der Erbsubstanz. Ein Beweis kann nur durch eine Sequenzierung erbracht werden. Diese ist sehr aufwändig und dauert derzeit zwei bis drei Wochen, da sie nur in wenigen Laboren durchgeführt wird. In den beiden Fällen wurde sicherheitshalber die Quarantäne für die Kontaktpersonen auf 14 Tage verlängert! Eine Freitestung nach 10 Tagen ist in den Fällen nicht möglich.
Am 24.12.2020 hatte das Land Baden-Württemberg erstmals über einen Nachweis der britischen Variante berichtet. Inzwischen sind Fälle in mehreren Bundesländern und einzelne Ausbrüche mit der Variante bekannt. Untersuchungen zufolge ist sie noch leichter von Mensch zu Mensch übertragbar als bisher zirkulierende Varianten. Hinweise auf eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt ab heute (27.01.2021)
Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Wichtigster Regelungsinhalt ist die Umsetzung von Maßnahmen, die einer weitestmöglichen Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte dienen sollen; dies sind neben der Ausweitung von mobiler Arbeit vor allem:
- Vermeidung betriebsbedingter Zusammenkünfte (Besprechungen)
- Vorgabe einer Mindestfläche bei der Raumnutzung von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person
- Verpflichtung zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken überall dort, wo Mindestflächen oder –abstände nicht eingehalten werden können.
Das gilt auch für die Verwaltungen von Stadt und StädteRegion Aachen, die weiterhin geöffnet bleiben. Auch für Besucherinnen und Besucher ist in den Räumlichkeiten der Verwaltung das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske Pflicht. Es wird dringend empfohlen, wann immer es möglich ist, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme gekommen ist, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen.
Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf https://www.land.nrw/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 26. Januar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 16 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16415. 15229 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 398. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 91, 96 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 63 und 69 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 788 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 280 6940 76
Alsdorf 64 1480 100
Baesweiler 42 1006 114
Eschweiler 90 1603 127
Herzogenrath 144 1466 104
Monschau 9 245 34
Roetgen 3 223 35
Simmerath 14 399 71
Stolberg 50 1760 57
Würselen 92 1293 119
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 788 16415 87
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 25. Januar 2021, 10:00 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 84.
- Terminbuchungen für über 80-Jährige sind ab heute (25. Januar) möglich.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag 235 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16399. 15168 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 838 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 303 6931 73
Alsdorf 70 1480 102
Baesweiler 47 1007 118
Eschweiler 92 1600 120
Herzogenrath 153 1465 104
Monschau 13 245 43
Roetgen 3 223 35
Simmerath 14 398 65
Stolberg 49 1758 53
Würselen 94 1292 116
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 838 16399 84
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Terminbuchungen für über 80-Jährige ab heute (25. Januar) möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs muss der Impfstart in den Impfstellen um eine Woche verschoben werden. Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt somit zum 8. Februar 2021 und zunächst nur zur Impfung von Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für die Online-Terminvergabe muss man sich registrieren. Dazu benötigt man die Nummer der Gesundheitskarte. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Hinsichtlich der bei der jeweiligen Buchung erfolgenden Terminierung der Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen ist sichergestellt, dass das Buchungssystem diese erfasst.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 22. Januar 2021, 10:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 75.
- Am Montag (25. Januar 2021) tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16164. 14930 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 52, 95 und 103 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 841 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 75.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 302 6833 63
Alsdorf 75 1460 87
Baesweiler 44 992 103
Eschweiler 96 1574 96
Herzogenrath 157 1439 149
Monschau 15 244 86
Roetgen 3 223 35
Simmerath 11 390 26
Stolberg 48 1746 51
Würselen 90 1263 62
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 841 16164 75
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, tritt am Montag (25. Januar) eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.
Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen. Außerdem müssen Religions-gemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.
Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist schon jetzt auf dieser Internetseite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 21. Januar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 44 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16081. 14908 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 390. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 76, 80, 89 (2x), 90, 92, 94 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 83 und 85 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 76. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 293 6810 64
Alsdorf 65 1449 68
Baesweiler 41 989 111
Eschweiler 76 1550 57
Herzogenrath 152 1430 149
Monschau 14 243 77
Roetgen 3 223 35
Simmerath 10 389 26
Stolberg 42 1740 46
Würselen 87 1258 157
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 783 16081 76
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 20. Januar 2021, 10:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 88.
