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Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise


Foto: nattanan23@pixabay.com

Aufgrund des erhöhten Interesses  macht die Stadt Alsdorf darauf aufmerksam, dass Unternehmen Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der Homepage der Arbeitsagentur unter folgendem Link finden können:   https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

Die Städteregion informiert darüber, dass grundsätzlich die Bürgschaftsbank die Höchstgrenze auf 2,5 Mio. Euro erhöht hat. Verbürgt werden können

sowohl Hausbankkredite als auch Förderkredite wie z.B. der NRW.BANK.Universalkredit. Anträge bis 250 000 Euro sollen von der Bürgschaftsbank im Eilverfahren innerhalb von 72 Stunden bearbeitet werden.

 Ansprechpartner ist immer die Hausbank. Zur Vorbereitung der Antragstellung sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:

-Jahresabschluss 2018

-BWA 12/2019

-kurze Schilderung der Problematik in Zusammenhang mit Corona

-Was wurde schon durch das Unternehmen in die Wege geleitet, z.B. Kurzarbeit beantragt?

-Liquiditätsplanung und Rentabilitätsplanung 2020, wobei klar ist, dass es hierbei Unwägbarkeiten gibt.

 

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(apa 01.01.1970)

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