Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen einschl. kleinen Sonderbauten durchgeführt.
Genehmigungspflichtig sind alle nicht ausdrücklich in § 62 BauO NRW 2018 genannten verfahrensfreien Vorhaben.
Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Im Baugenehmigungsverfahren werden ebenso die Voraussetzungen für planungsrechtliche Befreiungen und / oder bauordnungsrechtliche Abweichungen geprüft. Der Antrag muss begründet sein.
Notwendige Bauvorlagen:
- Antragsformular (amtlicher Vordruck)
- Baubeschreibung (amtlicher Vordruck)
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstr. 10)
- Lageplan (gemäß BauPrüfVO, Maßstab 1:500 oder 1:250),
- Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten der bemaßten Bauzeichnungen M 1:100
- Rechnerische Nachweise:
(Fußbodenhöhe des höchstgelegenen Aufenthalts-raumes über der Geländeoberfläche.
Bei Gebäuden ist die Berechnung des umbauten Raumes (nach DIN 277), bei baulichen Anlagen, die nicht Gebäude sind, ist die Herstellungssumme (einschl. Umsatzsteuer) zu ermitteln.
Die Berechnung der baulichen Nutzung – GRZ, GFZ BMZ – ist nur im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung erforderlich.) - Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers (Nachweis durch Stempel oder Urkunde)
- Stellplatzberechnung (gem. Stellplatzbedarf) und Stellplatznachweis (zeichn. Darstellung im Lageplan)
Bitte beachten Sie die neue Stellplatzsatzung der Stadt Alsdorf. - Geprüfter Standsicherheitsnachweis, Schallschutz-gutachten und Nachweis nach EnEV (Vorlage spätestens zu Baubeginn falls erforderlich)
- Angaben zum Baumbestand (Baumart/-umfang/-kronendurchmesser) mit maßstäblicher Darstellung im Lageplan
- Spielfläche für Kinder bei Mehrfamilienhäusern (siehe Ortsrechtssatzung)
- Statistikbogen (amtlicher Vordruck)
Ihr Antrag kann nur in vollständigem Zustand bearbeitet werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Bauvorlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung vorliegen und den Anforderungen der BauPrüfVO entsprechen. Mehrfachausfertigungen sind im digitalen Baugenehmigungsverfahren obsolet. Siehe hierzu auch:
Digitales Baugenehmigungsverfahren / digitale Antragstellung
Genehmigungsgebühren:
Die Genehmigungsgebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes. (Zuschläge/ Abschläge sind möglich)
Rohbauwert x Kubikmeter umbauten Raum x 6 von Tausend
Oder bei kleinen Sonderbauten
Rohbauwert x Kubikmeter umbauten Raum x 10 von Tausend
Mindestgebühr 50 €
Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und weitere Gebührentatbestände werden gesondert berechnet.
Formulare zum einfachen Baugenehmigungsverfahren: