Aktuelles zum Coronavirus

Aktuelle Informationen des zuständigen Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen finden Sie hier:
www.staedteregion-aachen.de
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 26. Januar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 16 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16415. 15229 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 398. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 91, 96 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 63 und 69 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 788 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 280 6940 76
Alsdorf 64 1480 100
Baesweiler 42 1006 114
Eschweiler 90 1603 127
Herzogenrath 144 1466 104
Monschau 9 245 34
Roetgen 3 223 35
Simmerath 14 399 71
Stolberg 50 1760 57
Würselen 92 1293 119
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 788 16415 87
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Terminbuchungen für über 80-Jährige seit dem 25. Januar möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs wurde der Impfstart in den Impfstellen auf den 8. Februar 2021 verschoben. Seit dem 25. Januar können Personen ab 80 Jahren sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Bei der jeweiligen Buchung bekommt man automatisch einen Termin für die Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen. Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist nicht möglich!
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 25. Januar 2021, 10:00 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 84.
- Terminbuchungen für über 80-Jährige sind ab heute (25. Januar) möglich.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag 235 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16399. 15168 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 838 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 84.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 303 6931 73
Alsdorf 70 1480 102
Baesweiler 47 1007 118
Eschweiler 92 1600 120
Herzogenrath 153 1465 104
Monschau 13 245 43
Roetgen 3 223 35
Simmerath 14 398 65
Stolberg 49 1758 53
Würselen 94 1292 116
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 838 16399 84
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Terminbuchungen für über 80-Jährige ab heute (25. Januar) möglich
Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des BioNTech-Impfstoffs muss der Impfstart in den Impfstellen um eine Woche verschoben werden. Die Inbetriebnahme der Impfstellen erfolgt somit zum 8. Februar 2021 und zunächst nur zur Impfung von Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Personen ab 80 Jahren können sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch (0800/116 117-01) Impftermine buchen. Für die Online-Terminvergabe muss man sich registrieren. Dazu benötigt man die Nummer der Gesundheitskarte. Da es in den ersten Tagen zu Überlastungen der Systeme kommen kann, sollte man die Termine im Laufe der Woche vereinbaren. Terminbuchungen für Erstimpfungen sind grundsätzlich für den Zeitraum vom 8. Februar 2021 bis zum 4. April 2021 möglich. Hinsichtlich der bei der jeweiligen Buchung erfolgenden Terminierung der Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen ist sichergestellt, dass das Buchungssystem diese erfasst.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 22. Januar 2021, 10:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 75.
- Am Montag (25. Januar 2021) tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 83 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16164. 14930 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 393. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 52, 95 und 103 verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 841 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 75.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 302 6833 63
Alsdorf 75 1460 87
Baesweiler 44 992 103
Eschweiler 96 1574 96
Herzogenrath 157 1439 149
Monschau 15 244 86
Roetgen 3 223 35
Simmerath 11 390 26
Stolberg 48 1746 51
Würselen 90 1263 62
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 841 16164 75
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, tritt am Montag (25. Januar) eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.
Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.
Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Gottesdienste
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen. Außerdem müssen Religions-gemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.
Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.
Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist schon jetzt auf dieser Internetseite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 21. Januar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 44 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16081. 14908 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 390. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 76, 80, 89 (2x), 90, 92, 94 und 97 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 83 und 85 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 783 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 76. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 293 6810 64
Alsdorf 65 1449 68
Baesweiler 41 989 111
Eschweiler 76 1550 57
Herzogenrath 152 1430 149
Monschau 14 243 77
Roetgen 3 223 35
Simmerath 10 389 26
Stolberg 42 1740 46
Würselen 87 1258 157
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 783 16081 76
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 20. Januar 2021, 10:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 88.
- Start der Impfungen der über 80-Jährigen auf den 8. Februar verschoben.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 104 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 16037. 14857 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 380. In den vergangenen Tagen sind sieben Frauen im Alter von 80, 81, 82, 90, 95 und 96 (2x) Jahren sowie drei Männer im Alter von 76, 85 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 764 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 88.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 289 6799 76
Alsdorf 72 1444 85
Baesweiler 32 980 92
Eschweiler 72 1545 67
Herzogenrath 150 1426 183
Monschau 15 244 103
Roetgen 1 221 12
Simmerath 9 388 32
Stolberg 38 1735 44
Würselen 86 1255 181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 764 16037 88
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Start der Impfungen in den Zentren auf 8. Februar verschoben
Wegen der verzögerten Lieferung des Corona-Impfstoffs von Biontech verschiebt das Land Nordrhein-Westfalen die Impfungen für über 80-Jährige, die Zuhause leben. Alle bereits getätigten Erstimpfungs-Bestellungen wurden seitens des Landes storniert. Auch das Impfzentrum der StädteRegion Aachen ist von dem Lieferengpass betroffen. Dennoch können die betreffenden Bürgerinnen und Bürger ab Montag (25. Januar) Termine für die Impfung vereinbaren. Frühester Termin zur Impfung wird voraussichtlich der 8. Februar sein.
Aktualisierte Quarantäneverordnung
(Achtung: Präzisierung in der Formulierung gegenüber Meldung vom 19.01.2021 in Fettschrift!)
Seit dem 19. Januar gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.
Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.
Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung der positiven Person. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn der Haushaltsangehörige der getesteten Person am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält. Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 19. Januar 2021, 11:30 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 83.
- Die Quarantäneverordnung wurde aktualisiert.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 2 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15933. 14772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 370. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 84, 86, 89, 90 und 99 Jahren sowie drei Männer im Alter von 88 (2x) und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 791 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 83.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 304 6752 70
Alsdorf 64 1433 78
Baesweiler 31 975 89
Eschweiler 67 1531 67
Herzogenrath 151 1418 177
Monschau 13 241 77
Roetgen 1 220 0
Simmerath 19 388 45
Stolberg 50 1728 39
Würselen 91 1247 181
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 791 15933 83
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Quarantäneverordnung
Ab heute (19. Januar) gilt eine aktualisierte Verordnung zur Regelung von Absonderungen (Quarantäneverordnung). Für Personen, bei denen das Vorliegen eines Quarantänesachverhalts nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eindeutig festzustellen ist (eigenes positives Testergebnis oder positives Ergebnis in der Hausgemeinschaft), ordnet die Verordnung automatisch Quarantäne an.
Zudem werden aufgrund der Anpassungen der Empfehlungen des RKI auch diejenigen Personen erfasst, deren Coronaschnelltest ein positives Ergebnis aufweist. Ist der darauffolgende PCR-Test negativ, endet die Quarantäne. Erfolgt kein PCR-Test, bleibt die Quarantäne mit der üblichen Frist bestehen. Das gleiche gilt für die Haushaltsmitglieder.
Die Quarantäne endet für positiv getestete Personen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens nach zehn Tagen ab der Vornahme des Tests. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Für Haushaltsangehörige der getesteten Person endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, nach 14 Tagen gerechnet ab der Testung. Die Quarantäne kann frühestens verkürzt werden, wenn das positiv getestete Haushaltsmitglied am 10. Tag nach der Testung einen PCR-Test oder Coronaschnelltest vornimmt und ein negatives Ergebnis erhält.
Einheitlich für alle von der Verordnung erfassten Personenkreise wird die Dauer der Quarantäne sowie die Möglichkeit der Verkürzung mittels eines negativen Tests geregelt. Für die Personen, bei denen eine Infektion mit einer Virusvariante nachgewiesen ist, soll gemäß der Empfehlung des RKI von einer Verkürzung der Quarantäne mittels abweichender Anordnung abgesehen werden.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Quarantäne sind einheitlich festgesetzt und der Begriff der Quarantäne wird einheitlich verwandt. Auf die Unterscheidung zwischen Quarantäne, Absonderung und Isolierung kommt es mithin nicht mehr an.
Die Verordnung gilt bis zum 12. Februar und ist auf dieser Seite nachzulesen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 18. Januar 2021, 10:00 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 85.
- Die Coronaeinreiseverordnung wurde auf alle Risikogebiete mit Virusvarianten angepasst.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (15.01.2021) 186 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15931. 14657 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 362. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 84 und 99 Jahren sowie ein Mann im Alter von 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 912 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 85.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 362 6750 73
Alsdorf 78 1432 76
Baesweiler 33 975 92
Eschweiler 76 1532 71
Herzogenrath 160 1417 175
Monschau 15 240 68
Roetgen 1 220 0
Simmerath 21 388 45
Stolberg 60 1728 39
Würselen 104 1247 178
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 912 15931 85
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Seit dem 16. Januar gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. In der nun geltenden Fassung werden keine konkreten Staaten mehr genannt. Es gibt nun unterschiedliche Regelungen für Ein- und Rückreisende aus Virusvarianten-Gebieten und solchen aus anderen Risikogebieten. Welche Länder als Risikogebiet gelten veröffentlicht das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Risikogebiete_neu.html.
Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung. Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 15. Januar 2021, 10:15 Uhr.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 96.
- Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 88 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15745. 14431 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 359. In den vergangenen Tagen sind acht Frauen im Alter von 82, 83 (3x), 88, 90 (2x) und 91 Jahren sowie vier Männer im Alter von 77, 79, 82 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 955 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 96.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 395 6675 90
Alsdorf 85 1419 112
Baesweiler 29 964 70
Eschweiler 88 1520 81
Herzogenrath 128 1370 119
Monschau 15 234 51
Roetgen 1 220 12
Simmerath 25 386 91
Stolberg 64 1717 55
Würselen 124 1239 217
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 955 15.745 96
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Über 80-Jährige bekommen jetzt eine Einladung zur Impfung.
Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass zur offiziellen Inbetriebnahme der Impfzentren zunächst nur Personen geimpft werden, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der StädteRegion Aachen bekommen rund 34.000 Berechtigte bis zum Ende der kommenden Woche (23. Januar 2021) eine Einladung zur Impfung.
Ab dem 25. Januar 2021 wird es für diese Personen möglich sein, sowohl online (www.116117.de) als auch telefonisch Impftermine in den Impfstellen zu vereinbaren. Die telefonische Buchung kann über die Telefonnummer 0800/116 117-01 erfolgen. Mit der Bereitstellung dieser Rufnummer soll die Nummer für den ärztlichen Notdienst (116 117) entlastet werden.
Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen haben weitestgehend ihre erste Impfung erhalten. Hier wird in Kürze die zweite Impfung erfolgen. Parallel starten die Impfungen in den Krankenhäusern. In rund zwei Monaten kann dann voraussichtlich mit der Impfung der Personen in Stufe 2 begonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Menschen, die älter als 70 Jahre sind, ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus haben. In der Stufe zwei sollen auch Personen geimpft werden, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und ein hohes oder erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus haben. Da insbesondere zu Beginn der Kampagne nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, können nicht alle Menschen direkt geimpft werden.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 14. Januar 2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15657. 14233 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt weiterhin bei 347.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1077 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 451 6651 111
Alsdorf 109 1417 131
Baesweiler 31 959 70
Eschweiler 115 1518 99
Herzogenrath 140 1361 194
Monschau 17 234 77
Roetgen 2 220 23
Simmerath 27 385 104
Stolberg 80 1714 71
Würselen 104 1197 150
noch nicht lokal zugeordnet 1 1
Gesamtergebnis 1077 15657 113
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 13. Januar 2021, 10:00 Uhr.
- Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 79 neue Fälle
- Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung gilt ab heute
- Neue Coronaregionalverordnung zur 15-Kilometer-Regelung
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 79 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15548. 14173 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 347. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 76 und 80 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 76, 77 (2x), 90 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1028 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 129.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*)
Aachen 429 6609 126
Alsdorf 102 1404 148
Baesweiler 28 955 74
Eschweiler 114 1507 119
Herzogenrath 130 1341 211
Monschau 20 232 68
Roetgen 2 220 12
Simmerath 25 383 117
Stolberg 80 1710 92
Würselen 96 1185 170
noch nicht lokal zugeordnet 2 2
Gesamtergebnis 1028 15548 129
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
Ab heute (13.01.2021) gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung. Zu den Staaten Südafrika und Großbritannien wurde Irland ergänzt. Für Einreisende aus Irland gelten somit die gleichen Regelungen, wie für Einreisende aus den beiden anderen genannten Ländern.
Neue Coronaregionalverordnung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Coronaregionalverordnung zur Umsetzung der 15-Kilometer-Regelung in Hotspots herausgegeben. Die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen durch einen eingeschränkten Bewegungsradius gilt seit dem 12. Januar 2021 in vier namentlich genannten Regionen. Die Voraussetzung eines deutlich und nachhaltig über dem Inzidenzwert von 200 liegenden Infektionsgeschehens ist demnach für die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke und Recklinghausen sowie den Oberbergischen Kreis gegeben.
Gemäß der Regionalverordnung dürfen sich Bürgerinnen und Bürger aus den genannten Kreisen nur noch innerhalb des Kreisgebietes ohne Einschränkung bewegen. Über die Grenze des eigenen hinaus ist der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort (politische Gemeinde) begrenzt. Ziel der räumlichen Beschränkungen ist, das Infektionsgeschehen einzudämmen und nicht in andere Gemeinden zu „exportieren”.
Die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Ausnahmen gelten nur für besondere Sachverhalte wie die Fahrt zur Arbeit, enge Familienbesuche, Aufsuchen von Pflege- und Gesundheits-einrichtungen etc.
Maßgeblich für die Aufnahme in die Coronaregionalverordnung ist, ob das Infektionsgeschehen in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt erwartbar und nachhaltig über 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohner je 7 Tagen liegt. Zudem muss es sich um ein diffus überdurchschnittliches Ausbruchsgeschehen handeln, das nicht nur auf besonderen Ausbrüchen in einzelnen Einrichtungen/Pflegeheimen/Unternehmen als „Infektionstreibern“ beruht. Über die Aufnahme wird immer erst nach Abstimmung mit der Kommune zu diesen Fragen entschieden. Die Ursachen für das Infektionsgeschehen werden dabei zwischen der jeweiligen Kommune, dem LZG und dem MAGS erörtert. Diese Verordnung ergänzt die Regelungen der Coronaschutzverordnung.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz . Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 12. Januar 2021, 09:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 9 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15469. 14015 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 340. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 90 (2x) und 93 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 71 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1114 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 134.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 480 6577 128
Alsdorf 107 1396 170
Baesweiler 27 951 81
Eschweiler 112 1493 136
Herzogenrath 141 1336 220
Monschau 28 232 68
Roetgen 3 220 12
Simmerath 27 381 117
Stolberg 93 1706 92
Würselen 96 1177 175
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1114 15469 134
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 11. Januar 2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Freitag (08.01.2021) 249 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15460. 13759 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 335. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 73, 81, 83, 90, 92 und 93 Jahren sowie vier Männer im Alter von 64, 73, 92 und 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1366 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 133.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 563 6569 121
Alsdorf 124 1396 174
Baesweiler 34 950 78
Eschweiler 162 1492 140
Herzogenrath 161 1336 220
Monschau 31 232 86
Roetgen 8 220 12
Simmerath 41 381 117
Stolberg 119 1706 94
Würselen 123 1178 186
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1366 15460 133
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 8. Januar, 11.15 Uhr
- Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 183 nachgewiesene Fälle mehr.
- Ab Montag gelten eine aktualisierte Coronaschutz- sowie eine Coronabetreuungsverordnung.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 183 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15211. 13473 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 325. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 62 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 65, 74, 77, 79 und 99 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1413 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 116.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 591 6451 104
Alsdorf 114 1366 129
Baesweiler 48 945 70
Eschweiler 179 1474 140
Herzogenrath 157 1315 201
Monschau 28 228 94
Roetgen 8 219 12
Simmerath 38 372 71
Stolberg 124 1686 97
Würselen 126 1155 152
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 1413 15211 116
Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern gerechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktualisierte Coronaschutzverordung
Ab dem 11. Januar tritt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft.
- In dieser werden die Kontakte weiter eingeschränkt. Im öffentlichen Raum dürfen sich Personen eines Hausstandes nur mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, die von zu betreuenden Kindern begleitet werden kann.
- In Bibliotheken, einschließlich Hochschulbibliotheken sowie Archiven, ist nur die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe zulässig, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.
- Sämtliche außerschulische Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote bleiben in Präsenz untersagt. Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn das aus dringenden medizinischen oder therapeutischen Gründen geboten ist oder die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können. Medizinisch oder therapeutisch gebotene Angebote der Selbsthilfe sind unter Beachtung der Abstände und Hygieneregelungen auch in Präsenz zulässig, wenn die Durchführung vorab der zuständigen Behörde angezeigt wird.
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen dürfen nur dann in Präsenz stattfinden, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden oder Auszubildenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können.
- Praktische Ausbildungsabschnitte im öffentlichen Dienst sind nur unter Berücksichtigung der Vorgaben für den jeweiligen Praxisbereich zulässig, wenn die Bildungsangebote eine besondere Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Polizei und Feuerwehren, der medizinischen Versorgung oder Pandemiebewältigung, haben und die Bildungseinrichtungen über ausreichende Hygienekonzepte verfügen. Das Gleiche gilt für berufsbezogene Bildungsangebote, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Januar 2021 verschoben werden können.
- Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und bei Schulungen und Prüfungen mindestens FFP2-Masken im Fahrzeug getragen werden.
Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus im Bereich der Betreuungsinfrastruktur wurde auf Basis der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz überarbeitet.
Schulen
Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelung gilt auch für alle Abschlussklassen. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit der Organisationstage entscheiden die Schulen vor Ort.
Alle Schulen bieten zudem ab Montag (11. Januar 2021) ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert, zum Beispiel in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung, muss diese in Absprache mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt.
Distanzunterricht gilt grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs in Abschlussklassen können bei besonderem pädagogischen Bedarf ausnahmsweise unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung und zeigt sie unter Angabe der Begründung der oberen Schulaufsicht an.
Kindertageseinrichtungen
Die Förderung von Kindern in allen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen ist nur im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs zulässig. Diese Betriebe haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen erwachsenen Personen und zur Rückverfolgbarkeit der Kontakte sicherzustellen. Kann der Mindestabstand zwischen erwachsenen Personen, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Betreuungsangebote, nicht eingehalten werden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.
In den Kindertageseinrichtungen hat die Betreuung in festen Gruppen zu erfolgen. Eine Gruppe besteht grundsätzlich aus fest zugeordneten und genutzten Räumlichkeiten, einer festen Zusammensetzung der Kinder und in der Regel einem festen Personalstamm.
Die einzelnen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Offene und teiloffene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden. Geschwisterkinder sollen in der Regel in derselben Gruppe betreut werden. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in Kindertageseinrichtungen, mit Ausnahme von Hortgruppen, die individuellen Betreuungszeiten um bis zu zehn Stunden eingeschränkt. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In Großtagespflegestellen soll nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der einzelnen Kindertagespflegepersonen mit den ihnen jeweils zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.
Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Kindeswohlgefährdung erforderlich ist, sind von den Einschränkungen der Betreuungszeit ausgenommen. Weitere Ausnahme zu Einschränkungen der Betreuungszeit können zugelassen werden.
