Wohnsitz abmelden (Abmeldung)
Eine Abmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist nicht erforderlich. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt von dort aus automatisch die Abmeldung des alten Wohnsitzes.
Ausnahme:
- Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
- Wegzug ins Ausland
Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien kann die Abmeldung durch ein volljähriges Mitglied des Haushalts erfolgen.
Benötigt werden:
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
- Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der abzumeldenden Familienangehörigen
- bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Auszugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung)
Bemerkung: Die Abmeldung sollte an dem Tag des Auszuges erfolgen.
Gebühren / Kosten: gebührenfrei