- Start der Impfungen der über 80-Jährigen auf den 8. Februar verschoben.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 104 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16037. 14857 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 380. In den vergangenen Tagen sind sieben Frauen im Alter von 80, 81, 82, 90, 95 und 96 (2x) Jahren sowie drei Männer im Alter von 76, 85 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 764 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 88.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 289 6799 76
Alsdorf 72 1444 85
Baesweiler 32 980 92
Eschweiler 72 1545 67
Herzogenrath 150 1426 183
Monschau 15 244 103
Roetgen 1 221 12
Simmerath 9 388 32
Stolberg 38 1735 44
Würselen 86 1255 181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 764 16037 88
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Start der Impfungen in den Zentren auf 8. Februar verschoben
Wegen der verzögerten Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech verschiebt das Land Nordrhein-Westfalen die Impfungen für über 80-Jährige, die Zuhause leben. Alle bereits getätigten Erstimpfungs-Bestellungen wurden seitens des Landes storniert. Auch das Impfzentrum der StädteRegion Aachen ist von dem Lieferengpass betroffen. Dennoch können die betreffenden Bürgerinnen und Bürger ab Montag (25. Januar) Termine für die Impfung vereinbaren. Frühester Termin zur Impfung wird voraussichtlich der 8. Februar sein.
Aktualisierte Quarantäneverordnung
(Achtung: Präzisierung in der Formulierung gegenüber Meldung vom 19.01.2021 in Fettschrift!)
Seit dem 19. Januar gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.
Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.
Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung der positiven Person. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn der Haushaltsangehörige der getesteten Person am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält. Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 19. Januar 2021, 11:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 83.
- Die Quarantäneverordnung wurde aktualisiert.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 2 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15933. 14772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 370. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 84, 86, 89, 90 und 99 Jahren sowie drei Männer im Alter von 88 (2x) und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 791 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 83.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 304 6752 70
Alsdorf 64 1433 78
Baesweiler 31 975 89
Eschweiler 67 1531 67
Herzogenrath 151 1418 177
Monschau 13 241 77
Roetgen 1 220 0
Simmerath 19 388 45
Stolberg 50 1728 39
Würselen 91 1247 181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 791 15933 83
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Quarantäneverordnung
Ab heute (19. Januar) gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.
Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.
Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn das positiv getestete Haushaltsmitglied am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält.
Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 18. Januar 2021, 10:00 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 85.
- Die Coronaeinreiseverordnung wurde auf alle Risikogebiete mit Virusvarianten angepasst.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (15.01.2021) 186 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15931. 14657 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 362. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 84 und 99 Jahren sowie ein Mann im Alter von 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 912 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 85.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 362 6750 73
Alsdorf 78 1432 76
Baesweiler 33 975 92
Eschweiler 76 1532 71
Herzogenrath 160 1417 175
Monschau 15 240 68
Roetgen 1 220 0
Simmerath 21 388 45
Stolberg 60 1728 39
Würselen 104 1247 178
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 912 15931 85
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Seit dem 16. Januar gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. In der nun geltenden Fassung werden keine konkreten Staaten mehr genannt. Es gibt nun unterschiedliche Regelungen für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten und solchen aus anderen Risikogebieten. Welche Länder als Risikogebiet gelten veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Risikogebiete_neu.html.
Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung. Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 15. Januar 2021, 10:15 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 96.
- Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 88 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15745. 14431 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 359. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 82, 83 (3x), 88, 90 (2x) und 91 Jahren sowie vier Männer im Alter von 77, 79, 82 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 955 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 96.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 395 6675 90
Alsdorf 85 1419 112
Baesweiler 29 964 70
Eschweiler 88 1520 81
Herzogenrath 128 1370 119
Monschau 15 234 51
Roetgen 1 220 12
Simmerath 25 386 91
Stolberg 64 1717 55
Würselen 124 1239 217
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 955 15.745 96
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung.
Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden.
Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15657. 14233 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 347.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 451 6651 111
Alsdorf 109 1417 131
Baesweiler 31 959 70
Eschweiler 115 1518 99
Herzogenrath 140 1361 194
Monschau 17 234 77
Roetgen 2 220 23
Simmerath 27 385 104
Stolberg 80 1714 71
Würselen 104 1197 150
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1077 15657 113
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
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Kommune |
Aktiv |
Gesamt |
7-Tage-Inzidenz* |
Aachen |
385 |
8122 |
104 |
Alsdorf |
68 |
1721 |
85 |
Baesweiler |
51 |
1134 |
122 |
Eschweiler |
124 |
1992 |
110 |
Herzogenrath |
78 |
1682 |
99 |
Monschau |
32 |
311 |
205 |
Roetgen |
7 |
249 |
46 |
Simmerath |
20 |
438 |
104 |
Stolberg |
114 |
2095 |
106 |
Würselen |
70 |
1487 |
93 |
noch nicht lokal zugeordnet |
1 |
1 |
|
Gesamtergebnis |
950 |
19232 |
104 |