Diese Verordnungen treten mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 07. Januar 2021, 09:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 196 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 15028. 13437 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 319. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 77, 80, 85, 89 (2x) und 92 Jahren sowie drei Männer im Alter von 82, 83 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1272 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 114.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 533 6375 97
Alsdorf 107 1355 134
Baesweiler 44 940 81
Eschweiler 169 1462 159
Herzogenrath 121 1271 153
Monschau 24 225 94
Roetgen 7 218 23
Simmerath 36 369 110
Stolberg 118 1674 104
Würselen 113 1139 157
noch nicht lokal zugeordnet -
Gesamtergebnis 1272 15028 114
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle aktuellen Verordnungen als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 06. Januar 2021, 10:30 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 109 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14832. 13203 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 310. In den vergangenen Tagen sind fünf Frauen im Alter von 68, 69, 76, 83 und 85 Jahren sowie vier Männer im Alter von 78, 80, 85 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1319 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 105.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*)
Aachen 550 6295 88
Alsdorf 101 1334 106
Baesweiler 41 935 85
Eschweiler 159 1440 145
Herzogenrath 100 1243 134
Monschau 24 224 171
Roetgen 49 219 58
Simmerath 58 365 136
Stolberg 135 1658 90
Würselen 102 1119 150
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1319 14832 105
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 05. Januar 2021, 11:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern nur zwei nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14723. 12949 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 301. In den vergangenen Tagen sind vier Frauen im Alter von 78, 79, 81 und 95 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 51 (2x), 74, 76 und 80 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1473 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 116.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 626 6259 98
Alsdorf 105 1316 110
Baesweiler 47 929 89
Eschweiler 163 1416 136
Herzogenrath 108 1234 142
Monschau 27 224 188
Roetgen 55 219 58
Simmerath 67 363 143
Stolberg 158 1654 129
Würselen 117 1109 168
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1473 14723 116
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Hinweis zu den aktuellen Zahlen
In der Gesamtzahl der Fälle sind heute in Aachen 9 Fälle weniger als gestern. Zu Veränderungen der Zahlen in den einzelnen Kommunen kann es kommen, wenn übermittelte Adressen sich im Nachhinein als nicht aktuell erweisen. Zum Beispiel werden beim Test die Daten aus der Krankenkassenkarte übernommen, diese an das Labor und mit dem Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt. Die übermittelten Daten gehen zunächst so in die Statistik ein. Wenn sich dann beispielsweise beim Anruf des Gesundheitsamtes bei den betroffenen Personen herausstellt, dass eine Person mittlerweile in einer anderen Stadt gemeldet ist, werden die Daten aktualisiert.
Coronaeinreiseverordnung (in der Fassung vom 4. Januar 2021)
Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Die 10 Tage werden gerechnet ab dem Tag der Ausreise.
Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika
sind verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb
von 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testzeugnis vorzulegen (Einreisetestung). Diese Einreisetestung ist keine Freitestung! Folglich müssen sich diese Personen absondern. Fünf Tage nach der Einreise soll dann eine erneute Testung vorgenommen werden. Ist das Ergebnis dieser Testung negativ, endet mit dem Erhalt des Testergebnisses die Absonderungspflicht. Andernfalls besteht diese weiter und das zuständige Gesundheitsamt kann im Einzelfall über die individuelle Anordnung eines weiteren Tests entscheiden.
Alle Einreisenden aus anderen Risikogebieten sind ebenfalls verpflichtet, sich abzusondern, wenn sie sich nicht höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einem Coronatest unterziehen oder unterzogen haben. Unterbleibt die Einreisetestung wird die einzuhaltende Absonderung durch das negative Ergebnis eines später vorgenommenen Tests beendet (Freitestung), der jederzeit nach der Einreise erfolgen kann.
Die Ausnahmen bleiben weitestgehend unverändert. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 17. Januar 2021 außer Kraft.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 04. Januar 2021, 10:00 Uhr.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Donnerstag (31.12.2020) 326 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14721. 12848 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 292. In den vergangenen Tagen sind elf Frauen im Alter von 63, 74, 75, 80, 81, 84, 85, 91, 94, 97 und 99 Jahren sowie fünf Männer im Alter von 81, 82, 94 (2x) und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1581 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 127.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz*)
Aachen 680 6268 115
Alsdorf 110 1314 125
Baesweiler 56 929 92
Eschweiler 166 1413 147
Herzogenrath 122 1234 149
Monschau 25 222 171
Roetgen 59 219 69
Simmerath 71 363 156
Stolberg 172 1653 142
Würselen 120 1106 165
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1581 14721 127
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)
Die Termine für das GAZ werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 31. Dezember, 10:00 Uhr.
- Es gibt 147 mehr nachgewiesene Fälle.
- Coronaschutzverordnung und Coronaeinreiseverordnung wurden aktualisiert.
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Mittwoch 147 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14395. 12460 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 276. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 83 und 95 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 87 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1659 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 151.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 681 6133 145
Alsdorf 128 1292 151
Baesweiler 63 918 92
Eschweiler 160 1372 193
Herzogenrath 114 1200 119
Monschau 26 214 154
Roetgen 71 216 139
Simmerath 78 352 169
Stolberg 189 1615 191
Würselen 145 1078 144
noch nicht lokal zugeordnet 4 5
Gesamtergebnis 1659 14395 151
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Die Änderungen der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 30. Dezember 2020 dienen in erster Linie der Klarstellung und regeln die Kompetenzen der örtlichen Behörden. Das Landesministerium appelliert an Kommunen mit hohen Inzidenzwerten, angesichts der aktuellen Schwankungen im Testgeschehen die Erforderlichkeit von weitergehenden Maßnahmen in einer Gesamtschau von Faktoren (Wocheninzidenz, besondere Infektionsgeschehen, Belastung medizinische Infrastruktur etc.) zu beurteilen und nicht nur auf die kritischen Inzidenzwert von 200 zu fokussieren.
Aktualisierte Coronaeinreiseverordnung
In der aktuellen Coronaeinreiseverordnung vom 30. Dezember 2020 wird klargestellt, dass die Testpflichten für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer nicht für Kinder unter 6 Jahren gelten. Die nach dieser Verordnung vorzunehmenden Tests müssen die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen.
Beide Verordnungen gelten ab heute (31.12.2020) und treten mit Ablauf des 17. Januar 2021 außer Kraft.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 30. Dezember, 11:00 Uhr.
- Es gibt 170 mehr nachgewiesene Fälle.
- Starker Andrang in Naherholungsgebieten - Krisenstäbe appellieren, zuhause zu bleiben!
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von Dienstag 170 mehr nachgewiesene Fälle. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14248. 12435 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 272. In den vergangenen Tagen sind zwei 84-jährige Frauen sowie fünf Männer im Alter von 68, 82, 84, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1541 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 174.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 639 6077 168
Alsdorf 120 1284 174
Baesweiler 57 912 137
Eschweiler 151 1358 189
Herzogenrath 95 1181 155
Monschau 16 204 111
Roetgen 69 214 231
Simmerath 72 344 182
Stolberg 189 1607 227
Würselen 129 1061 163
noch nicht lokal zugeordnet 4 6
Gesamtergebnis 1541 14248 174
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet.
„Problematischer“ Besucherandrang in Naherholungsgebieten – bitte bleiben Sie Zuhause! Das gilt auch für die Silvesternacht.
Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auf Kurztrips in die Eifel oder in andere Naherholungsgebiete zu verzichten. Da die Parkplätze wegen der hohen Zahl an Tagesbesuchern in den vergangenen Tagen vielerorts nicht ausreichten, mussten Polizei- und Ordnungskräfte zur Verstärkung hinzugerufen werden, um die Einhaltung der Maskenpflicht und die geltenden Kontaktbeschränkungen umzusetzen. „Große Menschenansammlungen erhöhen immer das Risiko einer weiteren Ausbreitung der Pandemie“, mahnen die Krisenstäbe.
Jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzugrenzen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Kontakte zu reduzieren sowie die AHA+AL-Regeln zu beachten (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmasken tragen, Corona-Warn-App installieren und lüften). Die Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen: Treffen im öffentlichen Raum ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu reduzieren. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitzählen. Das gilt auch in der Silvesternacht.
In dieser Ausnahmesituation gilt: Je mehr Menschen sich an die Empfehlungen und Regeln halten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, die Ausbreitung des Virus einzugrenzen.
Helfen Sie mit: Halten Sie Abstand, halten Sie zusammen!
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 29. Dezember, 09:30 Uhr.
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 66 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 28.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14078. 12189 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 265. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 89 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1624 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 168.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 679 6014 154
Alsdorf 122 1264 174
Baesweiler 59 905 129
Eschweiler 156 1339 188
Herzogenrath 108 1168 144
Monschau 23 202 94
Roetgen 73 214 301
Simmerath 78 341 227
Stolberg 186 1581 227
Würselen 136 1044 147
noch nicht lokal zugeordnet 4 6
Gesamtergebnis 1624 14078 168
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem festen Termin eingeladen.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält.
Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 28. Dezember, 11:30 Uhr.
- Es gibt heute 736 mehr nachgewiesene Fälle als am vergangenen Mittwoch.
- „Neue“ Coronaeinreiseverordnung tritt heute in Kraft.
- Die Impfungen haben am 27.12.2020 auch in der StädteRegion begonnen.
- Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Corona-Test möglich.
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 736 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, dem 23.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 14012. 11950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 263. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 70, 84 und 90 Jahren sowie vier Männer im Alter von 65, 84, 88 und 90 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1799 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 166.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz*
Aachen 733 5982 153
Alsdorf 134 1255 161
Baesweiler 68 904 133
Eschweiler 181 1330 181
Herzogenrath 124 1165 153
Monschau 25 202 94
Roetgen 82 213 335
Simmerath 82 339 214
Stolberg 220 1573 220
Würselen 145 1042 155
noch nicht lokal zugeordnet 5 7
Gesamtergebnis 1799 14012 166
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Heute (28. Dezember) treten Änderungen der Coronaeinreiseverordnung in Kraft.
Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid19-risikogebiete. Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, ist der Test innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen.
Ausgenommen sind Personen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen; diese haben das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem schnellsten Weg zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen.
Ausgenommen sind zudem Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Belgien, Luxemburg und den Niederlanden weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen. Ausgenommen sind zudem Grenzpendler.
Bei Aufenthalten von weniger als 48 Stunden sind auch Personen ausgenommen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.
Alle Details und Ausnahmen sind in der Coronaeinreiseverordnung nachzulesen.
Impfungen haben begonnen
Die Kassenärztliche Vereinigungen haben auch in der StädteRegion mit dem Impfen begonnen. Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Darin wurden drei Prioritätsstufen definiert. Begonnen wird in den Alten- und Pflegeheimen mit den meisten über 80-Jährigen.
Für jeden Kreis, jede kreisfreie Stadt und die StädteRegion Aachen benennen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Land die zunächst zu beliefernden Pflegeeinrichtungen. Für den wirksamen Schutz ist eine zweimalige Impfung im Abstand von drei Wochen erforderlich. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Mit genügend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen rechnet das Bundesgesundheitsministerium ab Juli 2021.
Eine Terminvereinbarung im Impfzentrum ist derzeit noch nicht möglich!
NRW-Hotline zur Corona-Schutzimpfung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211 9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr.
Unter www.corona-schutzimpfung.de ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird.
Besuche in Alten- und Pflegeheimen nur mit negativem Corona-Test möglich!
Die NRW-Landesregierung untersagt Besuchern, die einen Corona-Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe wurden entsprechend angepasst. Mit diesem Entschluss reagierte das Gesundheitsministerium auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Ausnahmen gibt es nur, wenn medizinische Gründe der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, sind Besuche möglich.
Zudem ist bei jedem Besuch ein Kurzscreening (Erkältungssymptome, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) einschließlich Temperaturmessung durchzuführen. Ein Zutritt zu der Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besucherin bzw. den Besucher das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden kann. Sofern seitens der Besucherin oder des Besuchers die Mitwirkung am Kurzscreening verweigert wird, hat die Einrichtungsleitung den Zutritt zu versagen.
Nur während der Sterbephase sind Zutrittsverbote nach Maßgabe der Coronaschutzverordnung ausgeschlossen
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli bleibt Silvester und Neujahr geschlossen.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) bleibt am 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) geschlossen. Ab Samstag, den 02.01.2021 hat das GAZ wieder regulär geöffnet.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Es gibt in der StädteRegion Aachen vorerst keine Allgemeinverfügung und damit auch keine Ausgangssperre. Entwicklung weiter sehr genau beobachten und handeln. „Die Lage bleibt ernst“.
StädteRegion Aachen: Weil die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. und 22. Dezember) nach den Zahlen der StädteRegion Aachen über dem kritischen Wert von 200 lag, hatten die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen eine Allgemeinverfügung beim Land NRW vorgelegt. Unter anderem war darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr geplant.
In intensiven Erörterungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium wurde jetzt gemeinsam entschieden, dass es hinsichtlich weiterer Kontaktbeschränkungen zunächst noch nicht einer verbindlichen Ausgangsbeschränkung, sondern nochmals zu einem dringenden Appell kommt.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Sieben-Tages-Inzidenz nach den Zahlen der StädteRegion nur an zwei Tagen (21. und 22. Dezember) und an diesen auch nur sehr leicht (jeweils mit einem Wert von 201) über der 200er Marke gelegen hat. „Wir haben uns intensiv und sehr konstruktiv mit dem Gesundheitsministerium dazu abgestimmt. Aufgrund der nur kurzzeitigen und geringfügigen Überschreitung des Inzidenzwerts und der insofern nicht vergleichbaren Situation mit anderen Kommunen, hat man sich in der Abwägung gegen den fraglos massiven und von den Gerichten stets kritisch bewerteten Grundrechtseingriff einer Ausgangssperre, gerade an den Weihnachtsfeiertagen, entschieden“, sagt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. Am heutigen Tag lag der Inzidenzwert bekanntlich wieder bei 194.
Dr. Tim Grüttemeier ist sich aber mit der Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und dem NRW-Gesundheitsministerium einig, dass die weitere Entwicklung sehr genau beobachtet werden muss. „Wir waren schon über dem kritischen Wert und das gerade direkt vor den Festtagen, an denen es zu vielen weiteren Kontakten kommt. Die Situation in den Wohn- und Pflegeeinrichtungen und auf den Intensivstationen ist auch in der StädteRegion Aachen besorgniserregend. Mehr als 1.600 Menschen sind aktuell bei uns infiziert. Es ist keineswegs auszuschließen, dass der Inzidenzwert bereits in Kürze weiter ansteigen wird – gerade auch mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage rund um Weihnachten“, sagen Keupen und Dr. Grüttemeier unisono. „Wir sind uns mit dem Land einig, dass wir bei einer weiter ansteigenden Inzidenz auch handeln müssen und handeln werden“, so Grüttemeier.
Der Städteregionsrat und die Oberbürgermeisterin richten zudem einen eindringlichen Appell an alle Menschen: „Jetzt ist umso mehr jede Einzelne und jeder Einzelne von uns gefragt. Es geht darum, alle Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich bei den Kontakten rund um das Weihnachtsfest soweit es irgend geht einzuschränken. Gleiches gilt auch für die Teilnahme an Gottesdiensten, die man – auch wenn es schwer fällt – noch einmal kritisch hinterfragen sollte. Die Lage bleibt ernst und wir alle müssen sie auch weiterhin sehr ernst nehmen.“
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 23. Dezember, 11:00 Uhr.
- Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als am Dienstag.
- Die Allgemeinverfügungen, die auch eine nächtliche Ausgangssperre vorschlagen, liegen aktuell beim Land NRW.
- Die Impfungen beginnen auch in der StädteRegion Aachen am 27. Dezember
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, dem 22.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13276. 11409 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 256. In den vergangenen Tagen sind sechs Frauen im Alter von 58, 82, 84, 87, 88 und 95 Jahren sowie vier Männer im Alter von 74, 81, 86 und 88 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1611 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 194.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 621 5658 164
Alsdorf 128 1202 185
Baesweiler 72 875 196
Eschweiler 165 1251 223
Herzogenrath 117 1109 194
Monschau 20 191 154
Roetgen 74 194 347
Simmerath 68 316 227
Stolberg 204 1479 262
Würselen 140 998 217
noch nicht lokal zugeordnet 2 3 -
Gesamtergebnis 1611 13276 194
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion Aachen
Aufgrund dessen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz schon am Montag und Dienstag (21. und 22. Dezember) über dem kritischen Wert von 200 lag, haben die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen dazu zwei inhaltlich gleichlautende Allgemeinverfügungen beim Land NRW vorgelegt. Unter anderem wird darin eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen. Aktuell liegen die beiden Verfügungen beim NRW-Gesundheitsministerium.
Beginn der Impfungen
Am 27. Dezember 2020 beginnen in der StädteRegion Aachen die ersten Impfungen gegen Covid-19. Dieser Termin ist der Impfstart in ganz Nordrhein-Westfalen. Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfdosen zur Verfügung steht, sollen diese nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission dafür genutzt werden, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle schnell zu reduzieren. Geimpft werden daher zunächst Personen über 80 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Im ersten Schritt impfen mobile Teams der Kassenärztlichen Vereinigung deshalb vor Ort in den stationären Altenpflegeeinrichtungen.
Durch die zunächst sehr begrenzte Anzahl der Impfdosen wurde auch die Reihenfolge der Pflegeeinrichtungen, die von den Impfteams angefahren werden festgelegt. Das Alter stellt das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf dar, deshalb wurde die Altersstruktur der einzelnen Einrichtungen ausgewertet. Danach steht die Einrichtung mit dem prozentual höchsten Anteil der über 80-jährigen Bewohnerinnen und Bewohner an erster Stelle.
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronaeinreiseverordnung
Mit Wirkung zum 23. Dezember wurden die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung erneut angepasst.
In der Coronaeinreiseverordnung ist nun zusätzlich geregelt, dass die vorzunehmenden Tests die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen müssen. Außerdem müssen Personen, die auf der Durchreise ihr Transportmittel verlassen eine Alltagsmaske tragen, sofern eine Begegnung mit anderen Personen nicht ausgeschlossen ist.
In der Coronaschutzverordnung ist nun klar geregelt, dass der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten sowie Baustoffhandelsgeschäften nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein, Handwerkern mit Handwerkerausweis sowie Land- und Forstwirten mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren zulässig ist.
Außerdem ist in Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die Höchstkundenzahl von einem Kunden pro zehn Quadratmetern maßgeblich. Zudem dürfen sich nicht mehr Kundinnen und Kunden in der Gesamtanlage aufhalten als in Summe für die Verkaufsgeschäfte nach den jeweils zulässigen Personenzahlen zulässig sind. Zusätzlich kann bezogen auf die Allgemeinfläche eine Person je 20 qm Allgemeinfläche in die zulässige Gesamtpersonenzahl für die Gesamtanlage eingerechnet werden.
Zusätzlich ist eine Ausnahme vom Übernachtungsangebot geregelt: Übernachtungen, die aus Gründen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung oder aus sozial-ethischen Gründen dringend notwendig sind, dürfen angeboten werden.
