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Namensführung in der Ehe

Wie möchten Sie nach der Eheschließung heißen? Früher war die Regelung einfach. Der Geburtsname des Mannes wurde automatisch auch der Ehename. Heute können Sie aufgrund der Neuordnung des Familienrechts Ihren zukünftig zu führenden Namen wählen. Hierbei haben Sie zahlreiche Möglichkeiten auf die wir Sie nachfolgend hinweisen möchten:

Nach § 1355 BGB sollen die Ehegatten normalerweise einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Ebenfalls möglich ist es, einen Namen aus einer früheren Ehe zum Ehenamen zu bestimmen. Die einmal erfolgte Bestimmung des Ehenamens kann während des Bestehens der Ehe nicht mehr widerrufen werden.

Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den bei der Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung ist an keine Frist gebunden. Sie kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann aber nicht mehr möglich.

Wird kein Ehename bestimmt, behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (getrennte Namensführung). Es besteht aber die Möglichkeit, während der Ehe jederzeit noch einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen, oder aber, solange noch kein gemeinsamer Ehename bestimmt ist, auch einen durch Vorehe erworbenen Ehenamen durch Wiederannahme des Geburtsnamens „abzulegen“. Besitz ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit, bestehen für die Namensführung u. U. zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Über diese Möglichkeiten werden Sie bei der Anmeldung zur Eheschließung beraten.

Kontakt

Stephanie Gatzke
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 373
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 373
E-Mail: stephanie.gatzke@alsdorf.de

Kontakt

Petra Kubitzki
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 437
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 437
E-Mail: petra.kubitzki@alsdorf.de

Kontakt

Michael Wiesner
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 220
Fax: 0 24 04 / 57999 - 220
E-Mail: michael.wiesner@alsdorf.de
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