Besuchsverbot in Einrichtungen aufgehoben
In mehreren Allgemeinverfügungen hat das Land erlassen, dass Besuche in Krankenhäusern und Alten- sowie Pflegeheimen über die Weihnachtstage grundsätzlich möglich sind.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli an den Feiertagen
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
- Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Erreichbarkeit des Bürgertelefon zum Jahresende
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Meldungen an den Feiertagen
An den Feiertagen werden die Krisenstäbe nicht zusammenkommen und daher wird es auch keine Tagesmeldung geben. Das Gesundheitsamt bleibt weiter im Einsatz, so dass die tagesaktuellen Zahlen weiterhin auf www.staedteregion-aachen.de/corona einsehbar sein werden. Am 28. Dezember wird es wieder eine Meldung aus den Krisenstäben geben.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 22. Dezember, 08:45 Uhr
- Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200. Die Krisenstäbe schlagen weitergehende Maßnahmen vor.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, dem 21.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13.144. 11.232 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle bleibt bei 246. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1666 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 201.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 671 5630 180
Alsdorf 119 1182 180
Baesweiler 70 870 207
Eschweiler 158 1233 230
Herzogenrath 125 1101 198
Monschau 20 191 154
Roetgen 79 188 301
Simmerath 64 306 175
Stolberg 219 1453 260
Würselen 139 987 227
noch nicht lokal zugeordnet 2 3 -
Gesamt 1666 13144 201
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200
Die Coronaschutzverordnung regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben beschlossen, solche Maßnahmen mit dem Land zu besprechen. Diese werden im Anschluss in eine Allgemeinverfügung münden. Unter anderem wird über eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen.
Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und SüdafrikaMit Wirkung vom heutigen Tage (21.12.2020) ist eine neue Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in Kraft getreten.
Sie betrifft alle Personen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesen Gebieten in Quarantäne begeben und unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Das kann für Personen, die sich in der StädteRegion Aachen aufhalten per Mail an die Adresse infektionsschutz@staedteregion-aachen.de geschehen. Alternativ können Reisende auch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und mitführen.
Die Einreisenden sind zudem verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Sie müssen sich zudem nochmals fünf Tage nach der Einreise einer erneuten Testung unterziehen.
Von der Quarantäne- und Testpflicht sind folgende Personen ausgenommen:
1. Menschen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen.
2. Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
- der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
- der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
- der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
- der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen
unabdingbar ist, wenn die Unabdingbarkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt worden ist.
3. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, müssen eine Einreisetestung vornehmen, wenn sie das Transportmittel länger als 30 Minuten verlassen wollen. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen sie das Transportmittel nur verlassen, wenn sie eine Alltagsmaske tragen. Über einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
- Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.BürgertelefonFür Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen. Infos zu aktuellen Entwicklungen Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 21. Dezember, 10:15 Uhr.
- Es gibt heute 497 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200. Die Krisenstäbe schlagen weitergehende Maßnahmen vor.
- Das Land NRW hat eine Coronaeinreiseverordnung in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika erlassen.
StädteRegion Aachen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 497 mehr nachgewiesene Fälle als Fretag, den 18.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 13089. 11054 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 246. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 85 Jahren sowie drei Männer im Alter von 85, 89 und 92 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1789 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 201.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 730 5602 181
Alsdorf 127 1179 185
Baesweiler 77 868 203
Eschweiler 165 1228 223
Herzogenrath 130 1094 194
Monschau 23 191 162
Roetgen 80 184 289
Simmerath 75 306 182
Stolberg 235 1449 257
Würselen 142 982 227
noch nicht lokal zugeordnet 5 6 -
Gesamt 1789 13089 201
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Sieben-Tage-Inzidenz steigt über 200
Die Coronaschutzverordnung regelt, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 liegt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über diese Verordnung hinausgehende zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen haben beschlossen, solche Maßnahmen mit dem Land zu besprechen. Diese werden im Anschluss in eine Allgemeinverfügung münden. Unter anderem wird über eine nächtliche Ausgangssperre für die Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr vorgeschlagen.
Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika
Mit Wirkung vom heutigen Tage (21.12.2020) ist eine neue Corona-Einreiseverordnung NRW in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika in Kraft getreten.
Sie betrifft alle Personen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben. Sie müssen sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesen Gebieten in Quarantäne begeben und unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Das kann für Personen, die sich in der StädteRegion Aachen aufhalten per Mail an die Adresse infektionsschutz@staedteregion-aachen.de oder auch telefonisch unter der Nummer 0241-51985300 geschehen. Alternativ können Reisende auch eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de ausfüllen und mitführen.
Die Einreisenden sind zudem verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Sie müssen sich zudem nochmals fünf Tage nach der Einreise einer erneuten Testung unterziehen.
Von der Quarantäne- und Testpflicht sind folgende Personen ausgenommen:
1. Menschen, die nur zur Durchreise in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen.
2. Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung
- der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
- der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,
- der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, oder
- der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen
unabdingbar ist, wenn die Unabdingbarkeit durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt worden ist.
3. Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren, müssen eine Einreisetestung vornehmen, wenn sie das Transportmittel länger als 30 Minuten verlassen wollen. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, dürfen sie das Transportmittel nur verlassen, wenn sie eine Alltagsmaske tragen. Über einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten,
- Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 18. Dezember, 09:15 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 177 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 17.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12.592. 10.783 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 242. In den vergangenen Tagen sind zwei Männer im Alter von 66 und 81 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1567 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 186.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 653 5398 168
Alsdorf 102 1140 163
Baesweiler 63 850 196
Eschweiler 147 1171 177
Herzogenrath 107 1048 170
Monschau 12 179 68
Roetgen 74 172 370
Simmerath 64 289 305
Stolberg 215 1395 283
Würselen 129 948 178
noch nicht lokal zugeordnet 1 2
Gesamtergebnis 1567 12592 186
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 17. Dezember, 09:30 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 218 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 16.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12415. 10773 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 240. In den vergangenen Tagen sind 5 Männer im Alter von 41, 71, 90, 91 und 94 Jahren sowie 3 Frauen im Alter von 83, 85 und 95 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1402 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 175.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 599 5340 161
Alsdorf 89 1126 138
Baesweiler 57 844 188
Eschweiler 125 1146 138
Herzogenrath 99 1039 160
Monschau 10 177 68
Roetgen 70 168 740
Simmerath 60 285 305
Stolberg 177 1355 236
Würselen 113 931 152
noch nicht lokal zugeordnet 3 4
Gesamtergebnis 1402 12415 175
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 16. Dezember, 11:00 Uhr.
• Es gibt heute 172 mehr nachgewiesene Fälle gestern.
• Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden erneut angepasst.
• Erreichbarkeit von GAZ und Bürgertelefon an Weihnachten und „zwischen den Tagen“.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 172 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 15.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12197. 10640 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 232. In den vergangenen Tagen sind 8 Männer und 5 Frauen im Alter von 68 bis 94 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1325 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 175.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 565 5250 170
Alsdorf 87 1115 138
Baesweiler 41 822 122
Eschweiler 119 1125 142
Herzogenrath 96 1019 155
Monschau 7 173 43
Roetgen 69 164 717
Simmerath 59 281 331
Stolberg 173 1331 246
Würselen 107 914 139
noch nicht lokal zugeordnet 2 3
Gesamtergebnis 1325 12197 175
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktualisierte Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnung
Die Coronaschutzverordnung und die Coronabetreuungsverordnung wurden noch einmal in einigen Punkten verändert (Stand: 16.12.2020).
Es wird klargestellt, dass
- die praktische betriebliche und überbetriebliche Ausbildung den Regelungen der „Arbeitswelt“ – also den Arbeitsschutzregelungen – unterfällt und in diesem Rahmen anders als Präsenzunterricht an Schulen weiter zulässig ist.
- die Regelungen für zulässige Prüfungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder wegen einer Unzumutbarkeit für die Prüflinge nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10.01.2021 verlegt werden können, und deren unmittelbare Vorbereitung vereinheitlicht werden. Auch bereits terminierte Fahrprüfungen können unter den bekannten Infektionsschutzmaßnahmen noch durchgeführt werden.
- die gerade in den Wintermonaten wichtigen Angebote der Wohnungslosenhilfe unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zulässig bleiben.
- im Rahmen des strikten Lockdowns wie im Frühjahr Sonnenstudios als mit Schwimmbädern, Saunen etc. vergleichbare Einrichtungen ebenfalls nicht betrieben werden dürfen.
- auch Reisebüros dem Verbot des Einzelhandels unterfallen. Zudem wird klargestellt, dass in Handyshops oder Telefonläden Reparaturleistungen und auch ein Austausch defekter Geräte erfolgen kann, der Verkauf von Neugeräten (mit und ohne Vertrag) aber vergleichbar mit dem gesamten übrigen Elektronikhandel während des Lockdowns unzulässig ist.
- die Zulässigkeit von Friseurdienstleistungen gestrichen wurde; aufgrund von Nachfragen wird der Begriff aber bei den „Regelbeispielen“ von unzulässigen Dienstleistungen jetzt auch ausdrücklich aufgenommen.
- die Zweierbetreuungen in der sozialen Frühförderung für Kinder mit Förderbedarf gerade im sozialen Zusammenleben zulässig ist.
Da das Verbot zum Erwerb von Feuerwerk heute einheitlich auf Bundesebene im Sprengstoffrecht geregelt wurde, entfällt die gestern vorgesehene Landesregelung. Die am Ende der Verordnung zusammengefassten Bußgeldsachverhalte wurden noch um das gestern aufgenommene generelle Verbot von Partys und vergleichbaren Feiern vervollständigt.
Die Regelungen der Coronabetreuungsverordnung wurden in kleineren Umsetzungsfragen an die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und die veränderte Coronaschutzverordnung angepasst. Die wesentlichen Regelungen zum Unterrichts- und Betreuungsumfang bleiben gegenüber den Bekanntmachungen aus der letzten Woche unverändert.
Diese Änderungen treten ebenfalls heute in Kraft und sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Das Gemeinsame Abstrichzentrum (GAZ) hat am zweiten Weihnachtstag (26.12.2020) sowie zwischen Weihnachten und Neujahr von 8 bis 18 Uhr geöffnet! Am 24., 25. und 31. Dezember (Silvester) sowie am 01. Januar (Neujahr) bleibt das GAZ geschlossen.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 01. Januar ist das Bürgertelefon nicht zu erreichen.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seuite im Bereich "Aktuell gültige NRW-Verordnungen".
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 15. Dezember, 10:30 Uhr.
- Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 14.12.2020.
- Aktualisierte Coronaschutzverordnung tritt morgen in Kraft.
- Härterer Lockdown auch in den Niederlanden.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 55 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 14.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 12025. 10461 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 219. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1345 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 170.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 589 5181 161
Alsdorf 80 1097 112
Baesweiler 39 814 96
Eschweiler 107 1103 138
Herzogenrath 104 1009 142
Monschau 7 173 51
Roetgen 69 162 752
Simmerath 59 279 318
Stolberg 174 1306 220
Würselen 116 899 201
noch nicht lokal zugeordnet 1 2 -
Gesamt 1345 12025 170
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen gelten ab Mittwoch, 16. Dezember, folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt. Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.
Religiöse Feiern
Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.
Handel
Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind:
- der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
- Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
- Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
- Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
- Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
- Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
- Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
- Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
- Der Betrieb von Bau- und Gartenmärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig, anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet werden.
Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.
Dienstleistungen
Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör. Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).
Pflegeheime
In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln noch einmal verschärft.
Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden.
Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.
Bildungseinrichtungen und Bibliotheken
Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.
Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.
Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.
Versammlungen und Veranstaltungen
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt. Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft.
Coronaregeln in den Niederlanden
Härtere Regeln gelten ab sofort auch in den Niederlanden. Voraussichtlich bis zum 19. Januar werden die meisten öffentlichen und Läden und Einrichtungen geschlossen sein:
- Kinos, Theater und Museen müssen wieder schließen sowie Friseure, Fitnessstudios und Schwimmbäder.
- Restaurants, Bars und Cafés bleiben weiterhin geschlossen.
- Hotels sind geöffnet. In den hoteleigenen Restaurants dürfen Gäste bewirtet werden.
- Bürger dürfen sich pro Tag nur noch mit zwei anderen Personen treffen. Zu Weihnachten dürfen es drei Gäste sein.
- Schulen und Kitas schließen ab dem 16.12.
- Erstmalig seit Ausbruch der Corona-Pandemie müssen auch Geschäfte im Einzelhandel - außer für den täglichen Bedarf - schließen.
- Veranstaltungen sind verboten.
- Alkohol und Softdrugs (wie Cannabis) dürfen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr nicht verkauft werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum zu konsumieren.
- Seit dem 1. Dezember ist das Tragen einer Maske in öffentlichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln verpflichtend. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 13 Jahren.
Von deutscher Seite gilt weiterhin die Reisewarnung für die Niederlande. Das Auswärtige Amt warnt vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande“. Die Niederlande haben auch Deutschland zum Corona-Risikogebiet erklärt. Das hat Auswirkungen auf deutsche Touristen, die in die Niederlande einreisen wollen. Sie müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne begeben. Diese Regel gilt auch in Ferienunterkünften. Wer sich also nur zeitlich begrenzt in den Niederlanden aufhalten möchte, sollte bei der Reiseplanung die zehntägige Quarantäne einkalkulieren.
Tagesausflüge sind somit ebenfalls nicht erlaubt, da nach Ankunft in den Niederlanden sofort die zehntägige Quarantäne gilt. Diese gilt auch, wenn man nur zum Einkaufen einreist oder theoretisch sogar beim Tanken. Berufspendler und Personen, die aus triftigen Gründen in die Niederlande einreisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Das gilt beispielsweise auch für Schülerinnen und Schüler oder Studierende. Ausnahmen hat das niederländische Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite aufgelistet.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 14. Dezember, 10:15 Uhr.
- Es gibt heute 413 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 11.12.2020.
- Aktuelle Situation an Schulen
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 413 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 11.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11970. 10237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 219. Hinzugekommen sind in den vergangenen Tagen zwei Frauen (83 und 84 Jahre) und drei Männer (84, 85 und 89 Jahre), die zuvor positiv auf Corona getestet worden war. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1514 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 165.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 652 5152 155
Alsdorf 92 1092 108
Baesweiler 47 813 100
Eschweiler 122 1102 142
Herzogenrath 119 1004 136
Monschau 8 172 43
Roetgen 69 159 740
Simmerath 60 278 318
Stolberg 200 1304 220
Würselen 145 894 191
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis 1514 11970 165
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktuelle Situation an Schulen
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gilt ab heute (14. Dezember 2020) folgende Regelungen:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
- In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
- Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
- Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
- Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, prüft die Schule, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.
- An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 11. Dezember, 10:15 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 115 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 10.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11557. 10095 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 214. Hinzugekommen ist eine 91-jährige Frau, die zuvor positiv auf Corona getestet worden war. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1248 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 142.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 552 4979 141
Alsdorf 75 1063 81
Baesweiler 36 797 81
Eschweiler 105 1071 129
Herzogenrath 92 969 127
Monschau 9 171 34
Roetgen 52 140 543
Simmerath 26 242 104
Stolberg 152 1235 161
Würselen 140 879 217
noch nicht lokal zugeordnet 9 11
Gesamt 1248 11557 142
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 10. Dezember, 09:15 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 220 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 09.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11442. 10086 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 213. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1143 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 150. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 520 4940 157
Alsdorf 73 1061 98
Baesweiler 33 793 85
Eschweiler 102 1068 149
Herzogenrath 89 965 149
Monschau 7 169 34
Roetgen 16 104 162
Simmerath 22 238 104
Stolberg 140 1222 163
Würselen 133 872 240
noch nicht lokal zugeordnet 8 10 -
Gesamt 1143 11442 150
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten
- Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur online vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 09. Dezember, 10:40 Uhr.
- Es gibt heute 142 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
- Ab heute gelten aktualisierte Verordnungen.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 142 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 08.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11222. 9915 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 213. In den vergangenen Tagen sind eine 68-jährige Frau und 93-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1094 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 137.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 470 4828 137
Alsdorf 78 1050 102
Baesweiler 39 789 89
Eschweiler 100 1045 138
Herzogenrath 82 947 134
Monschau 7 168 43
Roetgen 18 102 150
Simmerath 19 230 58
Stolberg 140 1192 159
Würselen 132 860 224
noch nicht lokal zugeordnet 9 11
Gesamtergebnis 1094 11222 137
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktualisierte Coronabetreuungsverordnung und Coronaschutzverordnung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat zwei kleinere Änderungen vorgenommen. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung stellt noch einmal die 50-Meter-Regelung zum Verzehrverbot bei Außer-Haus-Verkauf klar. Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk, Gastronomie und so weiter), in der die Lebensmittel erworben wurden. Hierzu wurde zudem eine Ausnahme für Autohöfe formuliert.
Etwas umfangreicher sind die Änderungen in der Coronabetreuungsverordnung. In einem neuen Absatz wird geregelt, dass die Träger von Kindertageseinrichtungen in allen Einrichtungen Maßnahmen zzu ergreifen haben, um den Regelbetrieb in Zeiten einer Pandemie unter Umsetzung der gesetzlich oder behördlich vorgegebenen Infektionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Nach Ausschöpfung aller Gestaltungsspielräume kann der Träger einer Kindestageseinrichtung den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Jugendamt individuell um bis zu sechs Stunden pro Woche reduzieren. Aspekte des Kindeswohls und des Kinderschutzes sind dabei zu berücksichtigten. Der vollständige Wortlaut ist in den Verordnungen nachzulesen. Beide Verordnungen treten mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 08. Dezember, 12:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 07.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11080. 9730 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 211. In den vergangenen Tagen sind 14 Menschen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Darunter sieben Frau und sechs Männer im Alter von 72 bis 92 Jahren. Außerdem ein massiv vorerkrankter 8-jähriger Junge. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1139 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 137.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 499 4779 136
Alsdorf 91 1044 129
Baesweiler 42 788 114
Eschweiler 96 1025 127
Herzogenrath 86 943 147
Monschau 7 167 43
Roetgen 16 97 127
Simmerath 21 230 91
Stolberg 155 1182 175
Würselen 123 821 170
noch nicht lokal zugeordnet 3 4
Gesamtergebnis 1139 11080 137
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 07. Dezember, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 289 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 04.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 11053. 9586 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 197. In den vergangenen Tagen ist eine 90-jährige Frau verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1270 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 139. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz
Aachen 552 4767 139
Alsdorf 100 1041 127
Baesweiler 51 786 118
Eschweiler 106 1022 131
Herzogenrath 100 941 142
Monschau 7 167 43
Roetgen 18 95 116
Simmerath 24 229 84
Stolberg 171 1179 177
Würselen 137 820 168
noch nicht lokal zugeordnet 1 3
Gesamtergebnis 1270 11053 139
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten
- Personen, die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als pdf-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 04. Dezember, 10:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 159 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 03.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10764. 9548 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 196. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 72, 84 und 99 Jahren sowie ein 83-jähriger und ein 93-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1020 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 136.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 427 4627 130
Alsdorf 85 1025 136
Baesweiler 42 775 103
Eschweiler 83 998 117
Herzogenrath 73 910 97
Monschau 7 167 51
Roetgen 17 93 150
Simmerath 22 226 104
Stolberg 143 1144 186
Würselen 119 795 243
noch nicht lokal zugeordnet 2 4
Gesamtergebnis 1020 10764 136
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 03. Dezember, 10:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 145 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 02.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10605. 9314 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 191. In den vergangenen Tagen sind zwei Frau im Alter von 68 und 73 Jahren sowie ein 85-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1100 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 133.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 453 4550 124
Alsdorf 108 1015 151
Baesweiler 48 770 96
Eschweiler 85 984 101
Herzogenrath 71 896 84
Monschau 5 165 34
Roetgen 16 90 116
Simmerath 20 222 97
Stolberg 169 1130 189
Würselen 123 779 255
noch nicht lokal zugeordnet 2 4
Gesamtergebnis 1100 10605 133
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Quarantäneverordnung
Nach der Quarantäneverordnung muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen PCR-Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss!
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten. Auf Wunsch stellt das Gesundheitsamt Quarantänebescheinigungen aus, die für den Verdienstausfall genutzt werden können.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie wird nun nicht mehr von Beginn der ersten Krankheitssymptome gerechnet, sondern in jedem Fall ab dem Datum des Tests. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 02. Dezember, 10:15 Uhr.
- Es gibt heute 144 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
- Neue Quarantäneverordnung für NRW bringt auch Neuerungen für die StädteRegion Aachen!
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 144 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 01.12.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10460. 9194 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 188. In den vergangenen Tagen sind vier Männer verstorben, zwei im Alter von 85 Jahren und zwei im Alter von 77 sowie 80 Jahren, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1078 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 435 4487 110
Alsdorf 109 1002 129
Baesweiler 48 765 103
Eschweiler 88 967 81
Herzogenrath 65 885 82
Monschau 5 163 17
Roetgen 17 89 104
Simmerath 22 221 91
Stolberg 157 1102 151
Würselen 127 773 258
noch nicht lokal zugeordnet 5 6
Gesamtergebnis 1078 10460 117
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Neue Quarantäneverordnung für NRW veröffentlicht.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat zum 1. Dezember erstmalig eine Verordnung zu den Quarantäneregelungen erlassen. Ziel der Verordnung ist es, die Regelungen zur Quarantäne zu vereinheitlichen und die Kommunen zu entlasten, da nicht mehr in allen Fällen eine individuelle Quarantäneanordnung erforderlich ist.
Danach muss sich sofort selbstständig in Quarantäne begeben, wer
- aufgrund von eindeutigen Krankheitssymptomen einen Test auf COVID-19, egal ob als Schnelltest oder als herkömmlichen Test, gemacht hat und noch auf das Ergebnis wartet; ein positiver Schnelltest muss allerdings weiterhin umgehend durch einen herkömmlichen PCR-Test bestätigt werden;
- ein positives Ergebnis bei einem Schnelltest erhalten hat und noch den herkömmlichen PCR-Test machen muss;
- ein positives Ergebnis bei einem herkömmlichen Test bekommen hat;
- mit einer Person zusammen in einem Haushalt lebt, die positiv getestet wurde.
Dies bedeutet vor allem, dass man nicht mehr auf den Anruf des Gesundheitsamtes warten soll, bis man in Quarantäne gehen muss. Die genannten Personenkreise bekommen zukünftig keine formale Anordnung zur Quarantäne mehr vom Gesundheitsamt.
Alle übrigen Kontaktpersonen ersten Grades, die nicht Haushaltsangehörige sind, werden nach wie vor eine individuelle Quarantäneanordnung erhalten. „Das Gesundheitsamt wird weiter die betroffenen Personen kontaktieren und auch auf Wunsch eine Quarantänebescheinigung ausstellen, die für den Verdienstausfall genutzt werden kann“, sichert Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons aber zu.
Neu ist außerdem die Berechnung der Quarantänezeit. Sie verlängert sich faktisch, da nun nicht mehr der Beginn der ersten Krankheitssymptome, sondern in jedem Fall das Datum des Tests als Beginn der Quarantänezeit genommen wird. Die Quarantänezeit für Erkrankte dauert solange, bis mindestens 48 Stunden lang eine deutlich Besserung oder Symptomfreiheit auftreten, mindestens aber zehn Tage; eine „Freitestung“ für erkrankte Personen gibt es auch weiterhin nicht mehr. Bestehen die Symptome weiter oder sind sich Erkrankte unklar, wie sie ihre Lage bewerten sollen, können sie über eine eigene Mailadresse mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und werden dann von medizinischem Fachpersonal beraten.
Kontaktpersonen müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne, können jedoch nach 10 Tagen einen Test vornehmen, der, wenn er negativ ausfällt, zu einem sofortigen Ende der Quarantäne führt. Zulässig für die Verkürzung sind sowohl ein negativer Schnelltest als auch ein negativer PCR-Test. Ein Schnelltest müsste bei einem Hausarzt vorgenommen werden, der PCR-Test kann auch weiter kostenfrei im Gemeinsamen Abstrichzentrum vorgenommen werden. „Daher werden die Kontaktpersonen künftig einen solchen Test nicht mehr wie bisher am siebten, sondern am zehnten Tag angeboten bekommen, wenn sie vom Gesundheitsamt kontaktiert werden“, so Dr. Ziemons.
Ergänzend wird in der Verordnung geregelt, dass alle Personen mit positivem PCR-Test gehalten sind, ihre Kontakte zu informieren, um so einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Entwickeln Kontaktpersonen Symptome, können Sie entweder bei Ihrem Hausarzt oder im Gemeinsamen Abstrichzentrum aufgrund der Symptome sofort und eigenständig einen Test vereinbaren.
Keine Regelung enthält die Quarantäneverordnung zum Vorgehen an Schulen. Hier wird das Gesundheitsamt weiterhin keine Quarantäne verhängen, solange ein betroffener Schüler oder Lehrer jederzeit die Maske korrekt getragen hat. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer kann eine verhängte Quarantäne nicht vor dem zehnten Tag verkürzt werden. „Dieses Vorgehen ist angesichts aktueller Studien aus Köln und Bayern und aufgrund der Erfahrungen des städteregionalen Gesundheitsamtes weiter das infektiologisch und epidemiologisch sinnvollste“, teilte Dr. Ziemons mit.
Die Quarantäneverordnung gilt bis einschließlich 20. Dezember und ist nachzulesen auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 01. Dezember, 11:15 Uhr.
• Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
• Ab heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung.
• Die Coronabetreuungsverordnung wurde aktualisiert.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 27 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 30.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10316. 8968 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 184. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 86 und 93 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1164 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 118.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 486 4441 118
Alsdorf 117 983 119
Baesweiler 49 757 92
Eschweiler 108 953 85
Herzogenrath 67 875 80
Monschau 5 162 9
Roetgen 14 86 104
Simmerath 20 216 97
Stolberg 172 1083 159
Würselen 123 755 245
noch nicht lokal zugeordnet 3 5
Gesamtergebnis 1164 10316 118
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Coronaschutzverordnung
Die neue Coronaschutzverordnung von NRW sieht in Übereinstimmung mit den Bund-Länder-Beratungen etliche Verschärfungen vor. Dazu gehören die Kontakt- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, die jetzt auch auf Parkplätzen und vor den Geschäften gilt. Maskenpflicht besteht zudem wie bisher in Bus, Bahn und Taxi. In privaten Autos gilt sie nicht. Die neue Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet auch Details zum angekündigten Teil-Verbot von Feuerwerken.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur für zwei Haushalte erlaubt - also mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands - in jedem Fall mit maximal fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörden haben zudem festzulegen, an welchen Orten unter freiem Himmel eine Alltagsmaske getragen werden muss.
Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester sind damit Lockerungen der Kontaktbeschränkung vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt wird der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt.
Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet, allerdings darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei großflächigen Betrieben darf auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Ladenlokal sein (Beispiel: 840 m² = max. 82 Personen).
Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen bleiben mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Erlaubt bleibt die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken für den Verzehr zu Hause. Auf private Reisen und Verwandtenbesuche soll man verzichten. Übernachtungsangebote im Inland darf es nur noch für notwendige Zwecke geben, nicht für touristische.
Coronabetreuungsverordnung
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung enthält nur marginale Änderungen. Weiterhin gilt, dass alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, verpflichtet sind, eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Gestrichen wurde die Ausnahme von der Ausnahme: Ab sofort darf - auch wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden kann - bei Konferenzen, Besprechungen und auf Sitzplätzen im Lehrerzimmer nicht mehr auf Mindestabstand bzw. Alltagsmaske verzichtet werden.
Die Verordnungen sind nachzulesen unter www.staedteregion-aachen.de/corona. Sie treten mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 30. November, 10:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen:
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 251 mehr nachgewiesene Fälle als am vergangenen Freitag (27.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10289. 8868 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 182. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 68, 88 und 89 Jahren sowie ein 84-jähriger Mann verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1239 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 130.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 519 4425 131
Alsdorf 122 982 140
Baesweiler 54 754 107
Eschweiler 112 949 89
Herzogenrath 72 875 95
Monschau 5 162 9
Roetgen 13 85 104
Simmerath 23 216 97
Stolberg 182 1081 188
Würselen 134 755 261
noch nicht lokal zugeordnet 3 5
Gesamtergebnis 1239 10289 130
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Schutz von vulnerablen Gruppen
In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder wurde der Schutz vulnerabler Gruppen als ein Kernanliegen der Politik genannt. Demnach will der Bund für diese Gruppen im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person ermöglichen. Rechnerisch wäre dies eine Maske pro Winterwoche. Wie die Masken verteilt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald eine Klärung herbeigeführt ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren, wo die betreffenden Personen die Masken erwerben können. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen bei der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt oder beim Bürgertelefon ab.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 27. November, 10:20 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 171 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Donnerstag (26.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 10038. 8786 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 178. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen im Alter von 67, 72 und 97 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1074 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 131.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl kumuliert/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 460 4325 133
Alsdorf 103 959 161
Baesweiler 50 748 118
Eschweiler 110 938 117
Herzogenrath 73 868 119
Monschau 6 161 26
Roetgen 9 80 69
Simmerath 17 210 84
Stolberg 154 1040 181
Würselen 89 704 175
noch nicht lokal zugeordnet 3 5 -
Gesamt 1074 10038 131
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Schutz von vulnerablen Gruppen
In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder wurde der Schutz vulnerabler Gruppen als ein Kernanliegen der Politik genannt. Demnach will der Bund für diese Gruppen im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person ermöglichen. Rechnerisch wäre dies eine Maske pro Winterwoche. Wie die Masken verteilt werden, ab wann und unter welchen Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend geklärt. Sobald eine Klärung herbeigeführt ist, werden die Krisenstäbe darüber informieren, wo die betreffenden Personen die Masken erwerben können. Bitte sehen Sie bis dahin von Anfragen bei der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt oder beim Bürgertelefon ab.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 26. November, 10:30 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 40 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Mittwoch (25.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9867. 8698 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 175. In den vergangenen Tagen sind eine 76-jährige und eine 90-jährige Frau sowie ein Mann im Alter von 70 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 994 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 124.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune - Aktiv - Gesamt - 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 413 4241 117
Alsdorf 94 945 157
Baesweiler 48 743 118
Eschweiler 112 927 135
Herzogenrath 74 858 114
Monschau 7 161 34
Roetgen 9 79 69
Simmerath 14 207 78
Stolberg 155 1024 191
Würselen 67 680 150
noch nicht lokal zugeordnet 1 2
Gesamtergebnis 994 9867 124
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 25. November, 10:20 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 151 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Dienstag (24.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9827. 8576 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 172. In den vergangenen Tagen sind eine 84-jährige Frau sowie drei Männer im Alter von 78, 83 und 87 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1079 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 163.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl kumuliert/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 444 4226 155
Alsdorf 104 942 189
Baesweiler 57 738 133
Eschweiler 121 925 198
Herzogenrath 75 851 142
Monschau 8 161 60
Roetgen 11 80 116
Simmerath 14 207 97
Stolberg 170 1018 273
Würselen 72 673 142
noch nicht lokal zugeordnet 3 6 -
Gesamtergebnis 1079 9827 163
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite zu finden.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 24. November, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 111 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Montag (23.11.2020). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9676. 8447 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 168. In den vergangenen Tagen sind eine 78-jährige Frau sowie drei Männer im Alter von 62, 85 und 91 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1061 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 170.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Kumuliert/7-Tage-Inzidenz
Aachen 431 4159 157
Alsdorf 107 930 204
Baesweiler 55 733 170
Eschweiler 119 908 214
Herzogenrath 78 838 160
Monschau 8 161 86
Roetgen 10 77 104
Simmerath 11 201 71
Stolberg 164 994 273
Würselen 70 660 121
noch nicht lokal zugeordnet 8 15 -
Gesamtergebnis 1061 9676 170
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Corona-Einreiseverordnung außer Vollzug gesetzt
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.11.2020, per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Corona-Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Daraufhin hat das NRW Gesundheitsministerium entschieden, die Corona-Einreiseverordnung NRW als Ganzes nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte wesentliche Bedenken gegen zentrale Regelungen der Verordnung geäußert. Die Verordnung hat unter anderem auch die Quarantänepflicht für Ein- oder Rückreisende aus so genannten Risikogebieten geregelt. Die auf Grundlage dieser Verordnung beruhenden und bereits begonnenen Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend.
NRW-weiter Kontrolltag in Bussen und Bahnen
Am heutigen Dienstag, 24. November, kontrolliert die Bundespolizei gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehreren Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz . Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona ), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de ) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 23. November, 10:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 254 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 20.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9565. 8230 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 164. Hinzugekommen sind eine 84-jährige Frau sowie ein 78-jähriger Mann. Beide waren positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1171 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 159.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 468 4100 145
Alsdorf 110 916 178
Baesweiler 60 725 148
Eschweiler 140 899 200
Herzogenrath 88 831 157
Monschau 8 161 86
Roetgen 10 76 104
Simmerath 18 201 71
Stolberg 178 975 244
Würselen 79 654 111
noch nicht lokal zugeordnet 12 27 -
Gesamtergebnis 1171 9565 159
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Corona-Einreiseverordnung außer Vollzug gesetzt: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20.11.2020, per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Corona-Einreiseverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Daraufhin hat das NRW Gesundheitsministerium entschieden, die Corona-Einreiseverordnung NRW als Ganzes nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte wesentliche Bedenken gegen zentrale Regelungen der Verordnung geäußert. Die Verordnung hat unter anderem auch die Quarantänepflicht für Ein-oder Rückreisende aus so genannten Risikogebieten geregelt. Die auf Grundlage dieser Verordnung beruhenden und bereits begonnenen Quarantänen sind ab sofort nicht mehr bindend.
NRW-weiter Kontrolltag in Bussen und Bahnen: Am morgigen Dienstag, 24. November, kontrolliert die Bundespolizei gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsbehörden die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Bahnhöfen. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 20. November, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 132 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, dem 19.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9311. 7849 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 162. In den vergangenen Tagen sind eine 82-jährige Frau sowie fünf Männer im Alter von 63, 82 und 86 Jahren sowie zwei 83-Jährige verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1300 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 197.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 514 3995 178
Alsdorf 112 883 206
Baesweiler 79 716 262
Eschweiler 158 872 250
Herzogenrath 116 813 198
Monschau 8 158 68
Roetgen 9 74 93
Simmerath 21 197 123
Stolberg 192 938 282
Würselen 81 636 150
noch nicht lokal zugeordnet 10 29 -
Gesamtergebnis 1300 9311 197
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli:
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle gültigen Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 19. November, 09:20 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 259 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, dem 18.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 9179. 7631 ehemals als positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 156. In den vergangenen Tagen sind drei Frauen (54, 66 und 80 Jahre alt) sowie fünf Männer (77, 78, 81, 82 und 83 Jahre alt) verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden waren.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1392 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 235. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle, Gesamt, 7-Tage-Inzidenz):
Aachen 563 3950 214
Alsdorf 127 871 246
Baesweiler 91 711 314
Eschweiler 161 851 280
Herzogenrath 122 805 254
Monschau 8 157 77
Roetgen 10 73 93
Simmerath 24 195 149
Stolberg 204 916 328
Würselen 70 622 173
noch nicht lokal zugeordnet 12 28 -
Gesamtergebnis 1392 9179 235
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Mögliche Desinformation durch Flyer: Bürgerinnen und Bürger haben darauf aufmerksam gemacht, dass zurzeit Flyer kursieren und in Briefkästen eingeworfen werden, die auf den ersten Blick für eine offizielle Information der Behörden zur Corona-Pandemie gehalten werden können. Die betroffenen Personen fühlten sich von der Gestaltung der Flyer irregeführt. Daher der Hinweis aus den Krisenstäben, dass weder Stadt und StädteRegion Aachen noch Bundes- oder Landesministerien Flyer in Briefkästen von Privathaushalten einwerfen. Bitte verlassen sie sich nur auf Informationen von offiziellen Quellen. Verlässliche Informationen finden Sie zum Beispiel auf dieser Seite.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten und ist unter https://crossing-borders.euregio-mr.info/de zu finden.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Getestet werden hier:
- Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona ), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de ) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle geltenden Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 18. November, 10:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 192 mehr nachgewiesene Fälle als Diensdtag, den 17.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8920. 7498 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 148. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1274 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 227.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 500 3840 203
Alsdorf 126 853 255
Baesweiler 94 702 365
Eschweiler 145 813 253
Herzogenrath 119 785 252
Monschau 8 154 60
Roetgen 7 70 93
Simmerath 21 192 143
Stolberg 168 864 267
Würselen 73 618 204
noch nicht lokal zugeordnet 13 29 -
Gesamt 1274 8920 227
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist zu finden auf der Website der Euregio Maas-Rhein unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Getestet werden hier:
- Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft. Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 17. November, 09:20 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 47 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 16.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8728. 7322 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 148. Hinzugekommen sind in den vergangenen Tagen eine 93-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 84 Jahren sowie ein 85-jähriger und ein 95-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1258 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 234.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 515 3768 209
Alsdorf 119 834 271
Baesweiler 93 687 369
Eschweiler 132 787 255
Herzogenrath 116 764 254
Monschau 6 151 86
Roetgen 7 68 93
Simmerath 21 190 130
Stolberg 156 840 278
Würselen 80 613 232
noch nicht lokal zugeordnet 13 26 -
Gesamt 1258 8728 234
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein zu finden unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen.
Getestet werden hier:
- Personen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen,
- Personen, die die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen,
- Personen, deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt,
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie
- Beschäftigte an Schulen und Kitas.
Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 16. November, 09:45 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 470 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 13.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8681. 7124 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1414 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 253. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 571 3738 219
Alsdorf 140 832 295
Baesweiler 110 685 432
Eschweiler 151 786 303
Herzogenrath 126 758 257
Monschau 11 151 86
Roetgen 7 67 81
Simmerath 22 190 149
Stolberg 169 837 299
Würselen 92 611 258
noch nicht lokal zugeordnet 15 26 -
Gesamt 1414 8681 253
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 13. November, 10:45 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 340 mehr nachgewiesene Fälle als Donnerstag, den 12.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 8211. 6638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1430 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 263. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 559 3552 239
Alsdorf 151 786 312
Baesweiler 99 645 402
Eschweiler 150 731 301
Herzogenrath 143 721 287
Monschau 18 150 128
Roetgen 9 66 93
Simmerath 18 178 71
Stolberg 168 779 290
Würselen 97 578 263
noch nicht lokal zugeordnet 18 25 -
Gesamt 1430 8211 263
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Donnerstag, 12. November, 9.15 Uhr
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 213 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Die Zahl der Todesfälle steigt auf 143.
- Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort im GAZ getestet.
- Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und auf Bahnhöfen!
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 213 mehr nachgewiesene Fälle als Mittwoch, den 11.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7871. 6394 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 143. Hinzugekommen ist ein 75-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1334 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 243.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Aktiv/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 527 3417 219
Alsdorf 143 755 303
Baesweiler 102 626 428
Eschweiler 146 693 260
Herzogenrath 134 687 285
Monschau 16 148 137
Roetgen 10 65 150
Simmerath 13 172 58
Stolberg 136 731 228
Würselen 90 555 230
noch nicht lokal zugeordnet 17 22
Gesamt 1334 7871 243
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen? Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Es ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden ab sofort hier getestet.
Stadt und StädteRegion Aachen haben Anfang November in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ab sofort können im GAZ auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten (nach dem 5. Tag) sowie Beschäftigte an Schulen und Kitas getestet werden. Wie schon bisher auch Menschen mit mehrere Symptomen an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder deren Corona-Warn-App „rot“ anzeigt oder die ein positives Schnelltestergebnis beim Hausarzt hatten oder die von Zuhause aus in ein Reha-Zentrum bzw. eine Pflegeeinrichtung aufgenommen werden sollen. Die Termine werden nur ONLINE vergeben unter www.staedteregion-aachen.de/gaz. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen.
Fehlende oder falsche Telefonnummern verzögern Kontaktaufnahme bei positiv getesteten Fällen.
Das Gesundheitsamt bearbeitet jeden Tag etwa 200 positive Labormeldungen. Leider ist oft ein Kontakt der Patienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen häufig keine Telefonnummer angegeben wurde oder die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten fehlt. Die Betroffenen wissen dann zwar, dass sie positiv auf das Coranavirus getestet wurden, wundern sich aber, warum das Gesundheitsamt nicht anruft.
Das Gesundheitsamt bittet deshalb Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken und das „Häkchen“ zur Weitergabe der Daten zu setzen. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und auf Bahnhöfen
Die Bundespolizei Aachen überwacht verstärkt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung die Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich der Bahnhöfe sowie in den Zügen der Deutsche Bahn AG. Aktuell wird die Bundespolizeiinspektion Aachen dabei durch zusätzliche Kräfte aus anderen Inspektionen unterstützt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 11. November, 10:45 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 232 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag. Die Zahl der Todesfälle steigt auf 142.
- Appell der Krisenstäbe: Heute (11.11.) bitte weder Karnevalsauftakt noch St. Martin feiern!
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 232 mehr nachgewiesene Fälle als Dienstag, den 10.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7658. 6237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 142. Hinzugekommen sind eine 74-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1279 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 248.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 503 3335 221
Alsdorf 130 733 310
Baesweiler 89 603 436
Eschweiler 137 670 269
Herzogenrath 132 668 291
Monschau 15 147 137
Roetgen 8 62 116
Simmerath 11 170 71
Stolberg 140 713 253
Würselen 101 539 237
noch nicht lokal zugeordnet 13 18
Gesamtergebnis 1279 7658 248
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Appell der Krisenstäbe:
Heute (11.11.) bitte weder Karnevalsauftakt noch St. Martin feiern!
In einem gemeinsamen Aufruf haben sich der Ausschuss Aachener Karneval, der Arbeitsausschuss Aachener Kinderkarneval sowie StädteRegion und Stadt Aachen an alle Karnevalistinnen und Karnevalisten gewendet. Unter dem Motto „Am 11.11. feiern wir nicht. Damit alle gesund bleiben“ wird dafür geworben, den traditionellen Karnevalsauftakt in diesem Jahr nicht gemeinsam zu feiern. Die klassischen Feiern im öffentlichen Raum sind derzeit wegen der geltenden Coronaschutzverordnung verboten. Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe erinnern ebenfalls mit den Karnevalisten daran, dass die Kontaktbeschränkungen auch im privaten Bereich gelten.
In diesem Sinne bitten die Krisenstäbe ebenso eindringlich darum, bei allen privaten „St. Martin Aktivitäten“ konsequent die Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung zu beachten. Die klassischen Martinsumzüge wurden ohnehin bereits abgesagt. Auch alternative Veranstaltungen wie Lichterzüge sollten unbedigt gemieden werden.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Internetseite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 10. November, 10:00 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 153 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag. Die Zahl der Todesfälle steigt auf 140.
- Seit gestern gilt eine neue Coronaeinreiseverordnung.
- Corona-Nachbarschaftshilfe: Plattform, um Hilfsangebote zu sammeln und zu vermitteln.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 153 mehr nachgewiesene Fälle als Montag, den 09.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7426. 6076 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 140. Hinzugekommen sind fünf Männer im Alter von 74, 77, 81, 82 und 83 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 79, 82 und 90 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1210 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 229.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune, Aktiv, Gesamt, 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 474 3248 203
Alsdorf 125 706 284
Baesweiler 86 587 406
Eschweiler 127 643 235
Herzogenrath 126 646 270
Monschau 13 141 120
Roetgen 10 60 116
Simmerath 13 170 84
Stolberg 124 683 221
Würselen 96 523 235
noch nicht lokal zugeordnet 16 19
Gesamtergebnis 1210 7426 229
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Änderungen in der Coronaschutzverordnung NRW und der Corona-Betreuungsverordnung NRW:
In der Coronaschutzverordnung sind ab heute konkretere Regelungen zum Individualsport gültig: Demnach gelten als Individualsport nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximaleiner Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die Sportanlagen verantwortlichen Personen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken.
Außerdem wird eine Ausnahme für ärztlich verordneten Rehasport definiert. Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, sind erlaubt, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf Sportanlagen mindestens zwei Meter beträgt.
Der Betrieb von Wettannahmestellen ist ab sofort wieder gestattet. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten etc. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.
Neben zur Berufsausübung zählender Probebetrieb zur Berufsausübung zählende Konzerte und Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung in Fernsehen, Radio und Internet zulässig.
Die Coronabetreuungsverordnung regelt nun, dass Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung auszuschließen sind.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung
Einreisende aus Risikogebieten sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden. Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos.
Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales System zur Beschleunigung des Meldeverfahrens verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten stehen dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung. Das Landesministerium bittet ausdrücklich darum, von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – abzusehen.
Die Coronaeinreiseverordnung gilt bis zum 30. November 2020 und ist nachzulesen unter www.staedeteregion-aachen.de/corona.
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Corona-Nachbarschaftshilfe
Die steigenden Corona-Infektionszahlen führen für viele Menschen zu Herausforderungen. Konkrete Unterstützung im Alltag kann notwendig werden, weil man zu einer Corona-Risikogruppe gehört oder zeitweilig eine Quarantäneauflage befolgen muss. Vielleicht wird Hilfe beim Einkauf oder bei der Besorgung von Medikamenten benötigt. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Aachen bieten in enger Abstimmung mit der Stadt und StädteRegion Aachen eine Plattform an, um Hilfsangebote im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zu sammeln und zu vermitteln.
Wer Unterstützung benötigt oder wer anderen Menschen ehrenamtlich helfen möchte, kann sich hier melden: Entweder telefonisch unter 0241 94927180 (montags bis freitags von 10 – 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 – 15 Uhr) oder per Mail an: nachbarschaftshilfe@caritas-aachen.de
Nähere Informationen gibt es auch online unter www.nachbarschaftshilfe-aachen.de
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 09. November, 10:30 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 525 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag.
- Ab heute gilte eine neue Coronaeinreiseverordnung.
- Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 525 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 06.11.2020. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 7273. 5831 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1310 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 218.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune Aktiv Gesamt 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 515 3193 198
Alsdorf 130 693 274
Baesweiler 95 568 358
Eschweiler 120 615 216
Herzogenrath 169 639 265
Monschau 14 141 128
Roetgen 10 60 150
Simmerath 12 167 65
Stolberg 129 668 214
Würselen 100 511 219
noch nicht lokal zugeordnet 16 18
Gesamtergebnis 1310 7273 218
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung
Betroffene Reisende sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos.
Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales System zur Beschleunigung des Meldeverfahrens verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten stehen dann dem Gesundheitsamt zur Verfügung. Das Landesministerium bittet ausdrücklich darum, von nicht dringend notwendigen Reisen – auch im Inland – abzusehen.
Einreise-Regeln im Überblick:
- Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
- Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt vor der Einreise mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung zu informieren.
- Ein COVID-19-Test zur Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise möglich.
- Sollten binnen zehn Tagen nach Einreise trotz eines negativen Ergebnisses Symptome auftreten, ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und erneut ein Test durchzuführen.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
- Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte)
- Jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht)
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind
- Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus)
- Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.
Die Coronaeinreiseverordnung gilt bis zum 30. November 2020 und ist nachzulesen unter www.staedeteregion-aachen.de/corona .
Informationsformular zum Grenzübertritt
Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten.
Dieses Formular ist jetzt online und kann von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein einsehbar unter: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 06. November, 10:30 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als gestern.
- Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert.
- Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 229 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6748. 5492 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 132. Hinzugekommen sind zwei Männer im Alter von 86 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1256 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 204. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune (Aktive Fälle/Gesamtzahl/7-Tage-Inzidenz)
Aachen 448 2957 179
Alsdorf 135 639 269
Baesweiler 113 536 417
Eschweiler 126 561 213
Herzogenrath 156 588 235
Monschau 20 135 103
Roetgen 13 58 139
Simmerath 20 167 123
Stolberg 121 615 197
Würselen 89 476 188
noch nicht lokal zugeordnet 15 16
Gesamt: 1256 6748 204
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Aktuelle Coronaschutzverordnung: Die Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 wurde am 04.11.2020 aktualisiert und gilt bis Ende November.
In der Verordnung wurde noch einmal klargestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf, zum Beispiel
- beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen,
- wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist,
- bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, der Kindestagespflege und heilpädagogischen Einrichtungen,
- in Schulklassen, Kursen und festen Gruppen der Ganztagsbetreuung in öffentlichen Schulen,
- durch Kinder bei der Nutzung von Spielplätzen im Freien,
- bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen,
- bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung,
- zwischen nahen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen sowie Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
Erlaubt sind jetzt wieder der musikalische Unterricht und der Unterricht an Musikschulen.
Es wurde zudem klargestellt, dass neben Speisen auch Getränken im Außer-Haus-Verkauf zulässig sind und geliefert werden dürfen, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach der Verordnung eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung weiterhin untersagt. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist ab sofort zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass aus Infektionsschutzgründen sämtliche sexuellen Dienstleistungen an allen Orten verboten sind.
Informationsformular zum Grenzübertritt: Die Euregio Maas Rhein hat ein Informationsformular zum Grenzübertritt erstellt, um die Bürgerinnen und Bürger besser über die Maßnahmen in den drei Ländern zu informieren. Im Fokus stehen alltägliche Fragen wie: Kann ich noch nach Deutschland reisen, um meine Einkäufe zu erledigen? Kann ich meine Familie in den Niederlanden besuchen? Kann ich im Hohen Venn wandern gehen?
Das Webformular deckt die meisten Situationen ab, mit denen Grenzgänger und Grenzgängerinnen konfrontiert sein könnten. Das Formular ist auf der Website der Euregio Maas-Rhein zu finden: https://crossing-borders.euregio-mr.info/de
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur ONLINE vereinbart werden! Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 05. November, 09:15 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 241 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6519. 5166 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 130. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1223 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 216. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune (Aktive Fälle/Gesamt/7-Tage-Inzidenz):
Aachen 436 2873 191
Alsdorf 130 612 261
Baesweiler 111 510 391
Eschweiler 133 546 243
Herzogenrath 138 555 233
Monschau 20 132 128
Roetgen 8 52 81
Simmerath 17 163 123
Stolberg 133 602 236
Würselen 91 466 222
noch nicht lokal zugeordnet 6 8
Gesamt 1223 6519 216
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur ONLINE vereinbart werden!
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Quarantäneüberwachung: Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auch auf dieser Seite.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 04. November, 10:45 Uhr.
- Seit gestern sind 125 Fälle neu hinzugekommen.
- Termine im Abstrichzentrum können nur ONLINE vereinbart werden.
- Erhebliche Verzögerungen im Labor konnten zwischenzeitlich behoben werden.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 125 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Dienstag, 03. November (13:30 Uhr). Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6278. 5013 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 130. Hinzugekommen ist eine 87-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1135 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 215. Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune - Aktiv - Gesamt - 7-Tage-Inzidenz)
Aachen 407 2785 186
Alsdorf 122 587 257
Baesweiler 105 485 384
Eschweiler 119 518 232
Herzogenrath 132 533 252
Monschau 23 131 163
Roetgen 9 52 93
Simmerath 15 159 110
Stolberg 113 570 225
Würselen 81 447 214
noch nicht lokal zugeordnet 9 11
Gesamtergebnis 1135 6278 215
*Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern berechnet. Sie ist eine wichtige Kennzahl, nach der sich die Corona-Maßnahmen richten.
Gemeinsames Abstrichzentrum am Aachener Tivoli: Termine können nur ONLINE vereinbart werden!
Stadt und StädteRegion Aachen haben in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Aachener Tivoli ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb genommen. Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Die Terminvergabe ist nur ONLINE möglich unter www.staedteregion-aachen.de/gaz.
Kontaktpersonen ersten Grades bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular. Sie werden durch das Gesundheitsamt informiert und zu einem Termin eingeladen. Bei der Online-Terminvergabe muss man schon eine Reihe von Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst.
Labor verursacht Verzögerungen bei der Informationen von getesteten Personen
Bei der Auswertung der Coronatests ist es in dem Labor, mit dem die StädteRegion eng zusammenarbeitet, zu massiven Störungen im organisatorischen Ablauf gekommen. Deswegen wurden zuletzt sehr viele Ergebnisse erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung an das Gesundheitsamt gemeldet. Das Problem wurde zwischenzeitlich behoben, so dass die Ergebnisse jetzt wieder zeitnah zur Verfügung stehen. Der entstandene Informationsstau wird jetzt sukzessive durch das Labor abgearbeitet. Wegen der hohen Anzahl an Abstrichen ist die Situation in den Laboren landesweit sehr angespannt.
Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore weiterhin darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 03. November, 15:30 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Seit Montag sind 92 Fälle neu hinzugekommen. Es gibt vier weitere Todesfälle zu beklagen.
- Quarantänemaßnahmen werden konsequent überwacht.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 92 mehr nachgewiesene Fälle als am gestrigen Montag, 02. November. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6153. 4966 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 129. Hinzugekommen sind drei Frauen im Alter von 98, 86 und 51 Jahren, sowie ein 92-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1058 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune Aktiv Gesamt
Aachen 385 2743
Alsdorf 113 572
Baesweiler 103 477
Eschweiler 114 510
Herzogenrath 124 521
Monschau 20 127
Roetgen 7 50
Simmerath 13 157
Stolberg 105 558
Würselen 70 432
noch nicht lokal zugeordnet 4 6
Gesamtergebnis 1058 6153
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Am heutigen Tag kann diese Inzidenz nicht sauber gerechnet werden, weil aus technischen Gründen die Anzahl der Gesamtfälle sich heute nicht zur identischen Uhrzeit (8:30) wie am als Vergleich dienenden Dienstag, 27.10.2020 ermitteln ließ. Am morgigen Mittwoch kann dann wieder ein sauberer Wert der 7-Tages-Inzidenz gerechnet werden.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage zum Corona-Virus in der Euregio Maas-Rhein,
Dienstag, 03. November - 10:45
Aktuelle Zahlen
Aufgrund eines Softwareproblems können die aktuellen Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgelesen werden. Sobald die IT-Spezialisten eine Lösung gefunden haben, werden die Zahlen veröffentlicht.
Infos zu aktuellen Entwicklungen in der Euregio Maas-Rhein
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese trat am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November. Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund. Nachzulesen sind die Regelungen unter www.staedteregion-aachen.de/corona.
Aktuelle Erlasse und Entscheidungen der Landesregierung findet man auf den den Internetseiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).
Belgien
Für Belgien gilt seit dem 2. November 2020 ein verschärfter Lockdown, vorerst bis zum 13. Dezember. In der Wallonie und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zudem eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens.
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diese bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Aktuelle Zahlen zur Situation in Belgien findet man auf der Website des Sciensano (https://covid-19.sciensano.be/) oder auf dem regionale Corona-Dashbord (https://epistat.wiv-isp.be/covid/covid-19.html).
Niederlande
Bars und Restaurants sind in den Niederlanden schon seit dem 14. Oktober geschlossen. Die niederländische Provinz Limburg fordert alle Menschen auf, nur die notwendigen Reisen in die Niederlande zu unternehmen. Grenzübertritte zum Einkaufen, Tanken oder zur Erholung sind nicht zwingend notwendig! „Bleiben Sie bitte in Deutschland. Auf diese Weise schützen wir uns gegenseitig."
Aktuelle Zahlen zur Situation in den Niederlanden findet man auf der Website des RIVM (https://www.rivm.nl) oder auf dem (regionalen) Corona-Dashboard (https://coronadashboard.rijksoverheid.nl/).
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 02. November, 10:00 Uhr.
- Aktuelle Zahlen: Übers Wochenende sind 449 Fälle neu hinzugekommen.
- Die neue Coronaschutzverordnung ist ab heute gültig.
- Quarantänemaßnahmen werden Konsequent überwacht.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 449 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag, 30. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 6061. 4610 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 125. Hinzugekommen ist eine 95-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1326 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 210.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune - Aktiv - Gesamt - Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen 485 2699 180
Alsdorf 145 564 263
Baesweiler 123 471 399
Eschweiler 129 493 216
Herzogenrath 159 516 285
Monschau 23 126 163
Roetgen 11 47 93
Simmerath 20 157 117
Stolberg 135 547 237
Würselen 82 426 188
noch nicht lokal zugeordnet 14 15
Gesamtergebnis 1326 6061 210
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Neue Coronaschutzverordnung ab heute gültig
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 30. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. Diese tritt am 2. November in Kraft und regelt die bundesweit angekündigten Einschränkungen konkret für Nordrhein-Westfalen bis Ende November.
Die Neufassung stellt noch einmal die Grundregeln Mindestabstand, Hygieneregeln und die Pflicht zum Tragen der Alltagsmasken in den Vordergrund. Da die neuen Maßnahmen landesweit gelten, entfällt die bisherige Regelung für Gebiete mit hoher Inzidenz. Die darauf gestützten Allgemeinverfügungen werden aufgehoben.
Lediglich die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Bereiche, in denen eine Maskenpflicht gelten soll, muss noch durch kommunale Regelungen erfolgen.
Mindestabstand
Weiterhin gilt, dass jeder zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Es sei denn dies ist aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich.
Unterschritten werden darf der Mindestabstand beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens insgesamt zehn Personen.
Ebenfalls unterschritten werden darf der Mindestabstand in Kindertageseinrichtungen, in Schulklassen, bei Bildungsveranstaltungen, durch Kinder beim Spielen auf Spielplätzen im Freien, bei der Nutzung des ÖPNV, bei zwingenden Zusammenkünften zur Berufsausübung, zwischen Angehörigen bei Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen.
Maskenpflicht
Überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.
Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nur auf Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetzt. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen dürfen.
Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt bleiben weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
Freizeit und Kultur
Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Saunen und Thermen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken sowie Bordelle. Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.
Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
Dienstleistungen
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Friseure bleiben geöffnet. Auch gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen ist weiterhin erlaubt. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.
Einzelhandel
Der Einzelhandel, wie etwa Supermärkte, bleibt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 30. Oktober, 11:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen:
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 296 mehr nachgewiesene Fälle als am Donnerstag, 29. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5612. 4093 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 124. Hinzugekommen sind eine Frau im Alter von 73 Jahren und ein 86-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1395 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 238.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune - Aktiv - Gesamt - Sieben-Tage-Inzidenz=
Aachen 504 2512 193
Alsdorf 139 512 259
Baesweiler 142 423 535
Eschweiler 114 441 204
Herzogenrath 156 479 302
Monschau 30 123 222
Roetgen 17 46 139
Simmerath 33 148 162
Stolberg 147 504 260
Würselen 92 403 232
noch nicht lokal zugeordnet 21
Gesamtergebnis 1395 5612 238
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von positiv getesteten Fällen
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske - die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 29. Oktober, 09:30 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 234 mehr nachgewiesene Fälle als am Mittwoch, 28. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5316. 3953 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 122. Hinzugekommen sind zwei Frauen im Alter von 78 und 84 Jahren sowie ein 76-jähriger Mann. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1241 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 218.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
Kommune (Aktiv - Gesamt - Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen 444 2397 170
Alsdorf 132 489 272
Baesweiler 138 404 520
Eschweiler 96 409 163
Herzogenrath 134 447 285
Monschau 26 117 205
Roetgen 16 45 150
Simmerath 33 144 182
Stolberg 128 469 236
Würselen 79 380 214
noch nicht lokal zugeordnet 15
Gesamtergebnis 1241 5316 218
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von positiv getesteten Fällen
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske - die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 28. Oktober, 10:45 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 113 mehr nachgewiesene Fälle als am Dienstag, 27. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 5082. 3840 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt nun bei 119. Hinzugekommen sind eine 97-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 84 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1123 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 210.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 433/2322/172
Alsdorf: 118/466/267
Baesweiler: 122/381/517
Eschweiler: 83/387/156
Herzogenrath: 110/416/246
Monschau: 23/112/171
Roetgen: 16/44/139
Simmerath: 32/142/208
Stolberg: 111/443/225
Würselen: 70/364/201
noch nicht lokal zugeordnet: 5/5/-
Gesamt: 1123/5082/210
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des anstehenden Halloween-Tages am 31. Oktober. Die Krienstäbe weisen ausdrücklich darauf hin, dass Feierlichkeiten aber auch das beliebte „Süssigkeiten-Sammeln“ der Kinder an den Türen in diesem Jahr unterbleiben soll: „Wir erleben sonst in einer Phase, in der die Reduzierung der Kontakte das zentrale Instrument gegen die Verbreitung des Virus ist, eine Unmenge von direkten Kontakten an den Haustüren – und das meist ohne Maske - die schlicht gefährlich und unbedingt zu vermeiden sind.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 27. Oktober, 10:00 Uhr.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 80 mehr nachgewiesene Fälle als am Montag, 26. Oktober. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4969. 3734 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 116. Hinzugekommen sind zwei 75-jährige Frauen und drei Männer im Alter von 71, 76 und 89 Jahren. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1119 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 207.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 433/2278/170
Alsdorf: 112/448/248
Baesweiler: 129/373/546
Eschweiler: 80/375/147
Herzogenrath: 94/394/207
Monschau: 21/109/163
Roetgen: 16/44/185
Simmerath: 33/142/247
Stolberg: 104/426/202
Würselen: 69/352/183
noch nicht lokal zugeordnet: 28/28 /-
Gesamt: 1119/4969/207
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Nachverfolgung von Kontaktpersonen
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen übernimmt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Menschen, bei denen das Corona-Virus nachgewiesen wurde. Aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die aktuell täglich dazukommen, kann es zu Verzögerungen kommen, bis Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt angerufen werden. Es ist hilfreich, wenn Menschen mit einem positiven Testergebnis den Personen, mit denen sie in den letzten Tagen engen Kontakt hatten, vorab informieren. „Das Gesundheitsamt wird sich auf jeden Fall bei Ihnen melden“, betont Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es kann im Moment nur eben ein paar Tage dauern. Bitte reduzieren Sie schon vorher möglichst alle Kontakte außerhalb Ihres Haushaltes.“
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit häufig keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots – Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Für das Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen gilt nach wie vor aufgrund der hohen Inzidenz-Zahl die Gefährdungsstufe 2. Mit dieser Feststellung gelten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung. Weitergehende Maßnahmen regeln lokal geltende Allgemeinverfügungen. Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte (Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100) an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.
In Baesweiler gilt ein noch strenger Maßnahmenkatalog: Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.
Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen. „Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons. „Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund-Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden. Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt seit dem 26. Oktober und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 26. Oktober, 14:45 Uhr
Aktuelle Zahlen:
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 601 mehr nachgewiesene Fälle als am Freitag. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4889. 3574 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1204 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 199.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Inzidenz):
Aachen: 470/2252/166
Alsdorf: 121/440/233
Baesweiler: 144/363/554
Eschweiler: 88/371/147
Herzogenrath: 102/384/188
Monschau: 24/107/154
Roetgen: 11/39/127
Simmerath: 35/139/234
Stolberg: 101/413/181
Würselen: 80/353/186
Noch nicht lokal zugeordnet 28/28
Gesamt: 1204/4889/199.
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Quarantäneüberwachung
Neben der Nachverfolgung von Infektionsketten ist auch die konsequente Überwachung von Quarantänemaßnahmen wesentlich für die Eindämmung des Infektionsgeschehens. Zuständig dafür sind die Ordnungsbehörden in den einzelnen Städten und Gemeinden. Diese stellen sicher, dass die Einhaltung von Vorschriften kontrolliert und festgestellte Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden. Das Bußgeld beträgt in der StädteRegion Aachen mindestens 1.500 Euro und wird abhängig vom Einzelfall festgelegt.
Anlässlich der Kontaktnachverfolgung entstehen aus Telefonaten bzw. fehlgeschlagenen Telefonaten oft erste Anhaltspunkte auf Quarantäneverstöße. Das Land NRW hat die Gesundheitsämter aufgefordert, diese Hinweise an die zuständige Ordnungsbehörde zur Durchführung einer Kontrolle vor Ort weiterzuleiten. Daneben führt die Ordnungsbehörde eigenständig veranlasste Stichproben nach dem Zufallsprinzip durch und kontrolliert in den Bereichen, in denen es konkrete Anhaltspunkte für Quarantäneverstöße gibt.
Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme von Indexpatienten:
Das Gesundheitsamt bearbeitet die eingehenden Labormeldungen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Leider ist oft ein Kontakt der Indexpatienten erst nach langer Recherchearbeit oder gar nicht möglich, da auf den Labormeldungen in letzter Zeit gehäuft keine Telefonnummern der Patientinnen und Patienten eingetragen wurden. Das Gesundheitsamt bittet die Hausärzte und Labore darum, verstärkt darauf zu achten, sowohl auf den Verdachtsmeldungen als auch besonders auf den Laboranforderungsscheinen die Telefonnummer des Patienten oder der Patientin zu vermerken. So wird den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamts ein schnelleres Kontaktieren der Indexpatienten ermöglicht.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen unter: www.staedteregion-aachen.de/corona
In Baesweiler gilt ein noch strenger Maßnahmenkatalog
Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert.
Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen.
„Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons.
„Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen.
Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab dem heutigen Montag, 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 23. Oktober, 10:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 185 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4288. 3330 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 847 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 140.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 335/2031/121
Alsdorf: 106/390/206
Baesweiler: 97/278/328
Eschweiler: 64/326/115
Herzogenrath: 66/339/125
Monschau: 20/97/162
Roetgen: 10/34/104
Simmerath: 30/123/195
Stolberg: 67/357/113
Würselen: 52/313/117
Gesamt: 847/4288/140
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.
In Baesweiler gilt ein noch strengerer Maßnahmenkatalog
Die Stadt Baesweiler hat seit letzter Woche rapide steigende Fallzahlen und eine 7-Tage-Inzidenz von über 300. Um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, hat die Stadtverwaltung einen strengen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab sofort und vorläufig bis zum 31. Oktober gilt. Betroffen davon sind alle städtischen Sportstätten (insbesondere Sportplätze, Sport- und Turnhallen sowie das Freizeitbad) und Kulturveranstaltungen, Aufführungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstaltungen. Auch die Personenzahlen bei Trauungen im Standesamt und Trauerfeiern in den Trauerhallen werden noch stärker reglementiert. Nach einem Gespräch mit den Religionsgemeinschaften haben die muslimischen Gemeinden in Baesweiler freiwillig vereinbart, dass Freitagsgebet bis zum 31. Oktober freiwillig aussetzen zu wollen.
„Wir haben in allen Kommunen festgestellt, dass viele der privaten Feiern ihren Ursprung in religiösen Anlassen, wie Hochzeiten, Taufen, Kinderkommunionen und Gottesdienste bzw. Gebete hatten. Davon waren alle Religionen betroffen“, so Ziemons. „Die Hygienekonzepte in den Moscheen sind hervorragend und auch bei unseren unangekündigten Besuchen vor Ort konnten wir den Gemeinden eine perfekte Umsetzung bescheinigen“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons der StädteRegion. „Daher ist der freiwillige Verzicht auf die Gebete sehr hilfreich, wichtig und absolut vorbildlich. Unser Ziel muss es sein, Sozialkontakte überall auf ein Minimum zu reduzieren. Wir sind dankbar, dass die Gemeinden so gute Partner in der Bekämpfung der Pandemie sind“.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein. In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion Aachen arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen und diesen bei Bedarf an der Grenze vorzeigen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 22. Oktober, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 191 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 4103. 3237 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 111. Hinzugekommen ist eine 79-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 755 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 127.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 326/1973/121
Alsdorf: 81/361/168
Baesweiler: 92/263/321
Eschweiler: 59/317/108
Herzogenrath: 48/315/93
Monschau: 17/93/137
Roetgen: 10/32/93
Simmerath: 26/116/175
Stolberg: 50/336/92
Würselen: 46/297/93
Gesamt: 755/4103/127
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind als PDF-Datei auf dieser Seite eingestellt.
Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) wurde aktualisiert.
Während bisher auch Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse am Sitzplatz im Klassenraum von der Maskenpflicht ausgenommen waren, gilt diese Ausnahme jetzt nur noch für die Primarstufe und auch nur, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Nur Lehrkräfte können entscheiden, dass das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten mit den pädagogischen Erfordernissen und den Zielen des Unterrichts nicht vereinbar ist. Das könnte im Sportunterricht oder bei Prüfungen der Fall sein. In diesen Fällen muss mit Ausnahme des Sportunterrichts ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sein.
In Pausenzeiten darf auf die Mund- Nase-Bedeckung beim Essen und Trinken verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist oder wenn Speisen oder Getränke auf den festen Plätzen im Klassenraum verzehrt werden.
Weitere Ausnahmen, die beispielsweise für Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung greifen können, sind in der Betreuungsverordnung nachzulesen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung gilt ab Montag, den 26. Oktober, und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.
Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 21. Oktober, 10:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 96 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3912. 3157 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 645 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 117.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 280/1894/108
Alsdorf: 73/340/157
Baesweiler: 84/241/321
Eschweiler: 46/299/97
Herzogenrath: 39/302/82
Monschau: 18/92/162
Roetgen: 10/32/116
Simmerath: 24/110/169
Stolberg: 34/316/78
Würselen: 37/286/88
Gesamt: 645/3912/117
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots - Gefährdungsstufe 2 festgestellt: Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von den Kommunen durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden.
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde die Gefährdungsstufe 2 mit Wirkung von heute (21.10.2020) festgestellt. Mit dieser Feststellung treten die entsprechenden Regelungen der Coronaschutzverordnung in Kraft. Wegen der hohen Fallinzidenz von über 100 werden StädteRegion und Stadt Aachen in Kürze weitergehende Maßnahmen anordnen. Entsprechende Allgemeinverfügungen müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Verfügungen und die aktualisierte Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis Ende Oktober und sind nachzulesen als PDF-Datei auf dieser Seite.
Appell der Krisenstäbe: Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus oder die eigene Wohnung. Die Landesregierung empfiehlt dringend, die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden. Hierzu der Appell der Krisenstäbe: „Bitte suchen Sie nicht nach Lücken in den Verordnungen. Bleiben Sie Zuhause und reduzieren Sie erneut die Zahl Ihrer Kontakte auf ein Mindestmaß.“
Weiterhin Maskenpflicht an Schulen und Berufskollegs: Die vor den Ferien verhängte Maskenpflicht für weiterführende Schulen und Berufskollegs gilt nach den Ferien weiter. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II sowie den Berufskollegs auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Hinweis an Arbeitgeber: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben, die in Belgien wohnen und in der StädteRegion arbeiten, sollten eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen, die an der Grenze vorgelegt werden kann. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die belgischen Behörden die dort geltenden Maßnahmen und Auflagen streng kontrollieren.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 20. Oktober, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 38 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3816. 3084 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 622 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 113.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 274/1855/105
Alsdorf: 74/331/153
Baesweiler: 75/225/299
Eschweiler: 45/292/92
Herzogenrath: 39/298/84
Monschau: 18/90/145
Roetgen: 6/28/69
Simmerath: 19/104/136
Stolberg: 36/312/73
Würselen: 36/281/98
Gesamt: 622/3816/113
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen von Stadt und StädteRegion müssen noch mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt werden – darüber wird zeitnah berichtet!
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für „das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung“: Die Landesregierung empfiehlt dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Ende Oktober und ist auf dieser Seita als PDF-Datei nachzulesen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona
Bürgertelefon:
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Wegen des heutigen Streiks im Öffentlichen Dienst ist das Bürgertelefon heute nur sehr eingeschränkt erreichbar!
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 19. Oktober, 10:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 269 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 16.10.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3778. 3079 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 110. Hinzugekommen ist eine 80-jährige Frau. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 652 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 110.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 277/1838/102
Alsdorf: 82/330/153
Baesweiler: 75/213/281
Eschweiler: 47/288/85
Herzogenrath: 43/297/84
Monschau: 18/89/137
Roetgen: 6/28/69
Simmerath: 20/103/130
Stolberg: 43/311/74
Würselen: 41/281/101
Gesamt: 652/3778/110
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung mit verbindlichen Regeln für Hotspots
Das Landeskabinett hat weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Veränderungen betreffen insbesondere Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen und Festen sowie eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe, wenn die Schwelle von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Gefährdungsstufen bei Inzidenzen von 35 und 50 müssen von der Kommune durch eine Allgemeinverfügung festgestellt werden. Entsprechende Allgemeinverfügungen werden Stadt und StädteRegion im Laufe des heutigen Tages erlassen und mit den Aufsichtsbehörden abstimmen – darüber wird zeitnah berichtet!
Erstmals findet man in der Coronaschutzverordnung deutliche Empfehlungen für das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung: Die Landesregierung empfiehlt dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum. Kontakte und private Feiern sollen ausdrücklich reduziert und möglichst infektionssicher gestaltet werden.
Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.
Die aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis Ende Oktober und ist als PDF-Datei auf dieser Seite nachzulesen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 16. Oktober, 12:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 116 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3509. 2891 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 509 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 87.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktiv/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 227/1729/86
Alsdorf: 59/293/108
Baesweiler: 63/189/218
Eschweiler: 32/261/48
Herzogenrath: 35/281/76
Monschau: 9/78/77
Roetgen: 3/25/35
Simmerath: 11/93/65
Stolberg: 40/293/71
Würselen: 30/267/88
Gesamt: 509/3509/87
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Allgemeinverfügung: Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage haben die StädteRegion und die Stadt Aachen ihre Regelungen überarbeitet. Die neue Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen gilt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2020 und ist auf dieser Seite nachzulesen unter dem Punkt "Allgemeinverfügungen".
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Wegen der dynamischen Erlaßlage ist nicht auszuschliessen, dass die Allgemeinverfügungen von StädteRegion und Stadt Aachen schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden müssen.
Über Änderungen werden die Krisenstäbe zeitnah berichten.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 15. Oktober, 10:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 136 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3393. 2845 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 439 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 72,9.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Inzidenz): Aachen: 188/1672/70,7, Alsdorf: 57/282/99,7, Baesweiler: 53/176/180,9, Eschweiler: 29/256/42,5, Herzogenrath: 28/272/60,4, Monschau: 10/77/77, Roetgen: 2/24/23,1, Simmerath: 7/89/45,4, Stolberg: 34/284/62, Würselen: 31/261/72,2, Gesamt: 439/3393/72,9
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Allgemeinverfügung
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind per Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW angewiesen worden, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 bzw. 50 zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen, die auch konkret benannt wurden. Aufgrund dieser geltenden Erlasslage haben die StädteRegion und die Stadt Aachen ihre Regelungen überarbeitet.
Die neue Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen gilt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2020 und ist nachzulesen auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen".
Infos zu aktuellen Entwicklungen
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Wegen der dynamischen Erlaßlage ist nicht auszuschliessen, dass die Allgemeinverfügungen von StädteRegion und Stadt Aachen schon vorzeitig ergänzt oder geändert werden müssen. Über Änderungen werden die Krisenstäbe zeitnah berichten.
Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 14. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 69 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3257. 2806 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 342 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 57,6.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 161/1626/63,5
Alsdorf: 45/266/78,5
Baesweiler: 32/154/107
Eschweiler: 18/244/30,1
Herzogenrath: 25/264/47,4
Monschau: 6/73/42,8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 2/84/13
Stolberg: 30/272/54,9
Würselen: 23/252/51,6
Gesamt: 342/3257/57,6
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.
Aktualisierte Coronaschutzverordnung
Ab heute gilt eine aktualisierte Coronaschutzverordnung. Geändert oder ergänzt wurden folgende Punkte:
- Swingerclubs und ähnliche Einrichtungensind nun untersagt
- Private Feiern außerhalb der Wohnungen dürfen grundsätzlich mit höchstens 50 Teilnehmern stattfinden – für die StädteRegion Aachen gilt jedoch aufgrund der hohen Inzidenz die Grenze von 25 Personen!
- Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) wird ausdrücklich befugt, zusätzliche Schutzmaßnahmen in Form von Erlassen festzulegen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 13. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3188. 2772 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 307 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 53,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl/Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 149/1594/59,8
Alsdorf: 42/259/80,6
Baesweiler: 24/144/88,6
Eschweiler: 16/240/24,8
Herzogenrath: 22/259/41
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 32/271/54,9
Würselen: 15/243/38,7
Gesamtergebnis: 307/3188/53,3
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite unter "Informationen".
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Webseite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 12. Oktober, 11:15 Uhr
- Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 09.10.2020. Somit steigt die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167.
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der StädteRegion Aachen über 50. Somit gelten besonders strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
- Meldeformular für Grenzpendler ist online.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 140 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 09.10.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3167. 2723 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 335 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 51.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Aktive Fälle/Gesamtzahl aktive Fälle/Sieben-Tage-Inzidenz)
Aachen: 172/1585/58,2
Alsdorf: 45/258/78,5
Baesweiler: 18/137/62,7
Eschweiler: 17/240/24,8
Herzogenrath: 23/258/38,8
Monschau: 6/73/51,3
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 34/269/53,1
Würselen: 19/242/38,7
Gesamt: 335/3167/51
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Der vollständige Maßnahmenkatalog ist als PDF-Datei auf dieser Seite unter "Informationen" zu finden.
Allgemeinverfügungen: Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50. Somit gelten strenge Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
Ab sofort treten für das gesamte Gebiet der StädteRegion Aachen folgende Schutzmaßnahmen in Kraft:
Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25. Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung der Ordnungsämter zulässig.
Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte genau beachtet und eingehalten werden.
- Abstände sind auf zwei Meter zu erhöhen. Die einzuhaltenden Abstände zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von zwei Metern einzuhalten.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind.
- Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.
- Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich
- Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.
- Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.
Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs)
- Für weiterführende Schulen der besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften dringend empfohlen.
Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort weitergehende Einschränkungen der Besuchskontakte.
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020 und sind auf dieser Seite unter "Allgemeinverfügungen" nachzulesen. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Meldeformular für Grenzpendler ist online
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.
Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten
Infos zu aktuellen Entwicklungen:
Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Appell der Krisenstäbe zum Ferienstart: Bitte halten Sie sich überall an die geltenden Regelungen!
StädteRegion Aachen: Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz in der StädteRegion Aachen sowie ganz besonders in den Städten Aachen und Alsdorf appellieren die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen an die Menschen, die geltenden Maßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten! „Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Allein von heute Morgen bis Mittag (09.10.2020) haben wir wieder mehr als 40 positive Fälle zu verzeichnen, davon über 20 in Aachen“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons. „Es ist schon jetzt absehbar, dass wir auch nach dem Wochenende in der StädteRegion weiterhin eine Inzidenz von über 35 sowie in Aachen und Alsdorf von über 50 haben werden. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll“, ergänzt Ziemons. Grundsätzlich sind zudem die AHA + L Regeln zu beachten: Alltagsmaske, Hygieneregeln, Abstand und stoßlüften in geschlossenen Räumen. Dies gilt besonders für Feiern, Veranstaltungen und gemeinsame Fahrten in PKWs.
Aachen laut RKI kein Risikogebiet!
Zur Frage, ob Aachen und Alsdorf nun als innerdeutsches Risikogebiet zu sehen sind, haben Stadt und StädteRegion Aachen eine eindeutige Antwort: Das Robert-Koch-Institut betrachtet immer das Gebiet eines Gesundheitsamtes. Das bedeutet in diesem fall die gesamte StädteRegion Aachen. Erst, wenn sich diese Praxis ändern sollte, käme eine Ausweisung der einzelnen Städte mit Fallinzidenzen über 50 als Risikogebiete in Betracht. Um sicher zu gehen, sollten sich Reisende auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) die aktuelle Liste der Risikogebiete anschauen.
Meldeformular für Grenzpendler ist online.
Nach der Coronaschutzverordnung müssen Grenzpendler sich einmalig beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar die Grenze zum Arbeiten, für den Besuch der Schule, der Universität oder aus medizinischen Gründen überqueren. Um das zu erleichtern hat das Gesundheitsamt ein Formular entwickelt, das von betroffenen Personen einmalig unter https://www.staedteregion-aachen.de/grenzpendler auszufüllen ist.
Betroffen sind außerdem solche Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 09. Oktober, 10:00 Uhr
- Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der StädteRegion Aachen über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind.
- In Alsdorf und Aachen liegt die Inzidenz noch höher. Hier gelten strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen.
- Belgien und weite Teile der Niederlande sind Risikogebiete.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 39 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 3027. 2664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 109. Hinzugekommen sind eine Frau (geb. 1949) und ein Mann (geb. 1933). Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 254 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 38,6.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle/ Sieben-Tage-Inzidenz):
Aachen: 142/1515/48,2
Alsdorf: 38/242/63,6
Baesweiler: 13/130/40,6
Eschweiler: 12/234/19,5
Herzogenrath: 13/246/19,4
Monschau: 2/69/17,1
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 1/83/6,5
Stolberg: 20/253/33,7
Würselen: 13/233/31
Gesamt: 254/3027/38,6
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentlichne und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Ab einer Inzidenz von 50 gelten noch strengere Regelungen. Den vollständigen Maßnahmenkatalog findet man als PDF-Datei auf dieser Seite.
Allgemeinverfügungen
Für das Gebiet der StädteRegion Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 35. Somit gelten besondere Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung geregelt sind. Die Allgemeinverfügung der StädteRegion Aachen ist als PFD-Datei unter "Allgemeinverfügungen" zu finden.
In Alsdorf und Aachen liegt bzw. lag die Inzidenz über 50. Daher gelten hier noch strengere Regelungen als in den übrigen Kommunen. Die Allgemeinverfügungen sind ebenfalls als PDF-Datei auf dieser Seite zu finden.
Die Allgemeinverfügungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 31.10.2020. Die Regelungen der aktuellen Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 08. Oktober, 10:30 Uhr
- Die Sieben-Tage-Inzidenz* steigt in der StädteRegion Aachen über 35
- Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
- Die Krisenstäbe appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 52 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2988. 2638 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 243 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 38,1. Ab heute werden landesweit als Bezugsgröße die Einwohnerzahlen des Stichtages 31.12.2019 herangezogen.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune/Aktive Fälle/Gesamt/Sieben-Tage-Inzidenz): Aachen: 138/1496/50,2, Alsdorf 42/235/53, Baesweiler 10/127/29,5, Eschweiler 10/232/17,7, Herzogenrath: 11/244/28, Monschau: 1/68/8,6, Roetgen: 0/22/0, Simmerath: 0/82/0, Stolberg: 17/249/30,1, Würselen: 14/233/33,5, Gesamt: 243/2988/38,1
* Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie auf dieser Seite unter "Informationen".
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung:
Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, genügen der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Belgien und weite Teile der Niederlande sind jetzt Risikogebiete
Nachdem die Bundesregierung bereits vor einer Woche wegen steigender Corona-Infektionszahlen für ganz Belgien eine Reisewarnung ausgesprochen hatte, gilt diese nunmehr (seit 07.10.2020) auch für weite Teile der Niederlande. Nur die Provinz Zeeland ist aktuell noch kein Risikogebiet. Bisher waren dort erst drei von zwölf Provinzen als Risikogebiete eingestuft. Zentrales Kriterium für die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50. Für beide Nachbarländer gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Regelungen der Coronaeinreiseverordnung. Und auch hier gilt die Ausnahme, dass Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen sind!
Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Infoblatt für Einreisende erarbeitet, auf dem alle wichtigen Informationen übersichtlich und verständlich zusammengefasst sind. Das Infoblatt ist in den Sprachen Englisch, Französisch und Türkisch verfügbar (https://www.mags.nrw/coronavirus) .
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, in Pausenräumen und bei Fahrgemeinschaften in PKWs, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die zunehmenden Einschränkungen sind notwendig, um das steigende Infektionsgeschehen einzudämmen. Daher appellieren die Krisenstäbe an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Jeder sollte sein Tun vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahlen kritisch hinterfragen. Nicht alles, was derzeit noch erlaubt ist, ist epedimiologisch auch sinnvoll.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite. Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen ebnenfalls als PDF-Datei auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 07. Oktober, 11:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 45 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2936. 2617 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 212 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 36,4.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommune (Kommune: Aktive Fälle/Fälle gesamt/7-Tages-Inzidenz):
Aachen: 124/1468/49,4
Alsdorf: 38/229/57,1
Baesweiler: 8/125/32,3
Eschweiler: 6/227/10,8
Herzogenrath: 12/242/25,7
Monschau: 1/68/8
Roetgen: 0/22/0
Simmerath: 0/82/0
Stolberg: 10/241/17,4
Würselen: 13/232/31,8
Gesamt: 212/2936/36,4
Sieben-Tage-Inzidenz: Die Sieben-Tage-Inzidenz ist eine Bemessungsgröße für Notfall-Szenarien. Diese treten ein, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe haben mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz einen Maßnahmenkatalog zum kommunenscharfen Vorgehen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 in der Stadt und StädteRegion Aachen erstellt. Auf dieser Grundlage treten ab einer Inzidenz über 35 besondere Regelungen für private Feste innerhalb von öffentliche und gemieteten Räumen, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte, sowie Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen in Kraft. Den kompletten Maßnahmenkatalog finden Sie als PDF-Datei auf dieser seite in der Rubrik "Informationen".
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Aktuelle Coronaeinreiseverordnung: Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinrVO) in der ab dem 7. Oktober 2020 gültigen Fassung beinhaltet für unsere Grenzregion eine wesentliche Änderung: Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind von der Meldepflicht beim Gesundheitsamt ausgenommen.
Außerdem gilt ab sofort für Personen, die einen anderen der Ausnahmetatbestände regelmäßig erfüllen, dass sie der Meldepflicht beim Gesundheitsamt durch die einmalige Meldung ihres Reiseverhaltens genügen.
Zu den Ausnahmetatbeständen gehören
- Personen, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen in das Bundesgebiet einreisen beziehungsweise sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
- Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben im Bundesgebiet aufhalten,
- Angehörige diplomatischer oder konsularischer Vertretungen sowie Mitglieder des Europäischen Parlamentes, des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie der Volksvertretungen der Länder.
- Personen, die sich aus den nachfolgenden Gründen für weniger als 72 Stunden im Bundesgebiet aufhalten oder in einem Risikogebiet aufgehalten haben:
- ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht,
- den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebensgefährten, Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades,
- dringende medizinische Behandlungen,
- Beistand oder Pflege schutz- beziehungsweise hilfebedürftiger Personen,
- Betreuung von Kindern,
- Beerdigungen und Einäscherungen,
- die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDSFD-Datei auf dieser Seite. Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen ebenfalls auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 06. Oktober, 09:00 Uhr
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 8 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2891. 2601 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 107. Hinzugekommen ist ein 76-jähriger Mann. Damit sind aktuell 183 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtergebnis): Aachen: 111/1445, Alsdorf 31/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler 4/226, Herzogenrath 13/240, Monschau 0/67, Roetgen 0/22, Simmerath 0/82, Stolberg 10/240, Würselen 10/228. Gesamt 183/2891
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 31,2.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite. Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet, die ebenfalls auf dieser Seite zu finden ist (siehe "Informationen").
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 05. Oktober, 10:00 Uhr
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 71 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 02.10.2020. Aktuell sind 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Die Inzidenz steigt auf 31,7.
- Die Inzidenz der Stadt Aachen liegt über 35. Daher treten ab sofort besondere Regelungen für private Feste, öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte sowie Sportveranstaltungen im Innenbereich erlassen.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 71 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2883. 2571 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 206 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 125/1439, Alsdorf: 33/221, Baesweiler: 4/120, Eschweiler: 10/226, Herzogenrath: 15/240, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 9/239, Würselen: 10/227. Gesamt: 206/2883
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 31,7.
Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 44,7. Daher swind derzeit folgende Maßnahmen in Kraft:
Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
- Abstände sind auf 2 Meter zu erhöhen.
- Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
- Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2 Metern einzuhalten.
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
- Anzeigepflicht beim Ordnungsamt bei mehr als 25 Personen
Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 Metern zwischen Haushaltsgemeinschaften.
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Die aktualisierten Verordnungen des Landes gelten bis zum 31. Oktober 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite. Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen ebenfalls auf dieser Seite.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Mitteilung der Städteregion Aachen zum Thema Corona-Virus
Steigende Corona-Fallzahlen: In der Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober strengere Regeln.
StädteRegion Aachen. Für die Stadt Alsdorf gelten ab dem 03. Oktober erweiterte Maßnahmen zum Infektionsschutz. Das ist das Ergebnis der Beratungen der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen. Eine Grundlage für das gemeinsame Handeln in den Krisenstäben von Stadt und StädteRegion ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in einer Kommune. Für die StädteRegion Aachen insgesamt liegt die sogenannte „Sieben-Tage-Inzidenz“ heute (02.10.2020) bei 30,4. Betrachtet man die Stadt Alsdorf separat, liegt sie bei 50,5. „Insgesamt gilt für die StädteRegion Aachen derzeit besondere Wachsamkeit“, so Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier. „Zwingend müssen Schutzmaßnahmen dann angeordnet werden, wenn der Schwellenwert von 50 für die gesamte StädteRegion Aachen überschritten ist. In dieser sensiblen Situation werden wir natürlich nicht warten, bis der Schwellenwert für die ganze StädteRegion überschritten ist, sondern auch auf einzelne Kommunen bezogen proaktiv handeln!“ Alle Menschen in der StädteRegion Aachen werden gebeten, die Situation ernst zu nehmen und sich umsichtig zu verhalten. In der Stadt Alsdorf gelten folgende Auflagen:
Öffentliche Veranstaltungen:
- Abstände sind auf 2,00 m zu erhöhen.
- Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird.
- Die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren.
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt).
- Eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.
- Es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.
- Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen:
- Genehmigungspflicht ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen
- Hygienekonzept erforderlich
Auflagen für Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich:
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen
- Verbot des Ausschanks und Konsums von alkoholischen Getränken
Auflagen für weiterführende Schulen (Sek. I und II, Berufskollegs):
- Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
Außerdem gelten seit dem 30. September in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen Einschränkungen für Besuchskontakte, um diese sensibile Personengruppe zu schützen. Gemeint sind hier Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Hier gilt:
- Die Besuche dürfen nur in abgetrennten Arealen oder im Außenbereich stattfinden; in jedem Fall ist sicherzustellen, dass Besucher nicht mit anderen Bewohnern oder Mitarbeitern in Kontakt kommen.
- Bei den Besuchen sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen, wie Abstände, Plexiglasscheiben etc., so dass ein physischer Kontakt zu Bewohnern ausgeschlossen werden kann.
- Bei den Besuchen herrscht eine Maskenpflicht für Besucher und Bewohner, sofern sie im abgetrennten Innenbereich einer Einrichtung stattfinden.
- Die Besuche sind auf 1 Stunde pro besuchter Person und maximal 2 Besucher pro Tag zu begrenzen, sofern diese im Innenbereich stattfinden.
- Ausnahmen aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen sind zulässig.
- Sofern Bewohner die Einrichtung verlassen, um Personen zu treffen, ohne dass dabei Schutzmaßnahmen wie vorstehend beschrieben eingehalten werden, ist eine anschließende Quarantäne auf dem Bewohnerzimmer von 14 Tagen erforderlich.
Insgesamt werden die üblichen Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung intensiviert, insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen.
Veröffentlicht am 02.10.2020
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Freitag, 2. Oktober, 10 Uhr
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 36 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Aktuell sind 182 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Die Inzidenz steigt auf 30,4.
- Die Inzidenz der Stadt Aachen liegt aktuell bei 40. Aufgrund dessen werden ab sofort abgestimmte Maßnahmen in Kraft treten.
- Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Wichtige Änderungen werden im Text erläutert.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 36 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2812. 2524 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 182 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 109/1395, Alsdorf: 32/212, Baesweiler: 4/119, Eschweiler: 12/223, Herzogenrath: 14/237, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/234, Würselen: 4/221. Gesamt: 182/2812.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 30,4.
Stadt Aachen
In der Stadt Aachen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 40. Daher treten ab sofort folgende Maßnahmen in Kraft:
Besondere Kontrollmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen.
- Abstände sind auf 2,00m zu erhöhen
- durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordner) ist sicherzustellen, dass das Hygienekonzept sehr genau beachtet wird
- die Abstände (auch vor Sanitäranlagen, Einlass etc.) sind zu kontrollieren
- Sitzplandokumentationen mit Namen sind zu erstellen
- es ist sicherzustellen, dass die Personendaten korrekt sind (und niemand offensichtlich falsche, persönliche Daten angibt oder unleserlich unterschreibt)
- eine Maskenpflicht ist auch am Platz vorzusehen
- es muss sichergestellt werden, dass die Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen
- es sollen nur Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen und dazwischen die Abstände eingehalten werden.
Private Feste aus herausragendem Anlass in öffentlichen Räumen
- Genehmigungspflichtig
- Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 50
Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Sportveranstaltungen im Innenbereich
- Beschränkung der Zuschauerzahl auf eine Einhaltung der Abstände von 2 m zwischen Haushaltsgemeinschaften
- Es herrscht eine dauerhafte Maskenpflicht.
- Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.
- Es ist eine Dokumentation mit Daten der anwesenden Personen zur besonderen Rückverfolgbarkeit zu erstellen.
Coronaschutz-Verordnung: Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie. Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.
Coronaeinreise-Verordnung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die - täglich oder für bis zu fünf Tage - beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!
Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.
Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Coronabetreuungs-Verordnung: Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel). Seit dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe. Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel). Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen als PDF-Datei auf dieser Seite.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 01. Oktober, 10:45 Uhr
- Aktuelle Zahlen: Es gibt heute 42 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Aktuell sind 175 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Die Inzidenz steigt auf 27,9.
- Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Wichtige Änderungen werden im Text erläutert.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 42 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2776. 2495 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Damit sind aktuell 175 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 95/1371, Alsdorf: 43/210, Baesweiler: 6/119, Eschweiler: 11/222, Herzogenrath: 9/231, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 7/232, Würselen: 4/220. Gesamt: 175/2776
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 27,9.
Coronaschutz-Verordnung
Veränderungen und Ergänzungen gibt es beispielsweise für private Feiern. Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt.
In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt. Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.
Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt.
Coronaeinreiseverordnung
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden (Tel: 0241/5198-5300 oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de). Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Von den Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die - täglich oder für bis zu fünf Tage - beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder aus medizinischen Gründen aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreisen. Nach der Ausweisung Belgiens als Risikogebiet durch das RKI sind also Grenzpendler von der Melde- bzw. Quarantänepflicht ausgenommen!
Ferner gelten Ausnahmen für den grenzüberschreitenden Personen- und Warentransport sowie für triftige Einreisegründe. Gründe sind beispielsweise Hochzeiten, Sorge- und Umgangsrechte, Besuche von Lebenspartnern oder Verwandten sowie die Pflege und Betreuung schutzwürdiger Personen. Diese Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Aufenthaltsdauer unter 72 Stunden (3 Tage) liegt und gelten nur, soweit die Personen keine Symptome zeigen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.
Möglich ist nach wie vor auch eine Freitestung durch ein anerkanntes Labor. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Nach der Einreise kann durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.
Coronabetreuungs-Verordnung
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb: Bislang gilt an allen Schulen für das Unterrichtsgeschehen im Klassenraum, dass die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen haben, sobald sie sich nicht auf ihren festen Sitzplätzen befinden (Sitzplatzregel).
Ab heute dem 1. Oktober 2020 gilt eine neue Regelung für den Unterricht in der Primarstufe. Danach ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Kinder in der Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht mehr. Sobald der Klassenraum verlassen wird, ist auch in der Primarstufe wie bisher die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Wenn im Unterrichtsraum Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen gemeinsam Unterricht haben (gemischte Gruppen), gelten – wie auch für die Klassen der Sekundarstufe I und für alle älteren Schülerinnen und Schüler – ebenfalls unverändert die bisherigen Regelungen (insbesondere die Sitzplatzregel).
Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes zu wichtigen „Schulfragen“ werden in der FAQ-Schule beantwortet; nachzulesen auf dieser Seite (Informationen).
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 31. Oktober 2020.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 30. September, 10:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2734. 2476 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 106. Hinzugekommen ist eine 88-jährige Frau. Damit sind aktuell 152 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 80/1342, Alsdorf: 38/203, Baesweiler: 3/116, Eschweiler: 11/221, Herzogenrath: 8/230, Monschau: 0/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 8/231, Würselen: 4/220. Gesamt: 152/2734
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 24,1.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 29. September, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 11 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2718. 2464 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Damit sind aktuell 149 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen (81/1333), Alsdorf (38/202), Baesweiler (4/116), Eschweiler (10/220), Herzogenrath (5/227), Monschau (0/67), Roetgen (0/22), Simmerath (0/82), Stolberg (8/230), Würselen (3/219), Gesamtergebnis (149/2718).
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 24,1.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 28. September, 10:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 64 mehr nachgewiesene Fälle als Freitag, den 25.09.2020. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2707. 2547 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 105. Hinzugekommen ist ein 86-jähriger Mann. Damit sind aktuell 160 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 84/1325, Alsdorf: 41/202, Baesweiler: 4/115, Eschweiler: 9/219, Herzogenrath: 6/227, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 0/82, Stolberg: 13/230, Würselen: 2/218. Gesamt: 160/2707.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 25.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 25. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 22 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2643. 2415 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 124 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 60/1293, Alsdorf: 35/189, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 8/212, Herzogenrath: 5/224, Monschau: 1/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/223, Würselen: 2/217. Gesamt: 124/2643.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 16,7.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 24. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 21 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2621. 2398 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 119 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 55/1279, Alsdorf: 33/185, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 11/211, Herzogenrath: 3/222, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 8/222, Würselen: 2/217. Gesamt: 119/2621.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 17,8.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Mittwoch, 23.09.2020, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt heute 16 mehr nachgewiesene Fälle als gestern. Seit Beginn der Zählung im Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 2600. 2387 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen gelten statistisch wieder als gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 109 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 51/1268, Alsdorf: 29/179, Baesweiler: 4/114, Eschweiler: 12/211, Herzogenrath: 2/221, Monschau: 2/67, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/82, Stolberg: 6/220, Würselen: 2/216. Gesamt: 109/2600.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Gebietskörperschaften, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 17,5.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 22. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2584 positive Fälle, somit 16 mehr als Montag, den 21.09.2020. 2369 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 111 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 50/1261, Alsdorf: 27/175, Baesweiler: 1/111, Eschweiler: 17/211, Herzogenrath: 3/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/220, Würselen: 4/216. Gesamt: 111/2584.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 19,3.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 22. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2584 positive Fälle, somit 16 mehr als Montag, den 21.09.2020. 2369 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Damit sind aktuell 111 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 50/1261, Alsdorf: 27/175, Baesweiler: 1/111, Eschweiler: 17/211, Herzogenrath: 3/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 0/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/220, Würselen: 4/216. Gesamt: 111/2584.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 19,3.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Montag, 21.09.2020, 10:00 Uhr
- Aktuelle Zahlen: Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2568 positive Fälle. 2350 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Hinzugekommen ist ein 88-jähriger Mann.
- Die Coronaeinreiseverordnung wurde um den Hinweis ergänzt, dass eine Durchreise auf direktem Weg und ohne Übernachtung im Risikogebiet nicht als Aufenthalt gilt.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2568 positive Fälle, somit 18 mehr als Freitag, den 18.09.2020. 2350 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 104. Hinzugekommen ist ein 88-jähriger Mann. Damit sind aktuell 114 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 52/1252, Alsdorf: 28/174, Baesweiler: 2/111, Eschweiler: 15/208, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 4/217, Würselen: 6/216. Gesamt: 114/2568.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 19,6.
Coronaeinreiseverordnung:
Die Coronaeinreiseverordnung vom 15. September 2020 wurde um den Hinweis ergänzt, dass eine Durchreise auf direktem Weg und ohne Übernachtung im Risikogebiet nicht als Aufenthalt gilt. Generell gilt weiterhin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet sind, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen. Diese Personen sind ferner für die Dauer von 14 Tagen seit der Einreise verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Verordnung tritt am Tag mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 18. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2550 positive Fälle, somit 28 mehr als Donnerstag, den 17.09.2020. 2326 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 121 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 61/1248, Alsdorf: 17/162, Baesweiler: 3/111, Eschweiler: 16/207, Herzogenrath: 4/221, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 7/216, Würselen: 10/216, Gesamt: 121/2550.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 21,8.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 17. September, 09:00 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2522 positive Fälle, somit 19 mehr als Mittwoch, den 16.09.2020. 2309 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 110 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 58/1232, Alsdorf: 15/158, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/203, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 1/66, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 6/215, Würselen: 9/215. Gesamt: 110/2522.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten.
In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 19,8.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 16. September, 10:45 Uhr
- Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2503 positive Fälle, somit 26 mehr als Dienstag, den 15.09.2020. 2297 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Damit sind aktuell 103 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
- Die Coronaschutzverordnung wurde überarbeitet und bis zum 30. September verlängert. Bei Sportveranstaltungen können künftig auch mehr als 300 Zuschauer zugelassen werden. Die gesundheitlichen Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung müssen ab dem 23.09.2020 durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden.
- Die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung wurden unverändert bis zum 30.09.2020 verlängert.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2503 positive Fälle, somit 26 mehr als Dienstag, den 15.09.2020. 2297 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 103 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 57/1224, Alsdorf: 13/154, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/200, Herzogenrath: 4/220, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 1/81, Stolberg: 5/214, Würselen: 7/213.
Gesamt: 103/2503.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. In diesem Fall stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt und mit dem Land abgestimmt werden. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 18,5.
Coronaschutzverordnung
Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung bis zum 30. September verlängert. Es handelt sich um eine weitestgehend inhaltsgleiche Fortschreibung der bekannten Regelungen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: Bei Sportveranstaltungen können künftig auch mehr als 300 Zuschauer zugelassen werden. Es gelten die gleichen Vorgaben wie für andere Veranstaltungen. Für bundesweite Teamsportveranstaltungen gibt es darüber hinaus eine Sonderregelung. Kontaktsport ist jetzt auch dann für zwei komplette Mannschaften möglich, wenn hierzu insgesamt mehr als 30 Spielerinnen und Spieler zählen.
Geregelt wurde in der aktuellen Verordnung zudem, dass gesundheitliche Gründe zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab dem 23. September 2020 durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden müssen.
Der vom Oberverwaltungsgericht freigegebene Bereich der Prostitution wurde in einem eigenen Abschnitt der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen (Anlage zur CoronaSchutzVO) grundlegend festgelegt.
Coronabetreuungsverordnung und Coronaeinreiseverordnung
Die Regelungen der Coronaeinreiseverordnung und der Coronabetreuungsverordnung wurden unverändert bis zum 30. September 2020 verlängert. Allerdings sind seit Dienstag (15.09.2020) Corona-Tests für Reisende, die aus Nicht-Risikogebieten zurückkehren, nicht mehr kostenlos. Nur für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und für Personen mit behördlicher Anordnung beziehungsweise einem Warnhinweis auf der Corona-App sind die Tests noch kostenlos.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 15. September, 08:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2477 positive Fälle, somit 18 mehr als Montag, den 14.09.2020. 2288 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 86 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 47/1210, Alsdorf: 10/151, Baesweiler: 2/110, Eschweiler: 13/195, Herzogenrath: 3/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 5/214, Würselen: 5/211, Gesamt: 86/2477.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 15,1.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 14. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2459 positive Fälle, somit 30 mehr als am Freitag, dem 11.09.2020. 2283 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 73 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 40/1200, Alsdorf: 10/150, Baesweiler: 1/109, Eschweiler: 11/193, Herzogenrath: 4/219, Monschau: 0/65, Roetgen: 1/22, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/211. Ein Kontakt ist bislang noch ohne Adresse erfasst und wird im Laufe des Tages der entsprechenden Kommune zugeordnet. Gesamt: 73/2459
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 12,6.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 11. September, 09:45 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2429 positive Fälle (davon 1186 in der Stadt Aachen). 2271 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 55 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 30/1186, Alsdorf: 8/145, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 10/190, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 0/209, Würselen: 5/209. Gesamt: 55/2429.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt diese Zahl aktuell bei 8,1.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 10. September, 09:30 Uhr
- Aktuell 2412 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1178 in der Stadt Aachen). Seit dem 09.09.2020 sind also zwölf neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2263 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell 46 nachgewiesen Infizierte.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2412 positive Fälle (davon 1178 in der Stadt Aachen). 2263 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 26/1178, Alsdorf: 8/143, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 5/185, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 0/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 3/207. Gesamt: 46/2412.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 6,1.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Mittwoch, 09. September, 09:30 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2400 positive Fälle (davon 1171 in der Stadt Aachen). 2260 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 37 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 20/1171, Alsdorf: 7/142, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 37/2400.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen. In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 5,4.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Dienstag, 08. September, 09:30 Uhr
- Aktuell 2393 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1166 in der Stadt Aachen). Seit dem 07.09.2020 sind also vier neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2258 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell noch 32 nachgewiesen Infizierte.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2393 positive Fälle (davon 1166 in der Stadt Aachen). 2258 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 32 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 17/1166, Alsdorf: 5/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/182, Herzogenrath: 1/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/206. Gesamt: 32/2393.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 5,4.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Montag, 07. September, 09:45 Uhr
- Aktuell 2389 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1164 in der Stadt Aachen). Seit dem 04.09.2020 sind also fünf neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2247 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell 39 nachgewiesen Infizierte.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2389 positive Fälle (davon 1164 in der Stadt Aachen). 2247 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 39 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle): Aachen: 22/1164, Alsdorf: 6/140, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 3/181, Herzogenrath: 2/216, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 2/209, Würselen: 2/205. Gesamt: 39/2389.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 6,5.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Freitag, 04. September, 09:45 Uhr
- Aktuell 2384 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1161 in der Stadt Aachen). Seit dem 03.09.2020 sind also sechs neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2235 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell 46 nachgewiesen Infizierte.
- Am 1. September wurden die Coronaschutzverordnung, die Coronaeinreiseverordnung sowie die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Sie gelten bis zum 15. September 2020.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich telefonisch oder per E-Mail beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden. Nach einem negativen Testergebnis kann auch nur das Gesundheitsamt die Quarantäne aufheben. Eine Testung ist für alle Rückkehrer beim Hausarzt möglich.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2384 positive Fälle (davon 1161 in der Stadt Aachen). 2235 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 46 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 6,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle):
Aachen: 22/1161, Alsdorf: 6/139, Baesweiler: 1/108, Eschweiler: 4/182, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 0/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 7/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 46/2384.
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen! Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und Kitas: Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als PDF-Datei verfügbar.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW als PDF-Datei auf dieser Seite.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus,
Donnerstag, 03. September, 09:15 Uhr
- Aktuell 2378 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1157 in der Stadt Aachen). Seit dem 02.09.2020 sind also acht neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2224 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell 51 nachgewiesen Infizierte.
- Am 1. September wurden die Coronaschutzverordnung, die Coronaeinreiseverordnung sowie die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Sie gelten bis zum 15. September 2020.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich telefonisch oder per E-Mail beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden. Nach einem negativen Testergebnis kann auch nur das Gesundheitsamt die Quarantäne aufheben. Eine Testung ist für alle Rückkehrer beim Hausarzt möglich.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2378 positive Fälle (davon 1157 in der Stadt Aachen). 2224 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,1.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl Fälle)
Aachen: 23/1157, Alsdorf: 7/139, Baesweiler: 1/107, Eschweiler: 5/181, Herzogenrath: 2/215, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 3/204. Gesamt: 51/2378.
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und Kitas
Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite verfügbar.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de ) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Mittwoch, 02. September, 11:30 Uhr
- Aktuell 2370 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1151 in der Stadt Aachen). Seit dem 01.09.2020 sind also sieben neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 2216 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit aktuell 51 nachgewiesen Infizierte.
- Am 1. September wurden die Coronaschutzverordnung, die Coronaeinreiseverordnung sowie die Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Sie gelten bis zum 15. September 2020.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich telefonisch oder per E-Mail beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen melden. Nach einem negativen Testergebnis kann auch nur das Gesundheitsamt die Quarantäne aufheben. Eine Testung ist für alle Rückkehrer beim Hausarzt möglich.
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2370 positive Fälle (davon 1151 in der Stadt Aachen). 2216 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 103. Damit sind aktuell 51 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert.
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann muss für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zusätzlich hat das Land NRW noch einen Warnwert von 35 festgelegt. Bei Erreichen des Wertes sollen schon erste regionale Schutzmaßnahmen greifen.
In der StädteRegion Aachen liegt die Zahl aktuell bei 8,3.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
(Kommune/Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1151, Alsdorf: 8/139, Baesweiler: 2/107, Eschweiler: 4/180, Herzogenrath: 2/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 8/209, Würselen: 4/204. Gesamt: 51/2370
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO):
Am 1. September wurde die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Wegen des dynamischen Infektionsgeschehens gibt es nur wenige Änderungen. Weiterhin gilt die AHA-Regel: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmasken tragen!
Der Verstoß gegen die Maskenpflicht wurde in der aktuellen Verordnung als Ordnungswidrigkeit aufgenommen. Ein solcher Verstoß wird ab sofort unmittelbar mit 50 Euro geahndet. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Verstoß weiterhin 150 Euro Bußgeld fällig.
Ebenfalls wurde klargestellt, dass bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 in Wahlräumen und deren Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in möglichen Warteschlangen vor den Wahllokalen eine Maskenpflicht gilt. Einzig für Mitglieder von Wahlvorständen kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes untereinander und zu Wählerinnen und Wählern zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Bei Veranstaltungen, an denen nicht mehr als 300 Personen teilnehmen, müssen die üblichen Abstands- und Hygieneregeln aus der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Nehmen mehr als 300 Personen teil, muss ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ausgearbeitet und vorgelegt werden. Dieses muss ab 500 Teilnehmern zusätzlich darlegen, wie die An- und Abreise unter Einhaltung des Infektionsschutzes funktionieren kann. Es muss von der örtlichen Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
Es gelten verschiedene Teilnehmerobergrenzen für die einzelnen Veranstaltungsarten:
- Für private Feste, die einen herausragenden Anlass wie zum Beispiel besondere Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen haben, gilt weiterhin eine Obergrenze von 150 Personen.
- An Sportveranstaltungen und Wettkämpfen dürfen weiterhin 300 Zuschauer teilhaben.
- Konzerte, Kongresse, Messen, sonstige Kulturveranstaltungen und Versammlungen können nach Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts von den örtlichen Ordnungsbehörden und dem Gesundheitsamt genehmigt werden.
- Sollte eine Veranstaltung mit über 1000 Besuchern geplant werden, muss der Durchführung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestimmt werden.
Schulen und Kitas
Auch die Coronabetreuungsverordnung wurde vom Land NRW mit Gültigkeit bis 15. September 2020 erneuert. Zentraler Punkt ist, dass nun im Land NRW die Pflicht, im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Maske zu tragen, entfallen ist. Schulen können für ihren Bereich entgegen dieser Landesregelung keine Maskenpflicht anordnen, allerdings sehr wohl eine dringende Empfehlung zum weiteren Tragen der Masken aussprechen.
Sollte in einer Schule oder einer Kita ein positiver Coronafall auftreten, wird das Gesundheitsamt in jedem Fall die engen Kontaktpersonen ermitteln. Bei einer Klasse, in der weiterhin freiwillig die Masken getragen werden, gibt es dann aus diesem schulischen Umfeld keine engen Kontaktpersonen. Wenn allerdings alle Schüler und Lehrer keine Masken im Unterricht tragen, sind hingegen alle Personen, die mit dem corona-positiven Schüler oder Lehrer in einem Klassenraum gesessen haben, enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich dann in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.
Beim Gesundheitsamt, aber auch den Schulämtern und Schulträgern kommen verstärkt Fragen zu den Regelungen in den Bildungseinrichtungen an. Aus diesem Grund ist eine aktuelle Liste der meistgestellten Fragen und Antworten erarbeitet worden. Sie ist auf dieser Seite als Download verfügbar.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300) oder per Mail: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden. Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete.
Die vollständige Freistellung von der Verpflichtung, sich in Quarantäne zur begeben, ist für Personen, die sich zur Erledigung diplomatischer oder konsularischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, nun an die Voraussetzung geknüpft, dass der Aufenthalt nicht länger als 72 Stunden dauert.
Alle Reiserückkehrer können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig und kostenlos auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt vorzeitig beendet werden. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.
Die aktualisierten Verordnungen gelten bis zum 15. September 2020.
Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf dieser Seite.
Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Sie bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.
Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus;
Dienstag, 01. September, 09:15 Uhr
Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2363 positive Fälle. 2203 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Ein weiteres Todesopfer ist zu beklagen: Hinzugekommen ist eine 89-jährige Frau. Damit steigt die Gesamtzahl der gemeldeten Todesfälle auf 103. Es gibt aktuell 57 Menschen in der StädteRegion Aachen, die nachgewiesen mit Covid19 infiziert sind.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen (Kommune: Aktive Fälle/Gesamtzahl der Fälle): Aachen: 21/1149, Alsdorf: 7/138, Baesweiler: 3/107, Eschweiler: 3/178, Herzogenrath: 5/214, Monschau: 1/65, Roetgen: 0/21, Simmerath: 1/80, Stolberg: 10/208, Würselen: 6/203. Gesamt: 57/2363
Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 35 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,0.